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AGRARINDUSTRIE/111: Geflügelmast - Neue Antibiotikastudie belegt gravierende Missstände (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 25. November 2014

Massiven Antibiotikaeinsatz in NRW-Putenställen stoppen - Bankrotterklärung der Geflügelmast

Neue Antibiotikastudie belegt gravierende Missstände



Düsseldorf, den 25.11.2414 - Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht sich durch eine heute vorgestellte Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in seiner langjährigen Kritik an der industriellen Putenmast bestätigt: "Wenn in neun von zehn Mastdurchgängen (92,8%) den Tieren Antibiotika verabreicht werden, dabei durchweg auch für den Menschen wirksame 'Reserveantibiotika' zum Einsatz kommen und zugleich in 1/3 der untersuchten Fälle ein in Deutschland für Puten nicht zugelassenes Präparat verabreicht wird, ist das eine Bankrotterklärung der Geflügelwirtschaft", so Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW. Das LANUV hatte im Auftrag des NRW-Landwirtschaftsministeriums im Jahr 2013 den Antibiotikaeinsatz in nordrhein-westfälischen Putenställen untersucht und dabei 516 Durchgänge von der Aufzucht und Mast der Puten bis hin zu deren Schlachtung und insgesamt 2764 Wirkstoffeinsätze ausgewertet. "Die Intensivmast von Puten wie auch die von Hähnchen funktioniert offenkundig nur mit regelmäßigen Antibiotika-Gaben. Sie missachtet den Tierschutz, fördert die Bildung resistenter Keime und nimmt inakzeptable Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf", so Sticht.

Auch die Überwachung des Arzneimittelrechts durch die örtlichen Veterinärbehörden zeigt erschreckende Defizite auf. "Wie kann es sein, dass in großem Umfang für Puten nicht zugelassene Medikamente verabreicht werden und die verantwortlichen Behörden das nicht bemerken bzw. nicht einschreiten?" fragt Ralf Bilke, Agrarreferent des BUND NRW. Der BUND fordert, geltendes Arzneimittelrecht konsequent anzuwenden und Verstöße zu ahnden.

Zentraler Ansatz zur Verringerung des Medikamenteneinsatzes ist aus BUND-Sicht jedoch der Ausstieg aus der Intensivmast. "Seit mehr als zehn Jahren weisen wir in Nordrhein-Westfalen mit eigenen Studien auf die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen in den NRW-Putenställen und deren negativen Folgen hin. Wir benötigen umgehend rechtliche Mindeststandards für die Putenhaltung und deren Aufnahme in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung des Bundes, geringere Besatzdichten und das Verbot der Extremzucht wie die der Rasse 'BIG 6' ", so Ralf Bilke. Die schwergewichtige Putenrasse BIG 6 wird laut LANUV in 86,2% der untersuchten Ställe gehalten. Sie ist auf einen extrem hohen und unnatürlichen Brustmuskelanteil von rd. 30% des Körpergewichts ausgelegt und erhält gegenüber anderen Putenrassen überdurchschnittlich viele Antibiotika.

Der BUND begrüßt deshalb das Vorhaben von NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel, im Bundesrat einen Vorstoß zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Mastputen zu starten und ruft dazu auf, ebenso das Verbot der 'BIG 6' auf Bundesebene anzugehen.


Hinweis: Die BUND-Studie "Putenhaltung in NRW - Ergebnisse einer BUND-Recherche 2013 / 2014" steht als download bereit unter
http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Landwirtschaft_Gentechnik/2014_03_BUNDhintergrund_Putenhaltung_in_NRW_2013_.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 25.11.2014
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2014