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RECHT/189: Kohlekraftwerk Lünen - BUND begründet Beschwerde (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 30. September 2016

Kohlekraftwerk Lünen: BUND begründet Beschwerde

Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden


Düsseldorf, 30.09.2016 | Der juristische Streit um das Trianel-Kohlekraftwerk Lünen geht in eine weitere Runde. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt die beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereichte Beschwerde gegen die im Urteil vom 16. Juni 2016 ausgesprochene Nichtzulassung der Revision begründet.

Nach Auffassung des BUND steht das OVG-Urteil im Widerspruch zu mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts, die sich mit der Summationswirkung von Zusatzbelastungen in geschützten FFH-Gebieten befassen. Insbesondere die Frage, welche weiteren Schadstoffquellen in welcher Reihenfolge betrachtet werden müssen, ist dabei von Bedeutung. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Klage-Abweisung darauf gegründet, dass erhebliche Schadstoffbelastungen, die zusätzlich in den FFH-Gebieten niedergehen, ausgeblendet werden dürfen, obwohl die betreffenden Anlagen früher als das Kohlekraftwerk Lünen genehmigt wurden. Dabei sah das Gericht die erste Einreichung eines prüffähigen Genehmigungsantrages als maßgebend an; auf eine definitive Zulassungsentscheidung komme es nicht an. Dies gelte laut Gericht selbst dann, wenn die erste Genehmigung wieder aufgehoben wurde.

"Durch diese Konstruktion vermeidet der Senat die Berücksichtigung zahlreicher weiterer Schadstoffbeiträge im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Trianel", sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. Deshalb bedürfe es einer revisionsgerichtlichen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht. Auch seien durch das Urteil zahlreiche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung berührt. Deshalb, so Krämerkämper, sei der BUND zuversichtlich, dass die Revision zugelassen wird.

OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK

Alle Infos:
www.bund-nrw.de/trianel_luenen

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Quelle:
Presseinformation, 30.09.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2016

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