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GENTECHNIK/968: Bald keine Nulltoleranz für Importe von Gentechnikfutter? (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 22. Oktober 2015 / Landwirtschaft & Gentechnik

Bald keine Nulltoleranz für Importe von Gentechnikfutter?


Wie der Informationsdienst Gentechnik berichtet, will die EU-Kommission offenbar Futtermittel über die Grenzen lassen, die mehr genmodifizierte Bestandteile erhalten als erlaubt.

Wenn Soja oder Mais als Futter für die Tierhaltung nach Europa verschifft werden, dürfen darin 0,1 Prozent Spuren von Gentechnikpflanzen enthalten sein, die nicht in der EU zugelassen sind. Der Agrarindustrie ist das laut Infodienst zu wenig. Die EU-Kommission plant demnach, dass Mengen bis zu 0,9 Prozent künftig auf Antrag doch eingeführt werden dürfen - mit einer abgespeckten Sicherheitsprüfung.

Darauf lasse ein Briefwechsel zwischen EU-Kommission und Lebensmittelbehörde (EFSA) schließen, den diese im Sommer in ihrem Dokumentenregister veröffentlichte. Darin heißt es, dass die Kommission die EFSA schon vor einem Jahr beauftragt hatte zu prüfen, ob bei den Anforderungen, die an Gentechnikkonzerne gestellt werden, nicht Abstriche gemacht werden können. Offenbar soll es ihnen so ermöglicht werden, Verunreinigungen von Futter- und auch Lebensmittellieferungen mit jenen Gentechnikpflanzen, die in der EU noch keine Zulassung haben, schon im Voraus absegnen zu lassen. Allerdings nur, wenn diese Gentechnikspuren "nicht beabsichtigt" seien, sie nur "zufällig" darin oder "technisch unvermeidbar" seien - und bei maximal 0,9 Prozent lägen, schränkt die Kommission ein.

Bis 2011 galt eine absolute "Nulltoleranz", also 0,0 Prozent. Mit Zustimmung der Bundesregierung wurde der Wert nach oben korrigiert, seitdem gilt die 0,1 Prozent-Schwelle bei Futtermitteln. Bei Lebensmitteln und Saatgut existiert die Nulltoleranz hingegen weiter. Nun sieht es so aus, als wolle die Kommission für Futter- und Lebensmittel den Schwellenwert von 0,9 einführen.

Die EFSA bat zunächst um eine Präzisierung, im Juli nahm sie den Auftrag dann an. Gleichzeitig beantragte sie, bis Mai 2017 zu bekommen. die EU-Kommission wollte ursprünglich bis Ende Juli 2016 eine Antwort, hat die Verlängerung aber mittlerweile genehmigt. Die EFSA wird nun das Regelwerk der EU durchforsten, speziell den Anhang II der Durchführungsverordnung 503/2013. Darin wird aufgelistet, welche Angaben Unternehmen machen müssen, die eine Genehmigung ihrer Gentechnikpflanzen als Futter- und Lebensmittel beantragen wollen.

Welche Angaben zur Sicherheit der in der EU nicht zugelassenen Gentechnikpflanzen aus Sicht der EFSA womöglich überflüssig sind, ist völlig offen.

Umwelt- und Verbraucherverbände lehnen weitere Lockerungen der Nulltoleranz ab. Beim Saatgut könnte die Einführung eines Schwellenwerts von 0,1 Prozent bedeuten, dass etwa 100 nicht genehmigte Gentechnikpflanzen pro Hektar in einem Maisfeld wachsen, warnt beispielsweise Greenpeace. [mbu]



Quelle: Infodienst Gentechnik
http://www.keine-gentechnik.de/nachricht/31280

EFSA - Register of Questions
http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend/ListOfQuestionsNoLogin?1

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Quelle:
EU-News, 22.10.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2015

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