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AKTION/028: Ackerflächen für den Kiebitz - Chance für den "Kobold der Lüfte" (Kreis Borken)


Kreis Borken - Pressemitteilung von Freitag, 4. März 2016

Ackerflächen für den Kiebitz - Chance für den "Kobold der Lüfte"

Prämie für Landwirte, die zum Schutz der Vögel Ackerflächen erst später bestellen


Kreis Borken. Mit dem Frühling kehrt auch der Kiebitz in unsere heimischen Felder zurück. Bis vor einigen Jahren konnte man die rasanten, von dem namengebenden "kie-witt" begleiteten Balzflüge des Kiebitz über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bewundern. Der "Kobold der Lüfte" brütet im Kreisgebiet bevorzugt auf Ackerflächen. Kiebitze mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Felder, auf denen später Mais angebaut wird. Wenn in der vierwöchigen Bebrütungsphase die landwirtschaftlichen Flächen aber zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren. Schon seit einigen Jahren gehen die Bestandszahlen drastisch zurück - der Kreis Borken ist hier keine Ausnahme. Heute ist der Vogel mit dem auffälligen Federschopf selbst in den Naturschutzgebieten nur noch selten anzutreffen. Um dem Bestandseinbruch des Kiebitz Einhalt zu gebieten, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Der Kreis Borken wendet sich dabei an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Maisflächen noch nicht bestellt haben. Für den Verzicht auf jegliche Bodenbearbeitung bis zum 20. Mai auf noch nicht eingesäaten Ackerflächen wird ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 280 Euro pro Hektar gezahlt - vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich balzende oder brütende Kiebitze. Sollten die Vögel schon nach dem 10. Mai die Flächen verlassen haben, darf nach vorheriger Überprüfung durch die Landschaftsbehörde die Bewirtschaftung auch früher beginnen.

Anfragen zu den einjährigen Verträgen nehmen die Untere
Landschaftsbehörde des Kreises Borken (Tel. 02861/82-1420)
sowie die Biologische Station Zwillbrock (Tel. 02564/9860-0)
gern entgegen.

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Quelle:
Pressemitteilung von Freitag, 4. März 2016
Kreis Borken
Büro des Landrats, Pressestelle
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Telefon: (0 28 61) 82 21 - 07 / 09
Fax: (0 28 61) 82 - 13 41
E-Mail: pressestelle@kreis-borken.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2016

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