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AGRARINDUSTRIE/062: Schleswig-Holstein - Moratorium für Stallbauten gefordert (BI Uns Bürgern stinkt's)


Bürgerinitiative "Uns Bürgern stinkt's" - Kiel, 17. Februar 2012

Moratorium für Stallbauten gefordert


In einem offenen Brief an Umweltministerin Rumpf fordern 24 Bürgerinitiativen und Verbände aus Schleswig-Holstein, darunter der BUND-Landesverband, alle laufenden Genehmigungsverfahren zum Bau oder zur Erweiterung von industriellen Tierhaltungsanlagen zu stoppen. Die derzeitige Genehmigungspraxis entspräche nicht den Anforderungen des Tierschutzes, des Naturschutzes, des Gewässerschutzes, des Klimaschutzes und der Gesundheitsvorsorge. "Ein Moratorium für Intensivtierhaltungsanlagen ist überfällig", so Sven Koschinski von der BI Uns Bürgern stinkt's aus Stocksee.

"Der Schutz der Gewässer vor Überdüngung, der Schutz der Bevölkerung vor Keimen sowie eine verhaltensgerechte Tierhaltung müssen in den Genehmigungsverfahren endlich Berücksichtigung finden", fordert Sybille Macht-Baumgarten, die Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein. So sei für die Ausbringung der Gülle im Genehmigungsverfahren bisher lediglich der Nachweis eines Abnehmers erforderlich. Nicht erforderlich für die Genehmigung sei, ob das Grundwasser im Umfeld der Mastanlage geltende EU-Grenzwerte für Nitrat bereits überschreite. Für Stallneubauten müsse der neueste Stand der Technik angewendet werden. Filteranlagen könnten heute schon zu einer erheblichen Reduktion gefährlicher Ammoniakemissionen beitragen. Sie werden allerdings kaum eingesetzt.

Erste Ansätze für eine stärkere Beschränkung des Baus von Mastanlagen seien auf Bundesebene offensichtlich schon in Planung. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Baurechts läge seit letztem Dienstag vor. "Wenn bereits das Bundesbauministerium und das Bundesverbraucherministerium zu der Erkenntnis gelangt seien, dass der Bau von Mastanlagen strenger reglementiert werden müsse, dürfe es in Schleswig-Holstein vorerst keine weiteren Genehmigungen nach überholten Standards geben", so BUND-Landesgeschäftsführerin Ina Walenda. Dies sei für Bürger in Schleswig-Holstein nicht akzeptabel.

Die im Netzwerk "Bauernhöfe statt Agrarfabriken" zusammengeschlossen Initiativen und Verbände fordern die zuständige Ministerin auf, den überall im Land schwelenden Konflikt anzugehen, den der Ausbau der Intensivtierhaltung mit sich bringe. Dafür müsse sie sich auch auf Bundesebene einsetzen. Neue Genehmigungen für Stallbauten in Schleswig- Holstein dürfe es erst wieder geben, wenn Erfordernisse des Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie des Baurechts endlich erfüllt seien.

Raute

Offener Brief an Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf

Aktionsbündnis Schleswig-Holstein c/o Sven Koschinski, Kühlandweg 12, 24326 Nehmten-Sepel An die Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Dr. Juliane Rumpf Mercatorstraße 3 24106 Kiel

Offener Brief

Ein breites Bündnis von Bürgerinitiativen sowie Tier- und Naturschutz- Verbänden aus ganz Schleswig-Holstein fordert ein Moratorium von Genehmigungsverfahren zum Bau und zur Erweiterung von Massentierhaltungsanlagen Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Rumpf, die unterzeichnenden Bürgerinitiativen und Organisationen bitten Sie, alle derzeit laufenden Genehmigungsverfahren zum Bau und zur Erweiterung von industriellen Tierhaltungsanlagen zu stoppen. Die derzeitige Genehmigungspraxis (im Zweifel für den Antragsteller) widerspricht völlig den derzeit geltenden Standards des Gesundheitsschutzes, des Naturschutzes, des Gewässerschutzes, des Tierschutzes, des Klimaschutzes und des Baurechts. Dies muss im Sinne einer umweltverträglichen und damit zukunftsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft dringend überarbeitet und geändert werden. Für eine umfassende Beurteilung dürfen fehlende Bewertungsrahmen nicht wie bislang üblich eine Genehmigung rechtfertigen, sondern müssen unter Ansatz des Vorsorgeprinzips eine Ablehnung zur Folge haben. Bevor Genehmigungsverfahren wieder aufgenommen werden könnten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

