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FINANZEN/071: Länder-Vorstoß zur Umschichtung der EU-Agrargelder zu zaghaft (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 22. Februar 2017

NABU: Länder-Vorstoß zur Umschichtung der EU-Agrargelder zu zaghaft

Miller: Neuer EU-Bericht belegt massive Unterfinanzierung des Naturschutzes


Berlin / Luxemburg - Der NABU fordert nach der Veröffentlichung eines Berichtes des Europäischen Rechnungshofes (European Court of Auditors, ECA) am Dienstag eine massive Aufstockung der Mittel für den Naturschutz in der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung. Der Rechnungshof kommt in seinem Sonderbericht 1/2017 zu dem Schluss, dass das EU-weite Schutzgebietsnetz Natura 2000 unzureichend finanziert ist. Insbesondere bei der Finanzierung aus den Programmen der Agrarförderung sehen die EU-Prüfer großen Verbesserungsbedarf. Der NABU hält die Vorschläge der Bundesländer zur Umschichtung der EU-Agrargelder daher für viel zu zaghaft. Nach einem Beschluss das Agrarausschusses des Bundesrates vom Montag sollen bundesweit sechs statt bislang 4,5 Prozent der Mittel aus der ersten in die zweite Säule der EU-Agrarförderung verschoben werden. Insgesamt entspricht das einem Betrag von etwa 300 Millionen Euro pro Jahr für die gesamte Bundesrepublik, und damit einer Aufstockung von lediglich 70 Millionen gegenüber der jetzigen Situation. "Angesichts der auch vom Europäischen Rechnungshof aufgezeigten Defizite wäre das nur ein Tropfen auf den heißen Stein", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU forderte daher, dass der Umweltausschuss des Bundesrates in seiner Sitzung am Donnerstag (23.2.) dringend nachbessern müsse. Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten im Bundesrat einen Antrag eingebracht, um bäuerliche Familienbetriebe und die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu stärken. Die beiden Länder hatten vorgeschlagen, den EU-Rahmen zur Umschichtung der Gelder von bis zu 15 Prozent voll auszuschöpfen, was der NABU begrüßt hatte. "Der Vorschlag des Agrarausschusses zur Umschichtung geht zwar in die richtige Richtung, ist jedoch winzig angesichts dessen, was möglich und nötig ist. Bundesrat und Bundesregierung müssen hier noch deutlich nachlegen und ein Zeichen für eine naturverträglichere Landwirtschaft und eine bessere Finanzierung des Naturschutzes setzen", so Miller weiter.

Die Bundesregierung muss bis zum 1. August an die EU-Kommission melden, welche Umschichtungsmöglichkeiten sie in Anspruch nehmen will. Mit der nächsten Agrarreform 2020 sollten, so fordert der NABU, die bedingungslosen flächenbezogenen Direktzahlungen gänzlich durch ein neues System ersetzt werden, das öffentliche Leistungen der Landwirte attraktiv und gezielt honoriert. Ansonsten drohen nicht nur weitere Gefahren für die Umwelt, sondern auch für die Akzeptanz der Agrarpolitik insgesamt. Diese hat EU-weit ein Volumen von insgesamt fast 60 Milliarden Euro pro Jahr.



Weitere Informationen:

NABU-Seiten zur EU-Agrarpolitik:
www.nabu.de/agrarreform2021

Pressemeldung des Europäischen Rechnungshofs zum EU-Naturschutz vom 21. Februar 2017:
www.eca.europa.eu/de/Pages/NewsItem.aspx?nid=8154

Vollständiger Bericht des Europäischen Rechnungshofes (European Court of Auditors, ECA) in Deutsch (79 Seiten):
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR17_1/SR_NATURA_2000_DE.pdf

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 20/17, 22.02.2017
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2017

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