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AGRARINDUSTRIE/063: Klageandrohung der niedersächsischen Geflügelwirtschaft (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 1. März 2012

Unmoralische Drohung der Geflügelwirtschaft

Politik darf sich nicht erpressen lassen


Die Niedersächsische Geflügelwirtschaft droht damit, das Land Niedersachsen auf 50 Millionen Euro Schadensersatz zu verklagen, falls der Umbau der Legehennenhaltung in Käfigen, oft als "Kleingruppen bzw. Kleinvolierenhaltung" verniedlicht, bis zum Jahr 2023 abgeschlossen sein soll. So sieht es zumindest eine Initiative u. a. aus Niedersachsen vor, die morgen, am 2. März, im Bundesrat behandelt werden soll. Dem BUND geht das immer noch nicht schnell genug. "Schon seit mehr als zwanzig Jahren ist klar, dass Massentierhaltung bei Legehennen in Käfigen mit dem Tier- und Umweltschutz nicht vereinbar ist und daher keine Zukunft hat" sagt Tilman Uhlenhaut, Landwirtschaftsreferent des BUND in Niedersachsen. "Möglichst lange so weiter zu wirtschaften und nun die Politik unter Druck zu setzen, die höchst komfortable Übergangszeiten von mehr als 10 Jahren anbietet, das ist unmoralisch" so Uhlenhaut weiter. Teile der Geflügelwirtschaft haben die Zeit verschlafen und haben mit Ihren Produkten keinen Rückhalt mehr in der Bevölkerung. Anstatt auf die sich ändernden Verbraucherwünsche zu reagieren, versucht die Geflügel-Lobby seit Jahren, mehr Tier- und Umweltschutz in der Nutztierhaltung zu verhindern. Mit der Ankündigung hoher Schadensersatzdrohungen soll die morgige Entscheidung der Politik beeinflusst werden. Der BUND verurteilt diese Art von Lobby-Arbeit. Er fordert eine tiergerechte und umweltschonende Zukunft der Nutztierhaltung anstatt dem weiteren Ausbau der Massentierhaltung! Hintergrund Die jahrelange Diskussion zur Käfighaltung mündete 1999 in der Richtlinie 1999/74/EG und anschließend in das Verbot, dass endgültig 2012 europaweit greifen soll. Der Versuch der industriellen Geflügelwirtschaft dieses Verbot der Käfighaltung durch sogenannte "Kleingruppenhaltung" (Käfighaltung mit ein bisschen mehr Platz und "Möblierung") zu umgehen führte 2006 zu einer Verordnung, die diese Art der tierquälerischen Haltung erlaubte. Die Verordnung hat noch bis zum 31.3.2012 bestand.

Das Bundesverfassungsgericht stoppte diese Regelung 2010 (2 BvF 1/07 - Beschluss vom 12. Oktober 2010) und erklärte die Kleingruppenhaltung als Verfassungswidrig und forderte die Bundesregierung auf eine andere Regelung zutreffen Im September letzten Jahres hat Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner nun einen Verordnungsentwurf vorgelegt, nach dem die Kleingruppenhaltung 2035 erst ihre Zulassungen verlieren soll. Dieser Vorschlag wurde im Bundesrat abgelehnt. Die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland Pfalz haben jetzt einen Kompromissvorschlag für die Bundesratssitzung am 2.3.2012 eine Initiative vorgelegt, bei der am 2023 Schluss mit dieser Art tierquälerischen Haltung sein soll. Dies wird durch eine gutachterliche Stellungnahme des Kuratoriums für Technik in der Landwirtschaft(KTBL) als möglich angesehen.


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Quelle:
Presseinformation vom 01.03.2012
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2012