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ARTENRAUB/285: Macht Japan ernst? Gerüchte über Austritt aus der Walfangkommission verdichten sich (OceanCare)


OceanCare - Medienmitteilung, 20. Dezember 2018

Macht Japan ernst?

Gerüchte über Austritt aus der Walfangkommission verdichten sich


Wädenswil, 20. Dezember 2018. Der japanischen Nachrichtenagentur Kyodo News zufolge will die japanische Regierung aus der Internationalen Walfangkommission (IWC) austreten und kommerziellen Walfang in Küstengewässern aufnehmen. Über diese nationalen Gewässer hinausgehend seien keine kommerziellen Walfangaktivitäten geplant, so die Agentur. Ungewiss bleibt, ob die japanische Regierung das mit öffentlichen Mitteln gestützte und höchst umstrittene "wissenschaftliche" Walfangprogramm im Walschutzgebiet in der Antarktis weiterführen oder einstellen würde. "Mit einem Austritt aus der Walfangkommission würde sich der Inselstaat massiv isolieren und nicht nur Walen, sondern auch Bemühungen der Staatengemeinschaft schaden", sagen Experten der internationalen Meeresschutzorganisation OceanCare.

Ein Sprecher der japanischen Regierung erklärte auf Nachfrage anderer Medien, dass noch nichts entschieden sei und eine Entscheidung noch in diesem Kalenderjahr bekanntgegeben würde. Wäre der Austritt für 2019 tatsächlich vorgesehen, müsste das Begehren bis 1. Januar bei der IWC eintreffen.

Die japanische Regierung, seit jeher massive Befürworterin des Walfangs, droht seit vielen Jahren mit dem Austritt aus der IWC und legte dem Gremium an der diesjährigen Tagung im September 2018 einen umfassenden Reformvorschlag vor, der die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs beabsichtigte. Das seit 1986 geltende weltweite Walfangverbot wäre damit gekippt worden. Die Mitgliedstaaten der IWC wiesen den Antrag jedoch mit 41 zu 27 Stimmen ab.

Nun scheint Japan ernst zu machen und angeblich kommerziellen Walfang in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ / bis 200 Seemeilen von der Küste entfernt) genehmigen zu wollen. Derweil häufen sich kritische Stimmen innerhalb Japans, die den Walfangaktivitäten ablehnend gegenüberstehen.

"Besonnenheit und Diplomatie sind gefragt. Seit Jahren nutzt Japan die Drohung, die Walfangkommission zu verlassen, wann immer sich kein Mehrheitsentschluss im Sinne ihrer nationalen Interessen abzeichnet. Der Verbleib bei oder der Austritt aus der IWC ist eine souveräne Entscheidung der japanischen Regierung mit all ihren Konsequenzen. Wir hoffen auf intensive Bemühungen der Regierungen, Japan vom Verbleib in der IWC zu überzeugen, dabei aber nicht den Fehler irreversibler Zugeständnisse auf Kosten der Wale zu machen", sagt Nicolas Entrup, Ocean Policy Experte bei OceanCare.

"Zusammenarbeit und Respekt gegenüber bestehendem internationalem Recht sind gefordert, auch wenn nationale Interessen von Mehrheitsbeschlüssen abweichen. Der Schutz der Walbestände vor Bejagung weltweit steht auch symbolisch für vereinte Bestrebungen, den Lebensraum Meer vor Ausbeutung zu bewahren. Jede Abweichung wäre ein Rückschritt", kommentiert Fabienne McLellan, Leiterin der Abteilung Internationale Zusammenarbeit bei OceanCare die neu entfachte Diskussion.

Hintergrundinformationen

Die Konvention zur Regulierung des Walfangs (ICRW) wurde im Jahr 1946 von 15 Staaten verhandelt und trat 1948 in Kraft. Heute zählt die das Abkommen verwaltende Internationale Walfangkommission (IWC) 89 Mitgliedsstaaten. Im Jahr 1982, nach Jahrzehnten der intensiven industriellen Bejagung der Walpopulationen weltweit, entschied die IWC, den kommerziellen Walfang zu verbieten. Das sogenannte Moratorium, die vielleicht grösste Errungenschaft im internationalen Artenschutz, trat 1986 in Kraft, rettete seither Hunderttausenden Walen das Leben, wird jedoch seitens Norwegens, Islands und Russlands nicht anerkannt.

Japans Wissenschaftswalfang

Artikel VIII der Konvention zur Regulierung des Walfangs, die in den 1940er Jahren verfasst wurde, ermöglicht Staaten, Sondergenehmigungen (special permits) für die Bejagung von Walen zu wissenschaftlichen Zwecken zu erteilen. Die Forschung soll dabei das Ziel verfolgen, einen Beitrag für das Überleben der Walarten zu leisten. Japan betreibt derzeit zwei Programme: eines - NEWREP-A - zielt auf die Bejagung von Zwergwalen im Walschutzgebiet der Antarktis, das andere - NEWREP-NP - auf die Bejagung von Zwergwalen und Seiwalen im Nordwestpazifik. Seit seinem Beginn 1987 hat Japans Fangflotte über 17.000 Wale im Rahmen des special permit whaling getötet. Gleichwohl hat Japans "wissenschaftlicher" Walfang wenige bis keine Publikationen in begutachteten (peer-reviewed) Journalen erbracht. Japans wissenschaftlicher Walfang wurde wiederholt von Wissenschaftlern, Regierungen, dem Internationalen Gerichtshof und der IWC selbst kritisiert und verurteilt.

Absage an "A Way Forward" Reformpaket

An der 67. Vertragsstaatenkonferenz der Internationalen Walfangkommission (IWC) in Florianopolis, Brasilien, im September 2018 fand die lange erwartete Debatte über das Vorschlagspaket statt, das Japan unter dem Titel "A way forward" eingebracht hatte. Diese umstrittene Initiative sollte das seit mehr als 30 Jahren bestehende Walfangmoratorium unterminieren und stufenweise den kommerziellen Walfang wieder zulassen. Die Abstimmung erteilte Japans Vorschlag mit 41 zu 27 Stimmen eine klare Absage. Es handelte sich bei der japanischen Initiative um einen wiederholten Versuch, eine Legalisierung des kommerziellen Walfangs zu erwirken.


Weiterführende Links und Informationen:
https://www.oceancare.org/de/unsere-arbeit/tierschutz/wale/walfang/

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Quelle:
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2018
Herausgeber: Verein OceanCare
Oberdorfstr. 16, Postfach 372, Ch-8820 Wädenswil
Tel.: +41 (0) 44 780 66 88, Fax: +41 (0) 44 780 66 08
E-Mail: info[at]oceancare.org
Internet: www.oceancare.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2018

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