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AGRARINDUSTRIE/066: BUND reicht Klage gegen "Eierfabrik" ein (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 25. April 2012

BUND reicht Klage gegen "Eierfabrik" ein

Umweltbelastungen und Gesundheitsgefährdungen unzureichend geprüft - NRW muss Motor für eine verbesserte Tierhaltung werden



Fröndenberg, Düsseldorf, 25.04.2012 - Die Auseinandersetzung um die Ausweitung des Legehennenbetriebs der Ruhrtaler Frisch-Ei GmbH in Fröndenberg-Frohnhausen geht nun vor Gericht. Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen den Kreis Unna eingereicht. Dieser hatte dem Antragsteller am 12. März 2012 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Stalles um weitere 19.600 Tiere auf dann insgesamt 59.400 Legehennen erteilt. Der BUND hält die Genehmigung in mehrfacher Hinsicht für fehlerhaft und hat beantragt, diese aufzuheben. Gleichzeitig forderten die Umweltschützer die Landespolitik auf, die Intensivtierhaltung besser zu regulieren.

"Zentrale Defizite sind vor allem die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung, viel zu hohe Stickstoffeinträge in das benachbarte Naturschutzgebiet Wulmke und eine fehlerhafte Ausbreitungsberechnung in Bezug auf Keime, Gerüche und Ammoniakemissionen", sagte Frank Weissenberg, Sprecher der BUND-Gruppe Schwerte/Holzwickede/Fröndenberg. Der BUND begleitet die geplante Ausweitung der "Eierfabrik" seit langer Zeit intensiv und kritisch und legte bereits während des Planverfahrens in schriftlichen Einwendungen dar, dass das Vorhaben in der beantragten Form nicht genehmigungsfähig ist. "Das Ergebnis der 'allgemeinen Vorprüfung', dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei, ist aus unserer Sicht falsch. Leider wurde dieses und andere Punkte nicht berücksichtigt, so dass wir nun den Klageweg beschreiten müssen," betonte Weissenberg.

Auch über den konkreten Fall hinaus sieht der BUND gravierenden politisch-rechtlichen Handlungsbedarf auf Landes- wie Bundesebene, um den Fehlentwicklungen in der Tierhaltung und den vorangehenden Genehmigungsverfahren zu begegnen. "Gerichte können nicht politische Defizite ausbügeln", so Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender. "Wir rufen die Landesregierung auf, sich auf Bundes(rats)ebene umfassend für eine Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umweltverträglichkeitsprüfung in Planverfahren einzusetzen." Planungsfehler zu Lasten der Umwelt könnten so vermieden und die Rechtssicherheit gestärkt werden.

Anträgen für Intensivtierhaltungen sollte aus BUND-Sicht zwingend ein unabhängiges Keimverbreitungsgutachten beigefügt sein, das eine Gefährdung von Anwohnern nachweislich ausschließt. Ob Antibiotikaeinsatz in der Mast, Schnäbelkürzen oder Qualzucht: Da Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner wenig Neigung zur Verbesserung der Tierhaltung und der Umwelt- und Gesundheitsvorsorge erkennen ließe, müsse das Land NRW noch stärker als bisher zum Motor für politische Initiativen werden und "Aigner antreiben".

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Quelle:
Presseinformation, 25. April 2012
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2012