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STANDPUNKT/249: NABU Brandenburg zur Novelle des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, Potsdam, 28. März 2012

NABU Brandenburg zur Novelle des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes

NABU fordert ein wirksames Gesetz für Brandenburgs Natur!



Das Brandenburgische Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) steht in diesem Jahr zur Novelle an. In diesem Verfahren findet heute im Brandenburger Landtag die Anhörung des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Gesetzesentwurf statt. Der NABU hat zu dem ihm vorliegenden Entwurf Stellung genommen. Insgesamt hat der NABU den Entwurf sehr kritisch gelesen und dabei festgestellt, dass das Gesetz nach dem Entwurfsstand als grob mangelhaft zu bewerten ist.

So ist der Schutz der Europäischen Vogelschutzgebiete nicht als rechtssicher einzustufen. Es fehlt an klaren umsetzbaren Regelungskatalogen, welche die Eingriffe etc. regeln. "Dies ist nicht nur ein Problem in den Gebieten selbst." so Tom Kirschey Landesvorsitzender NABU Brandenburg ". nein, dies betrifft auch Vorhabensträger, denn sie haben nach der geplanten Regelung keine Rechtssicherheit."

Die Naturschutzgesetzgebung bewegt sich im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung. Danach hätten Verfahrenssituationen, welche nicht im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt sind, im BbgNatSchG ausgestaltet werden müssen. Dies ist nur unzureichend geschehen. Insbesondere deutlich zu beanstanden ist beispielsweise die fehlende Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis. Im Grunde sind die Bestimmungen der guten fachlichen Praxis die Regelungen, welche die Landnutzung in Einklang mit dem Naturschutz bringen sollen. Nachweislich ist für alle Artengruppen das größte Problem die Landnutzung. So sind weit über 50% der bekannten Artengruppen gefährdet und deutlich über 10% vom Aussterben bedroht. Der NABU fordert einen umfangreichen Katalog an Regelungen im Rahmen der guten fachlichen Praxis, um den Schutz der Arten ernsthaft zu gewährleisten.

In Brandenburg nehmen die Schutzgebiete einen hohen Flächenanteil ein. In diesen Gebieten wird die Landnutzung per Rechtsverordnung geregelt. Danach ist diese in Form der landwirtschaftlichen Nutzung nur im Sinne der guten fachlichen Praxis gestattet. Dieser fehlt nun aber eine genaue Untersetzung im geltenden Brandenburger Recht. "Dies führt zu der paradoxen Situation, dass zwar ein Spaziergänger keine Blume pflücken darf, aber der Landwirt dieselbe Blume totspritzen darf, solange er das nach den gängigen landwirtschaftlichen Methoden ausübt" gibt Tom Kirschey zu bedenken.

In der dem Landtagsausschuss vorliegenden Stellungnahme hat der NABU in Zusammenarbeit mit weiteren anerkannten Naturschutzverbänden ausführlich dargelegt, wie ein effektives, verfassungskonformes und auch umsetzbares Gesetz formuliert werden soll. Dabei appelliert der NABU an die Abgeordneten etwas zu verändern! Denn ohne entsprechende Ausformulierungen und Konkretisierungen bleiben Schutzgebiete, wie die Europäischen Schutzgebiete, aber auch alle anderen, reine zahnlose Papiertiger.

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Quelle:
Pressedienst, 28.03.2012
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2012