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RECHT/225: EuGH-Urteil - Deutsches Erneuerbare-Energien-Gesetz ist frei von staatlichen Beihilfen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 28.03.2019 / Politik & Recht

EuGH-Urteil: Deutsches Erneuerbare-Energien-Gesetz ist frei von staatlichen Beihilfen


Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fallen Preisnachlässe für stromintensive Unternehmen nicht unter die EU-Beihilferegelungen. Einen entsprechenden Erlass der EU-Kommission erklärten die Richter*innen am Donnerstag für ungültig.

Im November 2014 hatte die EU-Kommission beschlossen, dass das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 staatliche Beihilfen umfasse. Zum einen hätte dies für Unternehmen zugetroffen, die Förderung für ihren Erneuerbaren-Strom erhielten. Zum anderen sei dies der Fall gewesen für stromintensive Unternehmen, die nur eine verringerte EEG-Umlage zahlten.

Deutschland hatte daraufhin zunächst Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht, die 2016 abgewiesen wurde. Deutschland wandte sich dann an den EuGH.

Der EuGH gelangte nun zum Ergebnis, dass "das Gericht die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittelangesehen hat". Somit "fehlt eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als Beihilfen". [aw]


EuGH zum Urteil
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-03/cp190044de.pdf

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Quelle:
EU-News, 28.03.2019
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2019

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