Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

FISCHEREI/192: Keine zusätzlichen Fangmöglichkeiten für die Tiefseefischerei 2011-2012 (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 6. Oktober 2010

Keine zusätzlichen Fangmöglichkeiten für die Tiefseefischerei für die Jahre 2011-2012


Die Europäische Kommission schlägt vor, weitere Fangmöglichkeiten für Tiefseefische in EU-Gewässern und in den internationalen Gewässern des Nordost-Atlantik für 2011 und 2012 erst dann zu gewähren, wenn eindeutig feststeht, dass sich die Tiefseebestände positiv entwickeln. Der Vorschlag der Kommission beruht auf wissenschaftlichen Gutachten. Dennoch werden einige wichtige zulässige Gesamtfangmengen (TAC) unverändert beibehalten. Außerdem bleibt die Kommission dem Ziel verpflichtet, den Fang von Tiefseehaien und Granatbarschen schrittweise einzustellen, bis es genaue Anhaltspunkte für die Menge der unvermeidbaren Beifänge dieser wertvollen Arten gibt.

Die für maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissarin Maria Damanaki sagte hierzu: "Der Vorschlag der Kommission ergeht nicht nur in dem Bestreben, wissenschaftliche Empfehlungen anzuwenden, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass sich internationale Standards entwickelt haben, die speziell für die Tiefseefischerei gelten. Da Tiefseearten im Allgemeinen langlebig sind und sich erst nach vielen Jahren fortpflanzen können, sind sie durch Fangtätigkeiten besonders gefährdet. Wenn wir uns schon über den Zustand der Bestände im Unklaren sind, müssen wir dafür sorgen, dass wir nicht mehr fangen als zum heutigen Zeitpunkt, zumindest bis wir uns ein genaues Bild von den wirklichen biologischen Verhältnissen gemacht haben. Dies beinhaltet auch, zulässige Gesamtfangmengen zu senken, die weit über den offiziellen Fangmengen der letzten Jahre liegen. Unser Wissen über diesen Bereich wächst langsam und wir sind uns mittlerweile darüber im Klaren, dass das Wachstumsmuster bei Tiefseearten von Art zu Art unterschiedlich sein kann. So erhalten wir immer bessere Informationen, die es uns gestatten, die Tiefseefischarten in Zukunft nachhaltiger zu bewirtschaften."

Die Änderungen der TAC 2010 wurden auf jährliche Kürzungen von maximal 15% begrenzt, die erforderlichenfalls für einen Zeitraum von zwei Jahren gelten. Seit 2003 wurden die TAC für Tiefseebestände erheblich gesenkt. Der Vorschlag für 2011 und 2012 passt die TAC weitgehend den wissenschaftlichen Empfehlungen an, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen. Er basiert auf den Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) der Kommission1.

Dennoch geben die negativen Auswirkungen der Tiefseeschleppnetzfischerei auf die Lebensräume am Meeresgrund und das Ökosystem weiterhin Grund zur Besorgnis. Es wird davon ausgegangen, dass die Bemühungen der Mitgliedstaaten, spezielle Schutzzonen zu bestimmen, die Situation zu einem gewissen Grad verbessern werden. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass der Fischereisektor sich stärker an der Entwicklung von auf die jeweilige Fischerei abgestimmten Maßnahmen beteiligen muss, die diese negativen Auswirkungen bekämpfen, wie z. B. fischereispezifische Beschränkungen des Fischereiaufwands und den Einsatz von Fanggeräten, die sich weniger stark auf Nicht-Zielarten auswirken.


Weitere Informationen

Tabelle im Anhang: Überblick über den Vorschlag der Kommission für 2011 und 2012

Vorschlag: http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/tacs/index_de.htm

Überblick über die TAC-Änderungen 2009-2012 (in Tonnen; Änderungen gegenüber dem Vorjahr in%)

Figures and graphics available in PDF and WORD PROCESSED

1: Die Regeln, nach denen die Kommission diese Gutachten in die TAC-Vorschläge eingearbeitet hat, sind in der Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2011 (KOM(2010) 241 endg.) zu finden.



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


*


Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1294, 06.10.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2010