1. Die neuesten Erkenntnisse bezüglich der Ausbreitung von Keimen und Bioaerosolen von Tierhaltungsbetrieben müssen in gesetzliche Bewertungsrahmen einfließen. Dazu muss auf der Grundlage von aktuellen Erkenntnissen ein Kriterienkatalog erstellt werden. Die Haltungsbedingungen müssen eine Antibiotika-freie Haltung generell ermöglichen. Ställe müssen so konzipiert sein, dass die praktizierte Haltungsform nur in Ausnahmefällen einen Antibiotika-Einsatz erfordern. Begründung: Die üblichen Gaben von 2 Antibiotika pro Mastgang in der Hühnermast und 6 Antibiotika in der Schweinemast zeigen, dass dies mit bisherigen industriellen Tierhaltungsverfahren nicht möglich ist. Stressminderung (durch Auslebung des natürlichen Verhaltens) und Unterbrechung der Übertragungswege müssen höchste Priorität haben. Nur ein antibiotikafreier Regelbetrieb bietet Menschen und Tieren einen Schutz vor multiresistenten Keimen.

2. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss wie folgt überarbeitet werden: Die Mindestanforderungen für die Hühnermast müssen sich an den Mindestanforderungen für die Eiproduktion orientieren, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits definiert worden sind. Das bedeutet, die natürlichen Bedürfnisse von Hühnern, insbesondere bezüglich Ruheflächen und Ermöglichung des Aufbaumverhaltens müssen zu jeder Zeit des Mastdurchganges berücksichtigt sein. Dies muss zwangsläufig dazu führen, dass den Tieren mehr Platz eingeräumt wird, da gegen Ende der Mastperiode die Tierdichte in der heute üblichen Form der Hühnermast zu hoch ist. Ähnliches gilt auch für anderes Geflügel. Begründung: Hühner haben die gleichen Bedürfnisse, unabhängig davon, ob sie zur Eiproduktion oder zur Mast gehalten werden. Die Mindestanforderungen für die Eiproduktion werden von uns immer noch als nicht ausreichend angesehen.

3. Es muss eine Novellierung des Bundesbaugesetzes erfolgen, die das privilegierte Bauen im Außenbereich neu regelt und verträgliche Obergrenzen für die Größe von Zucht-, Milcherzeugungs- und Mastbetrieben setzt. Diese Obergrenzen müssen mit Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen sowie Vertretern der BI-Netzwerke abgestimmt sein und sich an den Grenzen, die das BImSchG vorgibt, orientieren. Bitte setzen Sie sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine umgehende und zügige Novellierung ein. Begründung: Die industrielle Massentierhaltung ist durch den Futtermittelimport u. a. aus Südamerika nicht flächengebunden. Die Ställe haben den Charakter von Industrie- oder Gewerbebetrieben und erfordern aus unserer Sicht eine Ansiedlung in speziell zu diesem Zweck ausgewiesenen Gebieten. Der Bau dieser Ställe im landwirtschaftlich geprägten Bereich lässt sich nicht mit dem Schutz von Landschaft, Natur, Anwohnern und Erholungsuchenden sowie den wirtschaftlichen Interessen (z. B. in der Tourismus- u. Gesundheitswirtschaft) in Einklang bringen. Wertvoller Boden verkommt zur Deponie für übermäßige Dünger- und Ammoniakeinträge sowie Schadstoffe aus Desinfektionsmitteln und Medikamentenrückständen.

4. Die Planung muss unter verpflichtender Anwendung des Standes der Technik einen Betrieb ohne zusätzliche Ammoniakemissionen aus den Stallungen und mit größtmöglicher Ammoniakreduktion in der Fläche ermöglichen. Begründung: Die Richtlinie 2001/81/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe schreibt vor, bis zum Jahr 2010 Ammoniakemissionen auf maximal 550.000 t/Jahr zurückzuführen. Diese Verpflichtung wird nur erreichbar sein, wenn generell Abluftfilteranlagen nach Stand der Technik vorgeschrieben werden und Gülle umgehend nach Ausbringung in den Boden eingearbeitet wird (unter Verwendung von Schleppschlauchverfahren und Güllegrubbern).

