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MELDUNG/377: Düngerecht - AbL fordert Nutztierstrategie auch für Wasserschutz! (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

Pressemitteilung, Berlin / Hamm, 29.03.2019

Nutztierstrategie auch für Wasserschutz
Düngerechts-Verschärfungen müssen mit Tierwohl-Maßnahmen verbunden werden


Heute (29.03.) muss die Bundesregierung Verschärfungen an der Düngeverordnung an die EU-Kommission schicken, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wegen Verstößen Deutschlands gegen die EU-Nitratrichtlinie umzusetzen und Strafzahlungen abzuwenden.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) erkennt die Notwendigkeit für wirksamere Düngevorschriften an. Der AbL-Vorsitzende Martin Schulz erklärt: "Die letzte Reform des Düngerechts erfolgte erst 2017. Aber allen war bewusst, dass diese Reform nicht ausreichen würde. Jetzt kommt die nächste Quittung für Probleme, die wir uns mit einem jahrzehntelangen Ausbau der Tierbestände in einigen Regionen und Betrieben aufgestaut haben. Vorangetrieben haben den Ausbau insbesondere die Schlacht- und Milchindustrie, die Agrarpolitik in Bund und Ländern, Wissenschaft, Beratung und der Bauernverband. Jetzt stehen die landwirtschaftlichen Betriebe vor dem Berg an Problemen."

Die konkreten aktuellen Berliner Pläne kritisiert der AbL-Vorsitzende gleichwohl: "Es werden auch all die Betriebe, die die Probleme nicht verursachen, in Mithaftung genommen: Alle müssen jede Düngung nun einzelschlagbezogen dokumentieren. Und in den nitratbelasteten roten Gebieten müssen alle Betriebe die Düngung auf 20 Prozent unter Düngebedarf reduzieren, auch wenn sie schon bisher maßvoll düngen und auf Maximalerträge verzichten. Die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischer Düngung soll in Zukunft einzelflächenspezifisch greifen, was etwa den Biogemüseanbau mit höherem Düngebedarf besonders trifft, weil er nicht auf Mineraldünger ausweichen kann", erläutert Schulz.

Nach Einschätzung der AbL werden die neuen Düngeregelungen die Konkurrenz um Flächen zur Gülle-Ausbringungen in viehdichten Regionen weiter verschärfen. "Die Bauern haben dann drei Optionen. Entweder sie bieten noch mehr Pacht als der Nachbar und drängen ihn damit zum Aufgeben. Oder sie zahlen für teuren Gülleabtransport. Oder sie lasten die eigenen genehmigten Stallkapazitäten nicht mehr aus. Alles kosten Einkommen und bedroht Betriebe. Wir brauchen also dringend eine Strategie nach vorne", so Schulz, der im Wendland einen NEULAND-Schweinemastbetrieb führt.

"Wir sollten die notwendige Reduzierung der Tierbestände nicht dem Strukturwandel überlassen, sondern durch eine überzeugende Nutztierstrategie samt Umbau- und Unterstützungsmaßnahmen gezielt angehen. Das Ziel von mehr Tierwohl bei weniger Tieren pro Quadratmeter und folglich weniger Gülle muss mit höheren Preisen und Erlösen für die Tierhalter verbunden sein", fordert Schulz. Dafür müsse eine Marktdifferenzierung auf Grundlage einer aussagekräftigen Haltungs- und Herkunftskennzeichnung möglichst schnell angegangen werden. Weil das allein nicht reichen werde, müsse zusätzliches Fördergeld für tiergerechte und umweltverträgliche Haltungsverfahren auf den Tisch. "Hier muss die Landmilliarde aus dem Koalitionsvertrag eingesetzt werden. Wir müssen eine überzeugende Nutztierstrategie erarbeiten, die Bauern wirtschaftliche Perspektiven eröffnet und gesellschaftliche Konflikte um landwirtschaftliche Fehlentwicklungen befriedet. Das ist ureigene Aufgabe von Politik. Es eilt", erklärt der AbL-Vorsitzende Schulz.

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Quelle:
Pressemitteilung, 29.03.2019
Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
Bundesgeschäftsstelle
Bahnhofstr. 31, 59065 Hamm/Westf.
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2019

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