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VERBAND/395: EU-Kommission erzwingt überzogene Detailregelungen im Düngerecht (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 20. August 2019

DBV: Gerangel beim Düngerecht rasch beenden

EU-Kommission erzwingt überzogene Detailregelungen


"Wir Landwirte stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Strafzahlungen aus Brüssel müssen unbedingt abgewendet werden, aber die fachlichen Grundsätze präziser und ordnungsgemäßer Düngung dürfen nicht dem politischen Druck geopfert werden", kommentiert Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd anlässlich des Bund-Länder-Gesprächs zur Düngeverordnung. "Die Androhung von Strafzahlungen durch die europäische Kommission führt jetzt dazu, dass das Düngerecht ohne qualifizierte Folgenabschätzung und im Eilverfahren durchgeboxt werden muss", kritisiert Hartelt. Auch das Vorgehen der EU-Kommission sei widersprüchlich, einerseits auf nationale Spielräume für regional angepasste Lösungen im Düngerecht hinzuweisen, andererseits aber der Bundesregierung kleinteilige Vorgaben zur Formulierung des Düngerechts zu machen.

Mit Sorge sieht Hartelt die Planung von Bund und Ländern für ein generelles Düngeverbot zu Zwischenfrüchten vorzusehen. Ein Verbot der Düngung nicht nur im Herbst, sondern auch im Spätsommer stelle die besonders gewässerschützende Maßnahme des Zwischenfruchtanbaus in Frage und sei damit kontraproduktiv. Zudem würden hiermit viele Betriebe gezwungen, die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger kurzfristig massiv auszudehnen - und das bei großen Hindernissen im Bau- und Genehmigungsrecht. "Diese unlösbare Situation wird viele kleine und mittlere Tierhalter in den Ausstieg treiben", so Hartelts Einschätzung. Nach wie vor nicht ausgeschöpft sind die Möglichkeiten zur präziseren regionalen Abgrenzung der betroffenen Gebiete, um die strengeren Regelungen im Düngerecht gezielt dort zur Anwendung zu bringen, wo noch Probleme bestehen. Zudem müsse es eine Möglichkeit für Betriebe geben, von den strengeren Regelungen für nitratsensible Gebiete ausgenommen zu werden, wenn beispielsweise anhand der Nährstoffbilanz belegt werde, dass der Betrieb gewässerschonend wirtschaftet. Es sei nicht akzeptabel, pauschal alle Betriebe in einem nitratsensiblen Gebiet mit verschärften Auflagen zu überziehen, nur weil Bund und Länder die Arbeit einer differenzierteren Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete scheuen, kritisiert Hartelt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. August 2019
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2019

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