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RECHT/056: Windpark Butendiek vertreibt streng geschützte Vögel - Klage vor OVG Münster (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 12. Januar 2017

NABU: Windpark Butendiek vertreibt streng geschützte Vögel aus Schutzgebiet

Klage gegen Offshore-Park geht ans Oberverwaltungsgericht Münster


Berlin - Am 11. Januar hat der NABU Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Fall des umstrittenen Offshore Windparks Butendiek westlich von Sylt eingereicht. Die Richter hatten die Klage des NABU auf Sanierung eines Umweltschadens Ende November 2016 abgelehnt. Jetzt entscheidet in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster darüber, ob die Klage begründet ist und wie der Gebietsverlust im Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht" durch den Windpark saniert werden kann. "Leider stützt das Urteil das verantwortungslose Taktieren der zuständigen Bundesbehörden. Ein Vogelschutzgebiet wird zerstört und alle schauen weg", kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Wissenschaftliche Untersuchungen aus dem Frühjahr 2016 zeigen, dass seltene Stern- und Prachttaucher, aber auch Alken- und Möwenvögel die Windparks mit über sechs bis acht Kilometern Abstand viel weiträumiger meiden als vorhergesagt. Butendiek führt mit weiteren angrenzenden Windparks dazu, dass die Vögel aus dem Schutzgebiet heraus gedrängt werden. "Die Ergebnisse sind beunruhigend. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hält bis heute wichtige Monitoringergebnisse zurück, was im Rechtsverfahren dazu führte, dass das Bundesamt für Naturschutz die Frage des Umweltschadens nicht bewerten konnte", so Miller. Jetzt hat der NABU einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz gestellt, um die Daten selbst auswerten zu können.

Das Kölner Gericht wies die Klage des NABU auf Schadenssanierung ab, da es die Rechtsauffassung vertritt, dass das Umweltschadensgesetz wie hier bei genehmigten Windparks nicht anwendbar sei. Hiermit wäre dessen Anwendungsbereich drastisch eingeschränkt. Sollte sich diese Auffassung in Deutschland durchsetzen, würde nach NABU-Meinung die EU-Umwelthaftungsrichtlinie ad absurdum geführt. "Das Oberverwaltungsgericht muss diese dringende Frage jetzt klären. Das kann Jahre dauern. Diese Zeit haben die Vögel in der Nordsee aber nicht. BSH und BfN müssen sofort handeln und Maßnahmen zum Schutz der Arten im EU-Vogelschutzgebiet einleiten. Sonst ist es bald zu spät", mahnt Kim Detloff, NABU-Meeresschutzexperte.

Im April 2014 hatte der NABU Klage gegen den Offshore Windpark Butendiek westlich von Sylt eingelegt. Der NABU warnte vor Auswirkungen auf streng geschützte Seevögel und Schweinswale und stützte sich auf ein eigenes Rechtsgutachten, welches grobe Verstöße im Genehmigungsverfahren des BSH offenlegte. "Es folgten drei Verfahren an zwei Verwaltungsgerichten mit zweifelhaften Rechtsauffassungen, langen Zuständigkeitsdebatten und wiederholten Verzögerungstaktiken der Behörden. Jetzt stellen wir fest, dass streng geschützte Arten aus weiten Teilen des EU-Vogelschutzgebietes vertrieben werden. Ein klarer Verstoß gegen EU-Recht", so Detloff.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Rechtsverfahren finden Sie auf
www.nabu.de/butendiek

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 4, 12.01.2017
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Januar 2017

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