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GENTECHNIK/767: Umweltminister Backhaus untersagt Inverkehrbringen von Amflora-Kartoffeln (LU MV)


LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Pressemeldung Nr. 226/2010 - 07.09.2010

Umweltminister Backhaus untersagt Inverkehrbringen von Amflora-Kartoffeln


Aufgrund derjüngstenVorfälle in Schweden, wo es zu einer Vermischung von Amflora mit anderen nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Kartoffeln gekommen ist, hat Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute das Inverkehrbringen der in Zepkow aufgewachsenen und zu erntenden Kartoffeln der Sorte Amflora untersagt.

Er bezieht sich dabei auf §26 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes. Diese Sperre gilt solange, bis die BASF den Verdacht, dass auch die in Zepkow aufgewachsenen Kartoffeln der Sorte Amflora Verunreinigungen aufweisen, zweifelsfrei wiederlegen konnte.

"Die Vorfälle in Schweden bestätigen die Probleme, die ich in der Koexistenz beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzensehe. Mein Vertrauen in das Qualitätssicherungssystem der BASF ist stark erschüttert. Zwar habe ich das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei umgehend nach Bekanntwerden des Problems noch am Freitag aufgefordert, Proben aus Zepkow zur Untersuchung zu sichern. Die Beprobung dieses Erntegutes ist angewiesen. Fachleute gehen aber davon aus, dass eine Verunreinigungen in einer Größenordnung von z. B. 1:100.000 im Labor nur schwer nachzuweisen ist ", so Minister Backhaus heute in Schwerin.

Er werde sich nicht mit der bloßen Aussage der BASF zufrieden geben, dass das nach Deutschland und Tschechien gelieferte Pflanzgut nicht betroffen sei, sondern nur zwei, ausschließlich in Schweden angebaute Partien. Er will deshalb die Qualitätsmanagemtdokumente und Verfahrensabläufe bei der Pflanzkartoffelernte, -lagerung und -ausbringung der BASF nahtlos prüfen lassen.

Der Minister unterstreicht jedoch auch, dass die Kartoffeln in Zepkow von den Mitarbeitern des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei mehrmals kontrolliert wurden. Während der Bonitur seien keine anderen Kartoffelsorten aufgefallen.

Bei Feststellung einer Verunreinigung käme der Anbau einem Anbau von nicht genehmigten GVO gleich. Das Erntegut dürfte keiner wirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden und wäre zu vernichten.

Morgen treffen sich in Brüssel Vertreter des Bundesministeriums, des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Überwachungsbehörden der Anbauländer und der BASF GmbH mit der Europäischen Kommission, um die Sachlage zu besprechen und notwendige Maßnahmen zu treffen.

"Ich erwarte von diesem Gespräch nicht nur Empfehlungen, sondern klare Maßgaben, um derartige Fehler zukünftig zu vermeiden. Noch besser wäre eine Anbauverbot der Amflora durch die Bundesministerin Aigner. Keiner will oder braucht die Amflora. Die Züchter nicht, die Verarbeiter nicht, der Handel nicht und die Verbraucher erst recht nicht", so Backhaus.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 226/2010, 07.09.2010
LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2010