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FISCHEREI/024: Beschluss zu Bodenschleppnetzen in der Tiefsee - UNO setzt Zeichen für die Weltmeere (WWF)


WWF Presse-Newsletter - 07.12.2011

UNO setzt Zeichen für die Weltmeere

WWF begrüsst Beschluss zu Bodenschleppnetzen in der Tiefsee und fordert neues Abkommen zum Schutz der Hohen See


Hamburg - Die Weltmeere sind die größte und am wenigsten geschützte Biosphäre der Erde. Zwei Drittel der Ozeane sind internationale Gewässer. Bisher gab es keinen rechtlichen Rahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt dieser so genannten Hohen See, die außerhalb nationaler Gesetzgebung liegt. Die UN-Generalversammlung verabschiedete gestern eine Resolution zur nachhaltigen Fischerei und begann die Debatte über eine zweite Meeresresolution, die den Weg zu einem völkerrechtlich bindenden Abkommen für den Meeresschutz auf Hoher See ebnet. Zum einen werden Fischereinationen und regionale Fischereiorganisationen aufgefordert, destruktive Fischereimethoden, wie Bodenschleppnetze, in Gebieten mit empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen aufzugeben. Zum anderen soll das Seerecht soweit fortentwickelt werden, dass die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auch in internationalen Gewässern ermöglicht wird.

Bereits in den Jahren 2006 und 2009 hatten die Vereinten Nationen Resolutionen zum Schutz der Ökosysteme in der Tiefsee verabschiedet. Seitdem wurden diese Bestimmungen zu Bodenschleppnetzen und anderen Methoden der Tiefseefischerei nur unregelmäßig und uneffektiv von den Mitgliedstaaten durchgesetzt, wie eine Auswertung nun ergab. "Bodenschleppnetze sind die größte Bedrohung für die Lebewesen der Tiefsee", erklärt Stephan Lutter, Meeresschutzexperte beim WWF Deutschland. Sie sind das meistbenutze Mittel der Hochseefischerei. Bei dieser Methode werden schwere Stahlplatten, Ketten und lange Netze über den Meeresboden gezogen, wobei verletzliche Ökosysteme, wie Korallenriffe, Schwammbänke und Seeberge stark beschädigt und Arten bedroht werden. Der WWF begrüßt die UN-Fischereiresolution, die strengere Maßnahmen zur Vermeidung solcher Umweltschäden sowie öffentlich zugängliche Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Tiefseefischerei fordert.

"Das Abkommen zur biologischen Vielfalt formuliert zwar das Ziel, bis 2020 zehn Prozent der Weltmeere unter Schutz zu stellen", so Lutter. "Es gibt jedoch kein rechtliches Instrumentarium, das autorisiert wäre, dies für internationale Gewässer zu tun." Die zweite UN-Resolution zum Thema Ozeane und Seerecht sieht vor, diese Gesetzeslücke zu schließen und Bestimmungen zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der Meere auch außerhalb nationaler Zuständigkeiten durchzusetzen. Dies ebnet auch den Weg für ein multilaterales Abkommen zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Ökosystemen der Hohen See. Es gibt nur drei regionale Meeresschutzabkommen, für das Mittelmeer, den Nordostatlantik und das Südpolarmeer, die internationale Gewässer umfassen. Auf dieser Grundlage wurden 2010 die weltweit ersten Schutzgebiete auf der Hohen See ausgerufen. Um darin Schutzmaßnahmen zu erlassen, bedarf es jedoch anderer Abkommen und Organisationen, die für die Regulierung menschlicher Aktivitäten, wie Fischerei, Tiefseebergbau, Verklappung und Schifffahrt zuständig sind und sich meist mit einer starken Lobby konfrontiert sehen.

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Quelle:
WWF Presse-Newsletter, 07.12.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2011