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EUROPA/077: "Fitness-Check" - EU-Naturschutzrichtlinien helfen Fledermäusen und ihren Quartieren (NABU RP)


NABU Landesverband Rheinland-Pfalz - 6. Juli 2015

EU-Naturschutzrichtlinien helfen Fledermäusen und ihren Quartieren

Bedeutender Naturschatz in Europa - "Fitness-Check" darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen


Mainz/Berlin - Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand. Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen "Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den

Natur- und Artenschutz zu äußern. Es gilt die Erfolgsgeschichte der EU-Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fortzuschreiben und die geplanten Lockerungen zu verhindern. Mit der Aktion "Naturschätze retten" stellt der NABU unter www.NABU.de/naturschaetze jede Woche ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten. Diese Woche der Naturschatz #11: Fledermäuse - Das "Mayener Grubenfeld".

Vor allem in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts sind die Fledermausbestände in Deutschland dramatisch eingebrochen. Unsere Landschaft hat sich erheblich verändert und insbesondere der Verlust an geeigneten Quartieren setzt den Tieren bis heute zu. Erstaunlich also, dass die Bestände von Arten wie dem Großen Mausohr heute wieder stabil sind und sogar leicht zunehmen. Neben dem intensiven Einsatz des ehrenamtlichen Naturschutzes ist dies auch dem strengen Schutzregime zu verdanken. "Denn alle europäischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie zu finden und zählen damit zu den streng geschützten Arten", betont Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz. "Bechsteinfledermaus, Große Hufeisennase, Großes Mausohr, Kleine Hufeisennase, Mopsfledermaus, Teichfledermaus und Wimperfledermaus sind zudem in Anhang II gelistet, weshalb zum Schutz ihrer Lebensräume FFH-Gebiete (Natura-2000-Gebiete) ausgewiesen wurden", erklärt Schuch weiter.

Eines dieser Gebiete ist das FFH-Gebiet "Unterirdische stillgelegte Basaltgruben Mayen und Niedermendig" in Rheinland-Pfalz. "Mit 17 nachgewiesenen Arten und an die 50.000 überwinternden Tieren ist das Grubenfeld bei Mayen das größte Fledermaus-Überwinterungsgebiet in Mitteleuropa und besitzt gesamteuropäische Bedeutung", informiert Cosima Lindemann, Naturschutzreferentin des NABU Rheinland-Pfalz. Der Bereich des Mayener Grubenfeldes ist heute als Natura-2000-Gebiet geschützt und nach nationalem Recht als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Im Rahmen eines Naturschutzgroßprojekts konnte der NABU das Gebiet zudem aufwändig sanieren und es so vor dem Einsturz bewahren. Das wertvolle Gebiet ist somit dauerhaft für die Fledermäuse gesichert.

In den nur wenige Kilometer entfernten Mendiger Stollen sieht die Situation problematischer aus. Etwa 30.000 Fledermäuse überwintern dort, allerdings wurden die für Fledermäuse wertvollen Bereiche bei der Ausweisung des FFH-Gebiets ausgelassen, was sich heute durch deutlich schlechtere Bedingungen äußert. "Gerade die Gegenüberstellung dieser beiden Teilbereiche zeigt die Notwendigkeit der strikten Unterschutzstellung solcher Gebiete", bekräftigt Schuch.

Wer Fledermäuse live erleben möchte, kann dies schon an diesem Wochenende tun. Am 10. und 11. Juli veranstaltet der verbandsübergreifende Arbeitskreis Fledermausschutz Rheinland-Pfalz, gefördert von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz, ein großes Fledermausfestival in Kamp-Bornhofen. Hier befindet sich eine der größten Sommerkolonien des Großen Mausohrs deutschlandweit. Und schon am 29. August öffnet der NABU Rheinland-Pfalz anlässlich der internationalen Batnight dann auch wieder die Tore zum Mayener Grubenfeld. Bei dem Fest für Groß und Klein können Fledermäuse hautnah beobachtet werden.

Der NABU stellt seit Ende April jede Woche eine geschützte oder gerettete Art, einen Lebensraum oder ein Natura-2000-Gebiet über die NABU-Internetseite, Presse, soziale Medien und auf Veranstaltungen vor, die alle vom EU-Schutz abhängen. Dazu zählen neben den Fledermäusen unter anderem auch der Wolf und der Biber, ebenso wie das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe "Weinberg Wetzlar".

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Quelle:
NABU Rheinland-Pfalz 27/15, 06.07.2015
Frauenlobstraße 15-19, 55118 Mainz
Telefon: 06131/14039-26, Telefax: 06131/14039-28
E-Mail: Kontakt@NABU-RLP.de
Internet: www.NABU-RLP.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2015

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