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VERBAND/150: Güllebehälter nicht wie Chemieanlagen behandeln (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 15. März 2012

Güllebehälter nicht wie Chemieanlagen behandeln

DBV-Präsidium verabschiedet Entschließung zu Plänen des
Bundesumweltministeriums


Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in seiner Sitzung am 13. März 2012 eine Entschließung zum Entwurf einer Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) verabschiedet. Das DBV-Präsidium kritisiert die Pläne des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Schaffung neuer baulicher Anforderungen für Güllebehälter, wie etwa eine Leckageerkennung sowie die Doppelwandigkeit von unterirdischen Behältern in bestimmten Gebieten. Zudem wird der unzureichende Bestandsschutz für Altanlagen bemängelt, denn es ist eine Nachrüstpflicht für alle bestehenden Güllebehälter 10 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen. Auch wenn mittlerweile bei den geforderten Nachrüstungen die technische Machbarkeit berücksichtigt werde, bleibe nach wie vor jegliche wirtschaftliche Abwägung der geforderten Nachrüstungen außen vor. Das DBV-Präsidium kam übereinstimmend zu der Auffassung, dass der überarbeitete Entwurf des BMU eine massive Verschärfung bestehenden Rechts darstellt und Vertrauensschutz für getätigte Investitionen vermissen lässt.

In der letzten Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes, die erst im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, hatte der Gesetzgeber entschieden, die Privilegierung von Behältern für Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) gegenüber Chemieanlagen beizubehalten. Diese Entscheidung würde jedoch durch die vom BMU geplanten Anforderungen ausgehebelt, obwohl das Gefährdungspotential von Güllebehältern keinesfalls mit Mineralöllagern oder Industrie- und Chemieanlagen vergleichbar ist. So seien Jauche, Gülle und Silagesickersaft berechtigterweise auch nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft.

Das Präsidium des DBV bekräftigt, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland den Umwelt- und Gewässerschutz sehr ernst nehmen. Das bestätigen auch die geringen Unfallzahlen. In über 200.000 tierhaltenden Betrieben - mit schätzungsweise weit mehr als 400.000 Güllebehältern - waren im Jahr 2010 in weniger als 0,03 Prozent aller Anlagen Unfälle zu verzeichnen. Nur 4,4 Prozent aller Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind auf Jauche, Gülle und Silagesickersaft zurückzuführen. 90 Prozent aller ausgetretenen Stoffe konnten zurückgewonnen werden. Der DBV weist zudem darauf hin, dass die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen von Cross-Compliance einer strengen Kontrolle der Dichtigkeit von Güllebehältern unterliegen. Der volle Wortlaut der Entschließung kann im Internet unter www.bauernverband.de abgerufen werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. März 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2012