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MELDUNG/148: Neuregelungen für Jauche- und Gülleanlagen nicht erforderlich (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 117 vom 22.05.14

Neuregelungen für Jauche- und Gülleanlagen nicht erforderlich
Bundesminister Schmidt appelliert an die Bundesländer, keine unnötig zusätzlichen Belastungen für Landwirte zu verabschieden



Hintergrund ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), wodurch bisher wirkungsvolle Länderregelungen durch einen bundesweit einheitlichen Sicherheitsstandard für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen abgelöst werden sollen.


"Hier besteht kein dringender Handlungsbedarf. Ausreichende Regelungen zur Sicherheit von Behältern für Jauche, Gülle und Sickersäfte sind in allen Bundesländern im Landesrecht verankert. Das Unfallrisiko, das von derartigen Anlagen ausgeht, ist sehr gering. Demgegenüber wären bei einer Neuregelung hohe Kosten zu erwarten", so Bundesminister Schmidt.

Der vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Verordnungsentwurf enthält stoffbezogene, anlagenbezogene und betreiberbezogene Regelungen sowie Regelungen zu Organisationen, die die Anlagen prüfen oder Fachbetriebe zertifizieren. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Das Bundesumweltministerium hatte den Verordnungsentwurf im letzten Jahr intensiv im Ressortkreis sowie mit den Ländern und anderen zu Beteiligenden diskutiert. Dabei stand auch die Aufnahme der Jauche-, Gülle und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) in die Neuregelung zur Diskussion. Letztendlich wurde im Entwurf der Bundesregierung vor dem Hintergrund der für die JGS-Anlagen bestehenden ausreichenden landesrechtlichen Vorschriften auf eine Regelung der JGS-Anlagen verzichtet.

Anfang Mai haben jedoch die Bundesländer nach Beratungen im Agrar- und Umweltausschuss des Bundesrates mehrheitlich beantragt, JGS-Anlagen mit in die Verordnung aufzunehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 117 vom 22.05.14
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2014