Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 4. Januar 2018
Schrittweises Verbot für quecksilberhaltige Produkte
EU-Quecksilberverordnung gilt ab 2018
Der Einsatz von Quecksilber wird in den kommenden Jahren EU-weit auf ein Minimum reduziert. So werden die Ausfuhr bestimmter Quecksilberverbindungen, die Ein- und Ausfuhr bestimmter Quecksilbergemische sowie die Herstellung und das Inverkehrbringen neuer Produkte, die Quecksilber enthalten, bis auf wenige Ausnahmen verboten. Dies regelt die neue EU-Quecksilberverordnung, die ab diesem Jahr gilt. Quecksilber hat Eigenschaften, von denen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen, die natürliche Tier- und Pflanzenwelt sowie die Ökosysteme ausgehen können.
Konkret sieht die EU-Quecksilber-Verordnung folgende Verbote vor:
Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen und Verwendungsverbote. Die Verordnung wurde 2017 beschlossen. Sie setzt das so genannte Minamata-Übereinkommen um, mit dem der Einsatz von Quecksilber weltweit drastisch eingeschränkt werden soll. Deutschland ist seit dem 14.12.2017 Vertragspartei dieses Übereinkommens.
Weitere Informationen
Der Originaltext der EU-Quecksilber-Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2017:137:FULL&from=DE
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Quelle:
Pressedienst Nr. 001/18, 04.01.2018
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Januar 2018
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