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RECHT/175: EU - Emissionshandel vergibt zu viele freie Zertifikate an Industrie (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Dienstag, 17. November 2015 / Klima & Energie

Emissionshandel vergibt zu viele freie Zertifikate an Industrie


Vergangene Woche hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs geraten, die Regeln zur Vergabe von kostenlosen Emissionszertifikaten an europäische Industrien im Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU-ETS) zu verschärfen - es gebe einfach zu viele kostenlose Zertifikate.

Die Empfehlungen der Generalanwältin beziehen sich auf eine Klage, die unter anderem das Energieunternehmen Esso vor den Europäischen Gerichtshof brachte. Die Klage der Unternehmen richtet sich gegen bestimmte Aspekte der Berechnung des Korrekturfaktors im Europäischen Emissionshandel, mit dem Ziel, mehr kostenlose Zertifikate im ETS zu erhalten. Der Korrekturfaktor bestimmt die maximale Menge an kostenlosen Zertifikaten die zwischen 2013 und 2020 jährlich vergeben werden. Bei der Klage geht es vor allem um die Nutzung von sogenannten Restgasen als Brennstoff, die Nutzung von Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung sowie um industrielle Aktivitäten, die erst seit 2008 bzw. seit 2013 der Richtlinie zum Emissionshandel unterliegen.

Der Korrekturfaktor wird ermittelt, indem sowohl die EU-Kommission als auch die Mitgliedstaaten berechnen, wie viele Zertifikate auf alle bestehenden Industrieanlagen entfallen. Da beide Seiten unterschiedliche Berechnungsmethoden anwenden, kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen und nur der niedrigere Wert ist entscheidend dafür, wie viele Zertifikate letztendlich kostenlos zugeteilt werden.

Nach der Bewertung der Generalanwältin könnte die Klage der Unternehmen nach hinten losgehen. Der Gerichtshof ist zwar nicht verpflichtet den Empfehlungen der Generalanwältin zu folgen, tut dies aber in den meisten Fällen. Die Generalanwältin räumt der EU-Kommission ein Jahr zur Änderung der Regeln ein.

Noch im Sommer hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, das aktuelle Ausnahme-System zum Schutz der Industrie bis 2030 fortzuführen. [lr]


Meinung der Generalanwältin
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=171406&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=293248

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Quelle:
EU-News, 17.11.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2015

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