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AKTION/030: Einspruch erheben gegen Patent auf Tomaten (BN)


BUND Naturschutz in Bayern e.V. - München, 27. April 2016

Einspruch erheben gegen Patent auf Tomaten


Ein europaweites Bündnis hat zu einem massenhaften Einspruch gegen ein Patent des Schweizer Konzerns Syngenta auf Tomaten, die aus konventioneller Züchtung stammen, aufgerufen. Die Politik muss entschiedener gegen Patente auf Pflanzen und Tiere vorgehen. Schließen Sie sich an und erheben auch Sie Einspruch!

Ein europaweites Bündnis hat zu einem massenhaften Einspruch gegen ein Patent des Schweizer Konzerns Syngenta auf Tomaten aufgerufen, die aus konventioneller Züchtung stammen. In den nächsten Tagen sollen Tausende von BürgerInnen mobilisiert werden, um den Druck auf die Politik zu erhöhen, damit diese endlich entschiedener gegen Patente auf Pflanzen und Tiere vorgeht. Die beteiligten Organisationen im Bündnis fordern, dass die Unterzeichnerstaaten des europäischen Patentabkommens in den politischen Kontrollgremien des Europäische Patentamt (EPA) aktiv werden und endlich auch die Patentierung von Saatgut stoppen. Der Verwaltungsrat des EPA, der eine neue Auslegung der Verbote beschließen könnte, tagt Ende Juni.

BUND Naturschutz Widerspricht Patent

Die Einsprüche europäischer BürgerInnen werden am 12. Mai am Europäischen Patentamt in München übergeben werden. An diesem Tag tagt auch der Ausschuss Patentrecht des Europäischen Patentamts, dem Vertreter der Mitgliedsländer des Europäischen Patentamts angehören. Der Ausschuss berät über die Auslegung der bestehenden Verbote des Europäischen Patentübereinkommens, wonach keine Patente auf Pflanzensorten und Tierarten sowie auf die konventionelle Züchtung erteilt werden dürfen. Derzeit legt das EPA diese Verbote so aus, dass sie nicht wirksam sind.

2015 genehmigte das Europäische Patentamt (EPA) für die Firma Syngenta das Patent EP 1515600 auf Tomaten mit einem hohen Gehalt an sogenannten Flavonolen. Diese gelten als gesundheitsfördernd. Das Patent erstreckt sich auf die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte. Die sog. "Erfindung" besteht darin, Tomaten aus ihrer Ursprungsregion in Lateinamerika mit hier handelsüblichen Sorten zu kreuzen. Doch das europäische Patentrecht verbietet ja ausdrücklich Patente auf Pflanzensorten ebenso wie Patente auf konventionelle Züchtung. Auch Sie können Einspruch einlegen

Am EPA wurden bisher etwa 1400 Patentanträge eingereicht, die die konventionelle Züchtung betreffen, etwa 180 sind bereits erteilt. Initiiert wurde der Aufruf von Organisationen aus dem internationalen Bündnis Keine Patente auf Saatgut! wie z.B. Arche Noah in Österreich, die Erklärung von Bern in der Schweiz und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in Deutschland.

Hier Einspruch einlegen
http://no-patents-on-seeds.org/de/aktion/sammeleinspruch



Mehr Informationen

Gründe für den Einspruch http://no-patents-on-seeds.org/de/information/hintergrund/kurze-zusammenfassung-einspuchs-gegen-europaeische-patent-ep-1-515-600-b1

Infos zum Patent
http://no-patents-on-seeds.org/de/information/patente/tomaten-mit-erhoehtem-flavonolgehalt

Downloads
http://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/PM-042-16-Kampagne-Tomatenpatent-LW.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 27.04.2016
Herausgeber:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
Dr.-Johann-Maier-Str. 4, 93049 Regensburg
Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
E-Mail: info@bund-naturschutz.de
Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2016

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