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VERBAND/063: Emissionen - Stallbauten sind keine Industrieanlagen! (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. März 2009

Stallbauten sind keine Industrieanlagen!

Erklärung des DBV-Präsidiums zu Industrieemissionen


Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) kritisiert, dass der mit der Einbeziehung von Tierhaltungsanlagen in die Richtlinie über Industrieemissionen (IVU-Richtlinie) bereits heute weit über das Ziel hinaus geschossen werde. Mit dem Entwurf für die IVU-Richtlinie werde jedoch die Tierhaltung in noch stärkerem Maße als bisher mit dem Gefährdungspotenzial großer Industrieanlagen gleich gesetzt. Die Präsidiumsmitglieder lehnen es aber ab, landwirtschaftlichen Tierhaltern durch immer neue überzogene Genehmigungsanforderungen und überbordende Bürokratie im Betrieb die Luft abzuschnüren. Für die Tierhaltung in der Europäischen Union liegen die materiellen Anforderungen bereits heute auf einem weltweit hohen Niveau. Im Hinblick auf die anstehende Abstimmung des Europaparlaments appelliert das Präsidium daher an die Abgeordneten, die Anforderungen der IVU-Richtlinie nicht zu überziehen.

Für das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes ist es völlig systemwidrig, dass die Ausbringung von Wirtschaftsdünger zukünftig genehmigungspflichtig werden soll, obwohl die Richtlinie auf die Genehmigung von Industrieanlagen abzielt. Außerdem ist diese Doppelregulierung überflüssig, da bereits mit der EU-Nitrat-Richtlinie die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern hinreichend geregelt ist und Maßnahmen zur Emissionsminderung ergriffen werden müssen. Das DBV-Präsidium lehnt weiterhin ab, dass nun auch kleinere Geflügelhalter in die Richtlinie einbezogen werden sollen. Bisher muss ab 40.000 Geflügelplätzen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Nun soll eine weitere Differenzierung erfolgen und auch kleinere Geflügel-Stallanlagen einer Genehmigungspflicht unterworfen werden. In Deutschland sind die Schwellenwerte für Tierhaltungsplätze erst vor kurzem zur Anpassung an das europäische Recht durch das Gesetz zur Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geändert worden. Eine erneute Änderung, dazu noch ohne wissenschaftliche Begründung, nähme den Landwirten die notwendige Planungssicherheit, so das Präsidium.

Mit besonderer Sorge erfüllen das Präsidium zudem die Vorgaben, Investitionen in Neu- und Umbauten von Ställen nur mit sehr aufwendigen und bürokratischen Verfahren zur Zustandsfeststellung von Boden und Gewässer zuzulassen. Die in sehr kurzen Zeitintervallen geforderten neuen Überwachungs- und Berichtspflichten sind das Gegenteil von Bürokratieabbau und Investitionsförderung. Damit wird ein System vorgeschrieben, das die Belastungen der Betriebe durch Kontrollen nach Cross Compliance um ein Vielfaches übersteigt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. März 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2009