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RECHT/005: UN erkennt Handel mit wildlebenden Tieren als "schwere Straftat" an (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland GmbH
IPS-Tagesdienst vom 30. April 2013

UN erkennt Handel mit wildlebenden Tieren als "schwere Straftat" an

von Carey L. Biron



Washington, 30. April (IPS) - Die Vereinten Nationen haben den internationalen Handel mit wildlebenden Tieren und geschützten Hölzern als "schwere Straftat" eingestuft. Umweltschützer begrüßten die Resolution als wichtige Waffe, um die Wilderei in den betroffenen Ländern wirksam zu bekämpfen.

Der illegale Handel mit Flora und Fauna hat sich für kriminelle Netzwerke zu einem lukrativen Geschäft entwickelt, durch das nach Schätzungen bis zu 17 Milliarden US-Dollar im Jahr umgesetzt werden. Das macht ihn nach Angaben der Nichtregierungsorganisation 'Global Financial Integrity' mit Sitz in Washington zur viertgrößten transnationalen Verbrechensform der Welt.

Am 26. April war die entsprechende UN-Resolution fast einstimmig zum Ende des Gipfeltreffens der Verbrechensverhütungskommission (CCPCJ) beschlossen worden. Die von USA und Peru eingebrachte Resolution drängt die Mitgliedstaaten dazu, den illegalen Wildlife-Handel als "schweres Verbrechen" zu betrachten.

Peter Paul van Dijk, Leiter des Schildkröten- und Wasserschildkrötenschutzprogramms der Umweltorganisation 'Conservation International' begrüßte die Entscheidung der CCPCJ. "Sie verdeutlicht, dass man langsam begreift, dass die an der Natur begangenen Verbrechen keine Kleindelikte, sondern Symptome für tiefer liegende Probleme wie Ressourcensicherheit, Governance und Transparenz sind."

Nach den UN-Bestimmungen können 'schwere Verbrechen' mit Haftstrafen ab vier Jahren bestraft werden. Sie erlauben dem UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zudem, seine Rolle im Kampf gegen den Handel weiter zu fassen. Bisher ist Umweltkriminalität die Verbrechensform mit der weltweit niedrigsten Verurteilungsrate.


Verbrechen von großer Tragweite

Wendy Elliott von der Naturschutzorganisation 'World Wildlife Fund' (WWF) in Genf, hält die neue UN-Resolution für einen Durchbruch, was die Einordnung von Umweltverbrechen angeht. Endlich würden Regierungen dazu aufgefordert, diese Delikte ebenso ernst zu nehmen wie den Menschen- oder illegalen Waffenhandel. "Bisher werden Wilderer und die Händler von Wildtieren und -pflanzen lediglich mit Geldstrafen belegt und dann wieder freigelassen. Das Besondere an der neuen UN-Resolution ist die signifikante Haftstrafe", so Elliott.

In den letzten Jahren hat die Wilderei vor allem in Afrika einen dramatischen Anstieg erlebt. Dies wird zum Teil auf die Zunahme der Kaufkraft in asiatischen Ländern zurückgeführt. In den letzten 15 Jahren hat etwa in Südafrika die illegale Jagd auf Rhinozerosse um 5.000 Prozent zugelegt. Auch Elefanten sind zunehmend bedroht: jedes Jahr werden etwa 30.000 von ihnen erlegt. Und fast ein Drittel aller global gehandelten Hölzer soll aus illegalen Quellen stammen.

Die UN-Vollversammlung hatte das Thema bereits vor mehr als zehn Jahren diskutiert. Doch Elliott zufolge war die Lage damals noch nicht so kritisch wie heute. Historisch gesehen sei die Wilderei lange Zeit eine kleine lokale Aktivität gewesen. Doch seitdem sich der Wert und die Nachfrage nach Wildtieren erhöht hätten, seien Verbrechersyndikate involviert, die mit ganz anderen Waffen geschlagen werden müssen, sagte die Umweltschützerin.

Die in den international gewachsenen Handel mit Wildtieren und geschützten Hölzern involvierten Gruppen und deren Auftraggeber lassen sich leicht identifizieren. So geht aus einem Papier des WWF und anderen Umweltgruppen hervor, dass diesen Gruppen etwa Rebellen in Somalia, Ruanda und Sudan zuzurechnen sind.

Der illegale Wildlife-Handel habe mit Verbrechen wie Korruption, Geldwäsche und dem Handel mit Waffen und Drogen zu tun, erläuterte Brian A. Nichols von der US-amerikanischen Drogen- und Strafverfolgungsbehörde vor der UN-Verbrechensverhütungskommission am 26. April. Er unterminiere die Sicherheit, Stabilität und Rechtstaatlichkeit von Ländern. "Die Kriminellen, die illegal wildern und in den Wildlife-Handel verwickelt sind, gehören kontinental übergreifenden Netzwerken an, zerstören lokale Gemeinschaften und bringen immer mehr Arten an den Rand des Aussterbens."


Wildlife-Handel entwicklungshemmend

Die Folgen dieser illegalen Aktivitäten können für lokale Volkswirtschaften und Entwicklungsbemühungen verheerend sein. "In vielen afrikanischen Ländern sind Wildtiere und Wildpflanzen eine wichtige Quelle des Familieneinkommens und des nationalen Bruttonationalprodukts. Aus entwicklungspolitischer Sicht ist ihr Schutz deshalb ein absoluter Imperativ", betonte Elliott.

Im Anschluss an die UN-Resolution ist es nun Sache der Regierungen, ihre Gesetze gegen Wilderer und ihre Zollsysteme zu stärken. "Der Kampf gegen Wildlife-Verbrechen ist keine Raketenwissenschaft. Lösungen und Werkzeuge sind weitgehend vorhanden", meinte Debbie Banks von der 'Environmental Investigation Agency' (EIA), einer Umweltorganisation in London. "Die neue Resolution verlangt uns einige große politische Zugeständnisse ab. Es ist Zeit zu handeln." (Ende/IPS/kb/2013)


Links:

http://www.eia-international.org/wp-content/uploads/CCPCJ-Brief-wildlife-forest-crime-FNL-WWF-EIA-TRAFFIC.pdf
http://www.unodc.org/
http://www.ipsnews.net/2013/04/u-n-recognises-wildlife-trafficking-as-serious-crime/

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IPS-Tagesdienst vom 30. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2013