5. In jedem Genehmigungsverfahren muss verpflichtend ein schlüssiges Gutachten zum technischen Brandschutz, zum Havariefall inklusive von Evakuierungsplänen vorgelegt werden. Es müssen entsprechende Beurteilungsrahmen erstellt werden, die u. a. õ15 Landesbauordnung gerecht werden, nach dem im Brandfall eine Rettung von Mensch und Tier möglich sein muss. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Tiere im Havariefall (der in der LBO nicht geregelt ist) durch Ausfall technischer Systeme nicht zu Schaden kommen.

6. Es muss ein Beurteilungsrahmen erarbeitet werden, der nur Stallbauten zur Genehmigung vorsieht, die Konzepten entsprechen, die mit durchschnittlich gutem Management optimal zu betreiben sind. Begründung: Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) hat in einem Nationalen Bewertungsrahmen für Tierhaltungsverfahren festgestellt, dass für die Hühnermast in Bodenhaltung ein exzellentes Management erforderlich ist. Dieses Haltungsverfahren ist jedoch nur schwer beherrschbar.

7. Es muss eine Verwaltungsvorschrift erlassen werden, dass nur Stallbauten genehmigungsfähig sind, die eine Cross-Compliance-konforme Tierhaltung ermöglichen. Begründung: Das Land SH ist angehalten, Cross-Compliance Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften zu überprüfen. Das bedeutet u. a., der Halter von Schweinen muss darlegen, dass Ferkelschwänze nicht vorsorglich kupiert werden, da dies lt. EU Gesetzgebung verboten ist. Da die Ausnahme zur Regel geworden ist, ist hier auch bei existierenden Anlagen die Kontrolle zu verstärken. Die Ergebnisse der Cross-Compliance Kontrollen müssen öffentlich gemacht werden!

8. Es muss ein Bewertungsrahmen zur Klimarelevanz des Tierstall- Betriebs vorliegen. Dazu gehört die Quantifizierung der Entstehung von klimarelevanten Stoffen wie Lachgas, Kohlendioxid u. a. Stoffen. Der Bewertungsmaßstab wird durch Vermeidbarkeit (nach Stand der Technik) referenziert und nicht durch die Menge der global durch andere Quellen verursachten Klimagase. Begründung: Derzeit wird in der UVP die Klimarelevanz geplanter Ställe durch den Vergleich mit anderen Quellen im globalen Maßstab kleingerechnet. Nicht das Verhältnis zu anderen Emittenten ist von Belang, sondern deren kumulative Wirkung. Insbesondere die Entstehung von Lachgas ist aufgrund seines hohen Treibhauspotentials nach Stand der Technik zu vermeiden oder zu vermindern (und zwar im Stall und in der Fläche!).

9. Die Genehmigungsbehörde muss vom Ministerium angewiesen werden, den Erfordernissen des Schutzes von Grund- und Oberflächenwasser höchste Priorität einzuräumen. Begründung: Sauberes Wasser ist für Mensch und Natur unverzichtbar. Der möglichen Belastung von Oberflächen- wie Grundwasser wie auch geschützter anderer Lebensräume durch Auswaschungen kommt vor dem Hintergrund der Anforderungen der EU- Wasserrahmenrichtlinie eine besondere Bedeutung zu. Durch Futtermittelimporte werden gebietsbezogen in der Bilanz hohe Nährstoffüberschüsse erzeugt, da die Exkremente mit ihren Nährstofffrachten beim Ausbringen als Dünger in der Region verbleiben, also nicht zurückverfrachtet werden. Den Schutzanforderungen an wassergebundene Lebensräume ist durch Auflagen daher beim Ausbringen in besonderem Maße Rechnung zu tragen.

10. Die Genehmigungspraxis muss kohärent zur Entwicklungshilfepolitik sein. Dazu gehört, dass kein genmanipuliertes Soja z. B. aus Südamerika verwendet wird. Die ausschließliche Verwendung heimischer Futterpflanzen, die überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt werden, muss verpflichtend sein. Begründung: Deutschland nutzt für die Fleischerzeugung gut 2,5 Millionen Hektar Landfläche außerhalb Europas, vor allem in Südamerika. Ein Großteil davon liegt in Ländern, die die Flächen zur Ernährung der eigenen Bevölkerung dringend benötigen. Gleichzeitig gefährdet der Sojaanbau Naturlandschaften in tropischen Ländern. Die Rodung von Urwäldern und Trockenlegung von Feuchtbiotopen zerstört die Artenvielfalt und führt zu weiteren Kohlendioxid-Emissionen. Gen-Soja und der damit verbundene massive Einsatz des Pestizids Roundup bedrohen die Biodiversität und die Gesundheit der Menschen vor Ort. Diese erheblichen Umweltbelastungen werden im Genehmigungsprozess nicht betrachtet, weil sie anderen Orts auftreten. Im Zuge der Globalisierung muss auch die Umweltbelastung in Drittländern berücksichtigt werden, welche durch unser Verhalten dorthin verlagert. Die Augen vor diesen Problemen zu verschließen, würde den Neokolonialismus forcieren.

