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BIENEN/144: Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Münster entdeckt (Stadt Münster)


Stadt Münster - Pressemitteilung von Mittwoch, 15. August 2012

Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Münster entdeckt

Stadt Münster richtet Sperrbezirk ein / Keine Gefahr für Menschen



Münster. (SMS) Weil ein Bienenbestand im Aaseeviertel von der Amerikanischen Faulbrut befallen ist, hat die Stadt Münster am Montag, 13. August, eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung dieser Seuche erlassen. Nach der amtlichen Feststellung des Befalls wurde das erkrankte Bienenvolk getötet und um den Ausbruchsherd ein Sperrbezirk gebildet, der Teile des Stadtgebietes um den Aasee erfasst.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine Erkrankung der Bienenbrut. Wegen der Bedeutung der Bienen als landwirtschaftliches Nutztier ist diese Erkrankung eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger ist ein Bakterium (Paenibacillus larvae), der ausschließlich für die Bienenbrut infektiös ist. Die Bakterien vermehren sich in der Bienenlarve, töten sie dabei ab und gehen dann in die Dauerform (Spore) über. Beim Entfernen der abgestorbenen Larven verschmutzen sich die Ammenbienen mit dem Erreger. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder reichen sie über das Futter an die Bienenbrut weiter. Auf diese Weise setzt sich die Infektionskette fort.

Die Seuche beschränkt sich allein auf die Bienenbrut. Menschen und andere Lebewesen sind nicht gefährdet, auch nicht durch den Genuss von Honig.

Im Sperrbezirk sind alle Bienenvölker und Bienenbestände unverzüglich amtlich zu untersuchen. Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Dies gilt auch für Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften. Es dürfen aber auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk hinein gebracht werden. Um die eigentliche Infektionsquelle ausfindig zu machen, hat das Amt die Untersuchung der Bienenvölker im Sperrbezirk angeordnet.

Besitzer von Bienenvölkern, die ihren Standort im Sperrbezirk haben, sind verpflichtet, den genauen Standort und die Anzahl der Bienenvölker beim städtischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden (Tel. 02 51/38 48 33-11, Nieberdingstraße 30a, 48155 Münster, E-Mail: veterinaeramt@stadt-muenster.de).

Alle Imker in Münster wurden vom Amt schriftlich über den Ausbruch der Seuche informiert. Die Verordnung und die Grenzen des Sperrbezirks werden außerdem am Freitag, 17. August, im Amtsblatt veröffentlicht und sind auch online abzurufen (www.muenster.de/stadt/medien, Stichwort Amtsblatt).

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Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 15. August 2012
Stadt Münster
Presse- und Informationsamt, 48127 Münster
Telefon: 0251 / 492 1300 - 02
Fax: 0251 / 492 7712
Internet: http://www.muenster.de/stadt/medien


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2012