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AGRARINDUSTRIE/138: Ferkelzuchtanlage Remda - Geruchbelastung übersteigt Zulässigkeitswerte (BUND TH)


Gemeinsame Presseinformation des BUND Thüringen und der
Bürgerinitiative Pro Remda - 18. April 2017

Geruchsgrenzwerte in Ferkelzuchtanlage Remda um das Dreifache überschritten - Wir fordern das Landratsamt zum Einschreiten auf


Remda. Die Geruchsgrenzwerte aus der Schweinezuchtanlage RemPig überschreiten zum Teil das Dreifache der gesetzlichen Richtwerte. Das hat ein Gutachten ergeben, das die Bürgerinitiative "Pro Remda" veranlasst hat. Auch nach der Installation entsprechender Ablufteinrichtungen bei der geplanten Erweiterung der Anlage, lägen die Werte noch weit über den Zulässigkeitswerten. Jetzt fordern die Bürgerinitiative und der BUND Thüringen den Landkreis dazu auf, einzugreifen, um die Geruchsbelastung in Remda auf ein rechtmäßiges Maß zu senken.

"Die Bewohner von Remda beschweren sich seit langem über die Geruchsauswirkungen der Anlage", so Dr. Kurt Ihm und Hasso Brucksch, Sprecher der Bürgerinitiative Pro Remda. "Deshalb haben wir einen Gutachter mit der Prüfung der Immissionen beauftragt. Dazu hat der Gutachter die Windverhältnisse über zwei Jahre gemessen. Die Berechnungen bestätigen den Eindruck der Remdaer Einwohner: Die Geruchswerte liegen zwischen knapp 20 und über 40 Prozent. Erlaubt wären Geruchswahrnehmungen in 10 bis maximal 15 Prozent der Jahresstunden."

In der Schweinezuchtanlage RemPig gibt es aktuell 7.500 Tierplätze. Der Betreiber plant eine Erweiterung auf über 14.000 Tierplätze. Für diese Erweiterung soll die Stadt Remda einen Bebauungsplan erlassen. "Mit der geplanten Anlagenvergrößerung sollen zwar Abluftreinigungseinrichtungen installiert werden", erklären Ihm und Brucksch. "Unser Gutachter hat jedoch auf Grundlage der tatsächlich vorherrschenden Wetterdaten berechnet, dass auch nach der Anlagenänderung Gerüche in 14 bis 35 Prozent der Jahresstunden wahrnehmbar sein werden - immer noch weit über den Zulässigkeitswerten."

Der BUND Thüringen hat das Landratsamt bereits vor über zwei Jahren aufgefordert, gegenüber dem Betreiber tätig zu werden. Das Landratsamt hat dies mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Erweiterung der Anlage abgelehnt. Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen: "Wenn die Stadt den Bebauungsplan erlässt, legitimiert sie damit eine rechtswidrige Anlage. Und wenn RemPig auf der Grundlage des Bebauungsplans investiert, kann die Stadt später zu Schadensersatz herangezogen werden, wenn dieser von einem Gericht wieder aufgehoben wird. Damit müssten die Remdaer nicht nur den Gestank ertragen, sondern auch noch die Zeche zahlen."

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Quelle:
Gemeinsame Presseinformation, 18.03.2017
Herausgeber:
Bürgerinitiative Pro Remda /
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Thüringen / Landesgeschäftsstelle
Trommsdorffstr. 5, 99084 Erfurt
Tel.: 0361/555 03 10, Fax: 0361/555 03 19
Internet: www.bund-thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2017

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