11. Marktungleichgewichte müssen abgebaut werden: Prämienzahlung der EU müssen an Leistungen für die Umwelt und den Tierschutz gekoppelt werden, d. h. Bio-Landwirte und kleine Betriebe müssen speziell gefördert werden. Darüber hinaus müssen sämtliche Anreize und Subventionen für den Export tierischer Produkte gestoppt werden. Eine gezielte Umstellungsförderung auf Ökologischen Landbau und Rücknahme der Streichung der Öko-Landbauprämien in Schleswig-Holstein ist erforderlich. Begründung: Das bisherige System fördert einseitig Großbetriebe. Dies geht zu Lasten von Umwelt, Tier und Mensch. Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gehen weiter verloren. Durch eine gerechtere Verteilung der Transferzahlungen kann Fehlentwicklungen, die zu massiven Überkapazitäten führen, wirksam entgegengesteuert werden.

Alternativen zur industriell geprägten Massentierhaltung müssen erarbeitet werden. Diese nützen Landwirten, Anwohnern, Verbrauchern und der Natur. Gleichzeitig werden damit Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein gesichert, z. B. in der Tourismus- und Gesundheitsbranche, für die die Intensivtierhaltung eine Gefährdung darstellt. Wir fordern Sie auf, sich für diese Ziele im Sinne einer umweltverträglichen bäuerlichen Landwirtschaft und gesunden Lebensmitteln einzusetzen. Wir bitten aufgrund der Eilbedürftigkeit um eine zügige Bearbeitung dieses Schreibens und wären Ihnen dankbar, wenn Sie sich für unser Anliegen einsetzen würden. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichem Gruß

Bauernhöfe statt Agrarfabriken, Ein Netzwerk aus Bauern-, Tier- und Umweltschutzverbänden, Bürgerinitiativen und Kirchen

BI "Uns Bürgern stinkt's" gegen neue Massentierhaltungsanlagen in Stocksee, Dersau, Nehmten
  Kontakt: bi[at]unsbuergernstinkts.de
BI Blumenthal, Kontakt: info[at]bi-blumenthal.de
BI Dannau, Kontakt: bidannau[at]aol.com
BI "Eiderstedtern stinkt‹s" - Gesunde Luft in Eiderstedt - Bürger gegen Massentierhaltung
  Kontakt: hilke-herzberg[at]t-online.de
BI Gentechnikfreies Schleswig Holstein, Kontakt: andrea.depenau[at]gmx.de
BI Gettorf, Kontakt: konzertagentur.goerk[at]t-online.de
BI Glückstadt, Kontakt: bi.le.st[at]web.de
BI Jersbek, Kontakt: liebeltpetra[at]web.de
BI Köthel, Kontakt: info[at]koethel.info
BI Osterhorn, Kontakt: info[at]markushof.net
BI Osteroda, Kontakt: hensel.ma[at]freenet.de
BI Satrup, Kontakt: info[at]buergerinitiative-satrup.de
BI Schönes Angeln, Kontakt: kontakt[at]schoenes-angeln.de
BI Tating, Kontakt: karin.scher[at]t-online.de
Eiderstedter Forum, Kontakt: eiderstedter-forum[at]leihome.de
Bioland Landesverband SH, HH, MV e. V. mit 250 Bioland-Landwirten in SH
Demeter im Norden mit 66 Demeter-Landwirten
Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e. V. (LNV) mit 23 Verbänden
BUND Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
NABU Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.
arche 2000 Tierhilfe aktiv e.V.
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Schleswig Holstein e. V.



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Quelle:
Pressemitteilung, 17.02.2012
Bürgerinitiative "Uns Bürgern stinkt's"
c/o BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2012