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AGRARINDUSTRIE/101: NABU gewinnt Klage gegen Putenmastanlage in der Düffel (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 4. März 2014 - Naturschutz/Landwirtschaft

NABU gewinnt Klage gegen Putenmastanlage

Urteil ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft in der Düffel



Kleve/Düsseldorf - Vergangenen Donnerstag hat das Oberverwaltungsgericht(OVG) Münster die geplante Erweiterung der Putenmastanlage am Huf'schen Hof im Naturschutzgebiet Düffel abschließend entschieden. Die Beschwerde des Landwirtes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Juni letzten Jahres wurde zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Erweiterung der Putenmastanlage am Huf'schen Hof im Naturschutzgebiet Düffel endgültig abgelehnt. Der NABU zeigte sich hoch erfreut, dass das OVG Münster der Einschätzung, dass eine Erweiterung um 20.000 Tiere nicht mit dem geltenden Naturschutzrecht vereinbar sei, erneut bestätigt habe.

"Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft in der Düffel und ein klares Signal mit überregionaler Bedeutung für ähnliche Planungsverfahren", sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Der immer weitere Ausbau der flächenunabhängigen Tierhaltung in Großställen sei unzulässig. Naturschutz und Landwirtschaft müssten einen gemeinsamen Weg für eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft finden. Das sei auch Wunsch der Verbraucher.

Zum wiederholten Male sei der Kreis Kleve nun vor Gericht in Umweltrechtssachen unterlegen. "Der Kreis Kleve muss endlich seine Genehmigungspraxis ändern und geltendes Umweltrecht achten", so Tumbrinck weiter. Dazu gehöre auch, dass bei Stallerweiterungen nach dem Baurecht FFH-Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt würden. Denn die fortschreitende Industrialisierung der Viehhaltung bereite dem NABU große Sorge: So hätten seit dem Jahr 2008 die Milchviehbestände im Kreis Kleve um über 30 % zugenommen. Außerdem stünden ein Drittel aller nordrhein-westfälischen Puten im Nordkreis Kleve. Die daraus resultierenden Belastungen durch Gülleüberschüsse und Ammoniak-Emissionen verstießen gegen geltendes Recht. "Die intensive Bewirtschaftung vieler Flächen hat nicht nur Arten wie die Uferschnepfe an den Rand des Aussterbens gebracht, auch ursprüngliche Allerweltsarten wie der Kiebitz oder die Feldlerche werden zunehmend an den Rand gedrängt", erklärte der NABU-Landesvorsitzende. Hier gebe es eine gesetzliche Pflicht der Landschaftsbehörden sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der NABU werde sich auch weiterhin für den Erhalt des EU-Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" und die darin liegenden Naturschutzgebiete einsetzen. Tumbrinck: "Wir beobachten massive Schädigungen der Biodiversität - hier muss endlich gehandelt werden!"

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 09/2014, 04.03.2014
NABU Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2014