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FINANZEN/048: Bayerische Staatsregierung muß Agrarsubventionen offenlegen (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz - Presseinformation vom 19. Juni 2009

LBV: Staatsregierung muss Agrarsubventionen offen legen

Förderungen nur dort, wo sie dem Ländlichen Raum und der Gesellschaft nutzen!


Hilpoltstein. Ein großer Teil des EU Haushalts fließt in die Landwirtschaft. Dass Landwirte Geld von der EU bekommen, ist aus Sicht des LBV auch gerechtfertigt. Es muss aber sichergestellt werden, dass nur die Betriebe, die auch wirklich Leistungen für die Gesellschaft erbringen, Zahlungen erhalten. Die Offenlegung der Direktzahlungsempfänger kann ein Stück dazu beitragen, die Steuermittel effizient zu nutzen - auch in Bayern. Der LBV fordert daher die Veröffentlichung auch der bayerischen Empfänger, was die bayerischen Staatsregierung bisher verweigert.

Vergangenen Dienstag hat nun auch Deutschland die Empfänger der Direktzahlungen veröffentlicht. Allerdings mit einer Einschränkung: Bayern weigert sich nach wie vor, die Zahlungsempfänger zu veröffentlichen. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) fordert nun die bayerische Staatsregierung auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. "Es geht nicht darum, eine Neiddiskussion zu schüren", so der LBV- Vorsitzende Ludwig Sothmann. "Vielmehr soll geprüft werden, ob die Zahlungen nach sinnvollen Kriterien verteilt sind und auch wirklich den Landwirten zu Gute kommen, die durch nachhaltiges Wirtschaften und den Erhalt der Kulturlandschaft wertvolle gesellschaftliche Leistungen erbringen." Auch habe der Bürger ein Recht darauf, zu erfahren, wie seine Steuergelder Verwendung finden.

Erfahrungen aus den anderen EU-Staaten zeigen, dass es keineswegs zu Streitigkeiten und Neiddebatten kommt, ein Argument, das in Bayern oft vorgeschoben wird. Die Offenlegung der Direktzahlungsempfänger in den anderen Bundesländern zeigt endlich deutlich, was Naturschutzverbände schon lange anprangern: Der Großteil der Zahlungen geht an große rationalisierte Betriebe, die durch ihre Struktur ohnehin wirtschaftlich produzieren können, oder an Firmen, die ggf. nicht einmal mehr in der Landwirtschaft tätig sind. Die kleinen bäuerlichen Betriebe, die aber wichtige Leistungen zum Erhalt von Natur und Landschaft erbringen und nicht zu Marktpreisen wirtschaften können, erhalten dagegen nur einen kleinen Teil des Kuchens. Daten belegen, dass Landkreise mit einem hohen touristischen Potenzial, z.B. Cham, Garmisch-Partenkirchen oder Oberallgäu, auf den Erhalt ihrer typischen Kulturlandschaft angewiesen sind, was nur über die Förderung kleinbäuerlicher Betriebe zu gewährleisten ist.

Der hierfür verwendete Teil der Agrarsubventionen, die Zahlungen für die ländliche Entwicklung, die so genannte zweite Säule, sind bereits seit letztem Jahr im Internet verfügbar. Sie decken aber nur einen kleinen Teil der gesamten Agrarzahlungen ab. Den weitaus größeren Teil machen die Direktzahlungen aus. Angesichts der ungerechten Verteilung der Direktzahlungen fordert der LBV, Agrarfördermittel verstärkt über die zweite Säule und v.a. nach fachlich nachvollziehbaren, zielgerichteten Mindeststandards auszugeben, um die Struktur- und Artenvielfalt im ländlichen Raum zu erhalten.

Hilpoltstein, 19.06.09

http://www.lbv.de/fileadmin/www.lbv.de/service/Presse/09_06/A-32-09_Offenlegung_Direktzahlungen.pdf


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Quelle:
Presseinformation, 19.06.2009
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Verband für Arten- und Biotopschutz
Landesgeschäftsstelle Hilpoltstein
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel. 09174/4775-0, Fax 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2009