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FISCHEREI/265: 3-monatiger Fangstopp für Aale - Gefahr erkannt, aber nicht gebannt (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 13. Dezember 2017

3-monatiger Fangstopp für Aale - Gefahr erkannt, aber nicht gebannt


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist enttäuscht von den Vorschlägen der EU zur Rettung des Aals. Zwar sei es erfreulich, dass die EU-Fischereiminister sich endlich dem Schutz des Aals widmen. Jedoch seien die Rahmenbedingungen für den 3-monatigen Fangstopp absolut unzureichend. Ob der vom Aussterben bedrohte Aal dadurch zu retten ist, bleibt zweifelhaft.

"Die Fischerei auf erwachsene Aale, die länger als 12 Zentimeter sind, soll in drei von möglichen fünf Monaten (September bis Januar) in allen europäischen Meeren beschränkt werden. Allerdings können die Mitgliedsstaaten sich aussuchen, wann sie in dieser Zeit die Fischerei verbieten. Das birgt die Gefahr, dass der Fangstopp nur dann ausgesprochen wird, wenn sowieso wenige Aale gefangen werden, also von November bis Januar. Denn die Haupt-Migration findet früher statt. Zudem sind die Binnengewässer von dem Fangstopp nicht betroffen", kritisiert Stefanie Sudhaus, BUND-Meeresschutzexpertin in Schleswig-Holstein.

Die wissenschaftlichen Empfehlungen waren eindeutig und gingen viele Schritte weiter. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) und die EU-Kommission hatten den Fischereirat aufgefordert, jede durch Menschen verursachte Bedrohung für den Bestand nach Möglichkeit auf null zu reduzieren, da der Aal sonst keine Chance hat zu überleben", erläutert Tobias Langguth, BUND-Naturschutzreferent in Schleswig-Holstein. Seit 1979 ist der Bestand von Glasaalen, dem Jungstadium des Aals, auf katastrophale zwei Prozent zusammengebrochen.

Nach der Entscheidung des Fischereirates sollen auch die Aalmanagementpläne überarbeitet werden. Langguth fordert: "Eine Überarbeitung der Managementpläne muss sofort erfolgen und die Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten konsequent überwacht werden. Sollte sich auch im nächsten Jahr keine Erholung der Bestände abzeichnen, führt an einem kompletten Fangverbot nichts vorbei, falls wir den Aal nicht für immer und ewig verlieren wollen!" Meeresschutzexpertin Sudhaus ergänzt: "Auch der Fang von Glasaalen zum Export als Delikatesse muss verboten werden. Weiterhin muss die Durchgängigkeit der Fließgewässer wieder hergestellt werden. Durch technische Anlagen kann eine natürliche Zuwanderung in den meisten Flüssen praktisch nicht mehr erfolgen; abwandernde Aale werden etwa durch die Turbinen von Wasserkraftwerken in großer Zahl tödlich verletzt."

Der Europäische Aal sei ein fantastischer Fisch, ein Überlebender aus prähistorischen Zeiten, der die Eiszeiten überlebt habe - doch durch menschlichen Einfluss sei er jetzt am Rande des Aussterbens. Da sich der Aal nur einmal in seinem Leben vermehrt, fehle jeder gefangene Aal bei der Reproduktion.

Ein Aalfangverbot wird nicht nur von der Wissenschaft eindeutig befürwortet, sondern unterstützt auch die Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP): "Deren Ziele sind die nachhaltige Bewirtschaftung der marinen lebenden Ressourcen, inklusive der Arten, die zwischen Süß- und Salzwasser wechseln, während des marinen Teils ihres Lebenszyklus. Dazu gehört auch der Aal!", so Sudhaus abschließend.

Mehr zum Aal:
https://www.bund-sh.de/tiere-pflanzen/aale/

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Quelle:
Presseinformation, 13.12.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2017

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