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STANDPUNKT/612: Haustierabschuss und Jagdzwang abschaffen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 16. September 2014

BUND fordert umfängliche Jagdreform

Haustierabschuss und Jagdzwang abschaffen



Düsseldorf, 16.09.2014 / Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bekräftigt anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Jagdgesetzentwurf seine Forderung nach einer umfänglichen Jagdreform. "Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung heute ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag wahr macht und Relikte aus den 1930er Jahren wie Haustierabschuss und Jagdzwang endlich abschafft", sagte der Landesvorsitzende Holger Sticht.

Etwa 10.000 Katzen werden jedes Jahr in NRW von Jägern geschossen. Wie viele streng geschützte Europäische Wildkatzen darunter sind, ist nicht feststellbar, weil Jäger nicht kontrolliert werden. "Haus- und Wildkatzen sind äußerlich oft nicht unterscheidbar. Wenn der Katzenabschuss nicht eingestellt wird, tragen Jäger weiterhin zur Gefährdung der Europäischen Wildkatze bei", so Sticht.

Darüber hinaus stellen Hauskatzen keine Gefahr für wilde Arten dar, wie aktuelle Bestandszahlen zeigen. So sind beispielsweise die Bestände von bodenbrütenden Vogelarten wie Rotkehlchen oder Zilpzalp im Siedlungsbereich, wo die mit Abstand größten Hauskatzendichten bestehen, seit Jahrzehnten konstant hoch. Dies geht aus "Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens", einem durch das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) im vergangenen Jahr publizierten Werk, eindeutig hervor.

Auch der Jagdzwang für juristische Personen sei schon lange nicht mehr zeitgemäß. Aus Sicht des BUND ist der derzeit durch das Bundesjagdgesetz vorgeschriebene Zwang für Vereine und andere Institutionen, ihr Eigentum bejagen lassen zu müssen, verfassungswidrig. "Die Jagdfunktionäre wollen das Eigentum schwächen und die Freiheit der Grundeigentümer zu Gunsten ihres zweifelhaften Hobbys einschränken. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass jeder Eigentümer selbst entscheiden muss, was auf seinem Grundstück passiert", sagte Sticht. Dies sei umso entscheidender, da Jagd auch immer einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. So müssten Naturschutzverbände bislang dulden, dass die gefährdete Waldschnepfe auf ihren eigenen Grundstücken getötet und geschützte Arten, die dem Jagdrecht nicht unterliegen, massiv gestört werden.

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/jagd

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Quelle:
Presseinformation, 16.09.2014
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2014