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VERBRAUCHER/107: Klarere Kennzeichnung gegen Etikettenschwindel (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 14.06.2018 / Verbraucherschutz

Klarere Kennzeichnung gegen Etikettenschwindel


Die europäische Verbraucherorganisation Beuc hat die EU aufgefordert, deutlich zu definieren, was auf Lebensmittelverpackungen stehen darf. VerbraucherInnen dürften nicht mit Begriffen oder Bildern getäuscht werden.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht weist die Organisation darauf hin, dass Darstellungen von Früchten oder etwa die Bezeichnung "natürlich" KundInnen in die Irre führen können. Das ist nach EU-Recht nicht erlaubt. HerstellerInnen würden aber rechtliche Grauzonen ausnutzen und ihre Produkte hochwertiger erscheinen lassen, als diese sind, sagte Beuc-Chefin Monique Goyens.

Die häufigsten Tricks sind dem Bericht zufolge:

  • Bezeichnungen wie "traditionell" oder "natürlich", die den Eindruck besonderer Qualität erwecken
  • Die Abbildung von Früchten auf Produkten, in denen der tatsächliche Fruchtanteil verschwindend gering ist
  • Die Beschreibung als Vollkornprodukt, obwohl kaum Vollkorn drinsteckt

Als Beispiel führt Beuc einen "Rote-Früchte-Joghurt-Drink" auf, der in Belgien und den Niederlanden auf dem Markt ist. Auf der Verpackung sind Erdbeeren, Kirschen und Himbeeren abgebildet. Ihr Anteil am Drink beträgt aber gerade mal 0,01 Prozent. Die VerbraucherschützerInnen fordern einen Mindestgehalt für Zutaten - wie solche Früchte-, die auf dem Etikett angepriesen werden. Auch für Vollkornprodukte müsse ein Mindestanteil festgelegt werden. [mbu]


Beuc-Bericht Food labels: tricks of the trade
http://www.beuc.eu/publications/beuc-x-2018-049_our_recipe_for_honest_labels_in_the_eu.pdf

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Quelle:
EU-News, 14.06.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2018

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