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EUROPA/164: EU-Kommission begrüßt Entscheidung des EP zur Futtermittelverordnung (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 5. Februar 2009

EU-Kommission begrüßt Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Futtermittelverordnung


Das Europäische Parlament hat heute in erster Lesung eine Verordnung angenommen, die die derzeitigen Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln für landwirtschaftliche Nutztiere und Heimtiere ersetzen soll. Die neue Verordnung, die auf einen vor weniger als einem Jahr vorgestellten Vorschlag der Kommission zurückgeht, vereinfacht die bestehenden Verfahren deutlich und verbessert die Informationen, die Landwirte oder Heimtierhalter über die Futtermittel erhalten, die sie für ihre Tiere kaufen. Sie wird Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Futtermittelsektor fördern und zu einem stärker integrierten Binnenmarkt für Futtermittel beitragen, indem sie den Verwaltungsaufwand für Futtermittelunternehmer reduziert.

EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou sagte: "Ich begrüße sehr, dass das Europäische Parlament und der Rat so rasch zu einer Einigung über diesen wichtigen Vorschlag gelangt sind. Die neue Verordnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vereinfachung und Modernisierung der bestehenden Vorschriften für die Kennzeichnung und Vermarktung von Futtermitteln für Nutz- und Heimtiere. Sie sorgt für mehr Effizienz in diesem Bereich, hält dabei jedoch das hohe Niveau an Tiergesundheit, Tierschutz, Lebens- und Futtermittelsicherheit aufrecht, das wir in der EU erreicht haben. Gleichzeitig bringt die Verordnung Klarheit für den Tierhaltungssektor in der EU und trägt zu dessen Wettbewerbsfähigkeit bei."

Die neue Verordnung nimmt auf moderne Vermarktungsbedingungen und auf die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse bestimmter Käufergruppen von Futtermitteln - wie Berufslandwirte und einfache Heimtierhalter - Bezug. Auch zeitgemäße Vermarktungswege wie das Internet werden berücksichtigt. Außerdem führt sie ein neues Koregulierungskonzept ein, bei dem Zuständigkeiten in nicht sicherheitsrelevanten Bereichen nach Zustimmung der Kommission an Futtermittelunternehmen delegiert werden. Durch die deutliche Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften verringert die neue Verordnung den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.


Der Rechtsakt enthält Bestimmungen zu den folgenden Hauptthemen: Zuständigkeiten der Futtermittelunternehmer.

- Negativliste verbotener Zusatzstoffe in Futtermitteln. - Kennzeichnungsvorschriften mit besonderen Angaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel: spezifische Kennzeichnungsvorschriften werden eingeführt für Futtermittel- Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel (einschließlich Heimtierfutter) sowie für Diätfuttermittel. Alle Angaben auf Futtermitteln müssen wissenschaftlich begründet sein. - Erstellung von Leitlinien für die gute Kennzeichnungspraxis von Futtermitteln für landwirtschaftliche Nutztiere und für Heimtiere in Koregulierung. Ausarbeitung gemeinschaftlicher Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis bei freiwilliger Kennzeichnung, z. B. bei der Angabe, wie viel Hühnchen ein Heimtierfutter enthält, das den Hinweis "Mit Hühnchen" trägt, oder bei der Angabe der verwendeten Futtermittelzusatzstoffe. - Erstellung eines Gemeinschaftskatalogs der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in Koregulierung. Die Verordnung verlagert die Initiative zur Aktualisierung des EU-Verzeichnisses der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, das die wichtigsten Bestandteile von Futtermitteln enthält, vom Gesetzgeber auf die Futtermittelunternehmer. Die Markttransparenz wird verbessert, weil das Verzeichnis der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse neue Zusammensetzungen besser wiedergibt und Innovationen wie Nebenprodukte der Biokraftstoffproduktion rascher aufnimmt.


Die Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und vom Rat geleistete Arbeit. Alle im ursprünglichen Vorschlag vorgesehenen Zielsetzungen sind in dem nach dem Mitentscheidungsverfahren erstellten Text erhalten geblieben.

Die neue Verordnung muss offiziell vom Rat erlassen werden und wird im weiteren Verlauf dieses Jahres in Kraft treten.


Weitere Informationen sind unter folgender Adresse zu finden:
http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/labelling/index_en.htm

MEMO/08/138
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/138&format=HTML&aged=1&language=EN&guiLanguage=en

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/09/221, 05.02.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2009