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MELDUNG/335: Neues Düngerecht, bekannte Herausforderung - 5. Nährstoffbericht 2016/17 (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 28. März 2018

Neues Düngerecht, bekannte Herausforderung

Fünfter Nährstoffbericht 2016/17 für Niedersachsen präsentiert


HANNOVER. Was sich angekündigt hat, ist nach der Novellierung des Düngerechts eingetreten: Sieben Landkreise überschreiten nach der Wirtschaftsdüngerbilanz im aktuellen Nährstoffbericht Niedersachsens die Obergrenze.

Die Wirtschaftsdüngermenge hat sich laut dem fünften Nährstoffbericht des Niedersächsischen Agrarministeriums in Bezug auf den Vorjahresbericht 2015/16 geringfügig erhöht. Der gesamte Dung- und Gärrestanfall beträgt rund 59 Millionen Tonnen.

Beim Stickstoff hat sich der Düngesaldo im Vergleich zum Vorjahresbericht auf rund 68.000 Tonnen Stickstoff (entspricht 26 Kilogramm je Hektar) leicht reduziert. Die Stickstoff-Obergrenze von 170 Kilogramm je Hektar wird nach den gültigen Vorschriften der Düngeverordnung in acht viehstarken Landkreisen (EL, CLP, NOH, ROW, VEC, OL, WST, LER) nicht eingehalten. Neben tierischem Dung wurden erstmals auch pflanzliche Gärreste bei dieser Obergrenze mit angerechnet, deshalb war diese Überschreitung bereits erwartet worden.

Überschuss bei Phosphat

Es besteht im Berichtszeitraum 2016/17 landesweit ein Einsparpotenzial von über 30.000 Tonnen Phosphat, der sich aus dem Vergleich der aus Wirtschaftsdünger und Mineraldünger insgesamt ausgebrachten Phosphatmenge und dem tatsächlichen Phosphatbedarf der angebauten Pflanzen ergibt.

Gemäß der neuen Düngeverordnung darf im einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb ein Phosphat-Überschuss von maximal 10 Kilogramm je Hektar ab 2022 nicht mehr überschritten werden.

Nach den Berechnungen der Landwirtschaftskammer im Nährstoffbericht wird diese Grenze bei durchschnittlicher Betrachtung zukünftig in sieben (EL, CLP, NOH, ROW, VEC, OL, WST) Landkreisen überschritten. Daraus resultiert in diesen sieben Landkreisen ein Flächendefizit von 114.000 Hektar.

Überregionale Verbringung erhöhen

Um den Wirtschaftsdünger auch künftig unter Beachtung der maximal zulässigen Überschusswerte einsetzen zu können, muss die überregionale Verbringung in die Regionen Niedersachsens, in denen noch ein Düngebedarf besteht, weiter erhöht werden. Dies muss zusätzlich mit einer starken Reduzierung des Stickstoff-Mineraldüngereinsatzes einhergehen.

Stickstoff und Phosphate einsparen

Als wesentliches Ergebnis aus diesem Nährstoffbericht ergibt sich auf Landesebene ein Minderungsbedarf aus organischen und mineralischen Düngern bei Stickstoff von rund 70.000 Tonnen pro Jahr und ein Einsparpotenzial bei Phosphat in Höhe von circa 30.000 Tonnen.

Hintergrund

Der Nährstoffbericht wird seit 2013 jährlich durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellt. Dabei werden das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einbezogen. Der Situationsbericht schafft Transparenz und unterstützt das gemeinsame Verständnis, um notwendige Entwicklungsziele im düngerechtlichen Rahmen zu erreichen.

Erstmals werden mit dem nun vorliegenden fünften Bericht die neuen Richtwerte beim Nährstoffanfall und bei der Bestimmung des Düngebedarfs der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 berücksichtigt. Um eine Vergleichbarkeit unter den bisherigen Bedingungen, insbesondere der Nährstoffsalden auf Kreisebene aufrecht zu erhalten, wurde die Methodik des Berichts mit der Berechnung des Nährstoffanfalls, der erfolgten Verbringung und der Darstellung von Stickstoff- und Phosphatsalden weitgehend beibehalten.

Im Auswertungszeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 wurden im Meldeprogramm rund 178.000 Einzelmeldungen zur Abgabe von Wirtschaftsdünger und Gärreste erfasst (Stand 8. November 2017). Die Bruttomeldemenge hat sich seit Bestehen der Meldepflicht stetig erhöht. Das erklärt sich durch eine zunehmende Meldedisziplin.


Kommentierungen zum aktuellen Nährstoffbericht 2016/17:
Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

"Hier gibt es nichts zu beschönigen. Für uns ist das ein klarer Handlungsauftrag."
"Die Vorgaben der neuen Düngeverordnung müssen konsequent umgesetzt werden. Für die effiziente Überwachung und wirksame Kontrollen haben wir die Düngebehörde."
"Die neuen Bewertungen führen uns vor Augen, dass viel zu viel Stickstoff und Phosphat im Nährstoffkreislauf vorhanden sind. Das gilt es mit vereinten Kräften zu ändern."
"Erfreulich ist die hohe Bereitschaft vieler Akteure, die Situation aktiv zu verändern. Die runden Tische zum Nährstoffmanagement, die es in 14 Landkreisen gibt, zähle ich ebenso dazu wie den Masterplan, der jetzt im Oldenburger Münsterland vorgestellt wurde."

Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

"Mit diesem Nährstoffbericht beginnt eine neue Zeitrechnung, denn die Nährstoff-Situation verschärft sich weiter. Der Düngebedarf der Pflanzen ist das Maß der Dinge!"
"Wir haben bei den organischen Nährstoffen ein Mengenproblem und ein Verteilungsproblem. Um dies zu lösen, benötigen wir unter anderem praxisgerechte Lösungen, Wirtschaftsdünger und Gärreste aufzubereiten."
"Das Problem des Nährstoffüberschusses in Niedersachsen lässt sich nicht allein über die Verteilung lösen. Es muss auch mehr Mineraldünger durch Wirtschaftsdünger ersetzt werden."
"Mit einer effizienten und bedarfsgerechten Verbringung organischen Düngers in aufnahmefähige Regionen fördern wir den Wasserschutz, tun dem Boden Gutes und arbeiten wirtschaftlich, denn die organische Düngung ist günstiger als die mineralische."

Raute


Nährstoffbericht 2016/2017

Fragen und Antworten auf einen Blick

Warum gibt es den Nährstoffbericht?

Der Nährstoffbericht wird seit 2013 jährlich durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellt. Dabei werden das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einbezogen. Der Situationsbericht schafft Transparenz und unterstützt das gemeinsame Verständnis, um notwendige Entwicklungsziele im düngerechtlichen Rahmen zu erreichen.

Was ist in diesem Bericht neu?

Erstmals werden mit dem nun vorliegenden fünften Bericht die neuen Richtwerte beim Nährstoffanfall und bei der Bestimmung des Düngebedarfs der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 berücksichtigt. Um eine Vergleichbarkeit unter den bisherigen Bedingungen, insbesondere der Nährstoffsalden auf Kreisebene, aufrecht zu erhalten, wurde die Methodik des Berichts mit der Berechnung des Nährstoffanfalls, der erfolgten Verbringung und der Darstellung von Stickstoff- und Phosphatsalden weitgehend beibehalten.

Welche Mengen werden an andere Betriebe abgegeben?

Es werden die Bruttoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart erfasst. Dazu gehören unter anderem Gärreste aus Biogasanlagen, Schweinegülle, Rindergülle und Geflügelmist. Die Bruttoabgabemenge betrug im Auswertungszeitraum 36,8 Millionen Tonnen. Diese Summe hat sich seit Erscheinen des Nährstoffberichts 2013 immer weiter erhöht, da die Meldedisziplin der Betriebe zugenommen hat. Die Abgaben erfolgen zunehmend über Vermittler und Güllebörsen.

Wie sieht der Dunganfall aus der Tierhaltung aus?

Die Berechnung des Dung- und Nährstoffanfalls aus den Tierbeständen ist nur annähernd möglich, da aus der Tierstatistik nicht alle Informationen hervorgehen, um eine exakte Berechnung vorzunehmen. Insgesamt ergibt sich aus der Tierhaltung für Niedersachsen ein Dunganfall von 47,7 Millionen Tonnen, davon 37,0 Millionen Tonnen Gülle und 10,7 Millionen Tonnen Festmist. Der daraus resultierende Nährstoffanfall beträgt insgesamt 374.629 Tonnen Stickstoff (N- Ausscheidungen der Tiere ohne NH3-Verluste) beziehungsweise 275.394 Tonnen Stickstoff gesamt (nach Abzug von Stall- und Lagerverlusten) sowie 140.165 Tonnen Phosphor. Der pflanzenverfügbare Stickstoffanfall beträgt 156.120 Tonnen Stickstoff. Gegenüber dem vorangegangen Nähstoffbericht hat sich damit der Dunganfall nicht verändert. Damit einher geht durch die geänderten Richtwerte jedoch eine Erhöhung des Nährstoffanfalls von etwa 8.892 Tonnen Stickstoff und circa 580 Tonnen Phosphor.

Welche Veränderungen gibt es auf Landesebene?

Gegenüber dem vorherigen Nährstoffbericht haben sich die Tierplatzzahlen der Rinder um rund 20.000 Tiere verringert. Die Tierplatzzahlen bei den Schweinen sind um rund 47.000 Tiere und beim Geflügel um rund 650.000 Tiere zurückgegangen. Bei den Biogasanlagen setzt sich die Substitution von pflanzlichen Substraten durch Wirtschaftsdünger weiter fort. Gegenüber dem letzten Nährstoffbericht gelangten rund 340.000 Tonnen mehr an Wirtschaftsdüngern in die Biogasanlagen.

Welche Auswirkungen haben die Überschüsse auf das Grund- und Sickerwasser?

In 24 von 38 Landkreisen liegen die mittleren Nitratkonzentrationen im Sickerwasser infolge der hohen Stickstoffüberschüsse über 50 mg Nitrat/Liter. Wird eine mittlere Nitratkonzentration von nicht mehr als 50 mg/Liter angestrebt, müssten insgesamt 80.000 bis 90.000 Tonnen Stickstoff eingespart werden. Von dieser Menge können lediglich ca. 39.000 Tonnen in den Ackerbauregionen grundwasserverträglich verbracht werden. Die restliche Menge müsste einer technischen Aufbereitung oder landesübergreifenden Verbringung zugeführt werden.

Welche Auswirkungen haben die Überschüsse auf die Oberflächengewässer?

Derzeit (2017) ist dieses Umweltziel in Niedersachsen lediglich bei zwei Prozent der zu betrachtenden Fließgewässer erreicht. Alle natürlichen Seen sowie alle Übergangs- und Küstengewässer verfehlen das Ziel. Dies beruht insbesondere auf der nahezu flächendeckenden Belastung mit Nährstoffen (Stickstoff und Phosphor).

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 22/18, 28.03.2018
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2095, 2135, 2136, 2137; Fax: 0511/120-2382
E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
Internet: www.ml.niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2018

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