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RECHT/142: Kein Schutz gegen Flugzeugabsturz - Klage auf Stilllegung des AKW Krümmel (Greenpeace)


Greenpeace - Presseerklärung vom 14. September 2010

Greenpeace klagt auf Stilllegung des AKW Krümmel

Röttgen will privates Klagerecht gegen Atommeiler künftig abschaffen


Hamburg, 14.09. 2010 - Greenpeace hat heute beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Schleswig Untätigkeitsklage gegen die Atomaufsicht Schleswig-Holstein eingereicht. Die Atomaufsicht hat bisher nicht fristgerecht auf den Antrag der Umweltorganisation auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Krümmel reagiert. Der Reaktor in Krümmel ist nicht gegen den Aufprall eines grossen Passagierflugzeugs geschützt, der einen schweren Atomunfall auslösen könnte. Gemeinsam mit Anwohnern macht Greenpeace daher von einem Klagerecht Gebrauch, das Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) künftig abschaffen will. Greenpeace fordert erneut, den Reaktor in Krümmel sofort stillzulegen.

"Krümmel gehört zu den gefährlichsten Reaktoren Deutschlands. Nach den Plänen von Schwarz-Gelb soll es bald nicht mehr möglich sein, gegen solch riskante Atommeiler zu klagen. Minister Röttgen muss dieses Gesetz stoppen. Es liegt in seiner Verantwortung, höhere Sicherheitsanforderungen für Atomreaktoren durchzusetzen und sich für die Sicherheit der Menschen einzusetzen", sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. "Röttgen muss sich entscheiden, ob er Umweltminister oder Atomminister sein will."


Bundesregierung hebelt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus

Greenpeace liegt der Regierungsentwurf einer geplanten Novelle des Atomgesetzes (AtG) vor. Laut Paragraph 7d, Absatz 1, sollen Flugzeugabstürze künftig als erweitertes "Restrisiko" gelten. Eine Klagemöglichkeit für betroffene Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Damit hebelt die schwarz-gelbe Bundesregierung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 aus. Das Gericht hatte betroffenen Bürgern ein Klagerecht gegen den Betrieb eines Atomkraftwerkes eingeräumt und einen Flugzeugabsturz nicht mehr als "Restrisiko" eingestuft. So entschied auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni dieses Jahres.

Greenpeace klagt gemeinsam mit Anwohnern auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für fünf weitere Atommeiler, die unzureichend gegen den Aufprall eines Flugzeugs geschützt sind: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1 und Philippsburg 1. "Diesen Bürgern soll nun einfach die gesetzliche Grundlage entzogen werden, sich gegen die drohenden Gefahren der Atomkraft zu wehren", sagt Riedl.

Das AKW Krümmel ist ebenso wie die sieben ältesten Meiler besonders schlecht gegen Flugzeugabstürze oder Terroranschläge aus der Luft gesichert. Eine von Greenpeace erstellte Ausbreitungsrechnung zeigt, dass im Falle eines schweren Reaktorunfalls das Hamburger Stadtgebiet innerhalb von drei Stunden evakuiert werden müsste. Auch die Bevölkerung in Teilen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns wäre unmittelbar gefährdet. Krümmel geht laut dem Betreiber Vattenfall im Jahr 2011 wieder ans Netz und soll nach dem Willen der schwarz-gelben Bundesregierung noch mehr als 20 Jahre lang laufen.


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Quelle:
Presseerklärung, 14.09.2010
Herausgeber: Greenpeace e.V., Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. September 2010