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RECHT/111: Verwaltungsgerichtshof muß Kohlekraftwerk Mannheim stoppen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 18. Dezember 2009

Verwaltungsgerichtshof muss Kohlekraftwerk Mannheim stoppen

BUND: Genehmigung weist eklatante Fehler auf und muss aufgehoben werden


Mannheim/Stuttgart. Klagebegründung eingereicht: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat heute beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Begründung seiner Klage gegen die Baugenehmigung des Steinkohlekraftwerks Block 9 der Grosskraftwerke Mannheim (GKM) vorgelegt. Der Verband hatte die Klage im September 2009 eingereicht. "Bei der Prüfung der umfangreichen Unterlagen haben wir eklatante Verstöße festgestellt - etwa in Bezug auf die Schadstoffimmissionen und den Lärmschutz. Nach unserer Auffassung verstößt die Genehmigung gegen eine Vielzahl von Rechtsvorschriften. Wir sind deshalb überzeugt, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim unserer Argumentation folgen wird und den Genehmigungsbescheid aufheben wird", erklärt der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Ein Stopp des Kraftwerksprojekts wäre ein erheblicher Beitrag für den Klimaschutz, er würde 3 Mio. Tonnen CO2-Ausstoß pro Jahr verhindern.

Besonders gravierend ist nach Ansicht des Umwelt- und Naturschutzverbands ein fehlerhafter Anlagenbegriff, der dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegt. "Bei der Bewertung der Emissionsbelastung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) den neu beantragten Block 9 des Kraftwerks isoliert betrachtet. Stattdessen hätte es die Emissionen der Gesamtanlage - also einschließlich der bestehenden Kraftwerksanlagen - einbeziehen müssen", erläutert Frieß. Doch die Behörde hat die Umweltbelastungen des Altbestandes völlig ausgeblendet. Nur durch diesen Trick konnte das RP die zusätzlichen Schadstoffbelastungen schönrechnen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist der Verstoß gegen die Vorgaben des Lärmschutzes. Wir haben die Klagebegründung mehrschichtig aufgebaut und können in jedem die Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheides aufzeigen", erklärt der Rechtsanwalt des BUND, Dirk Teßmer.

Weitere Verstöße, die in der gut 100-seitigen Klagebegründung des BUND aufgeführt sind, betreffen den unzureichenden Nachweis der Anlagen- und Betriebssicherheit sowie Verstöße gegen das Naturschutzrecht und Vorgaben zum Gewässerschutz. "Der Bau von Block 9 würde die Umweltbelastungen der Region Mannheim erheblich erhöhen. Der VGH Mannheim hat es nun in der Hand, dies zu verhindern", sagt Frieß: "Es gibt bessere, klimafreundlichere Alternativen zur Stromerzeugung als die Verbrennung von Kohle."


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Quelle:
Presseinformation, 18. Dezember 2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2009