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STELLUNGNAHME/264: Koordinierungsstelle soll Umsetzung des Nagoya-Protokolls sicherstellen (Leibniz-Gemeinschaft)


Leibniz-Gemeinschaft - Pressemitteilung 24/2015, 30. September 2015

Koordinierungsstelle soll Umsetzung der UN-Konvention zur biologischen Vielfalt sicherstellen


Die Leibniz-Gemeinschaft empfiehlt eine unabhängige Koordinierungsstelle zur Einhaltung der Ziele des Nagoya-Protokolls. Damit will die Wissenschaftsorganisation die Umsetzung der UN-Konvention zur biologischen Vielfalt sicherstellen. Anlass ist die heutige öffentliche Anhörung im Ausschuss des Bundestages für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls und zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 511/2014.

Die Leibniz-Gemeinschaft begrüßt das Bestreben nach international einheitlichen Regelungen zum Umgang mit genetischen Ressourcen ausdrücklich. Sie unterstützt, dass die jeweiligen Herkunftsländer an der Erforschung und Wertschöpfung aus den dort vorkommenden Organismen und genetischen Ressourcen beteiligt (Access-and-Benefit-Sharing, ABS) und damit die Ziele der Convention on Biological Diversity (CBD) und des Nagoya-Protokolls umgesetzt werden.

Mit größter Sorge wird allerdings die Einbeziehung der gesamten öffentlich finanzierten, biologischen Grundlagenforschung in die Kategorie "Nutzer genetischer Ressourcen" gesehen. Denn es zeichnen sich erhebliche Mehrkosten (Personal und Sachmittel) für die Erfüllung der Verpflichtungen ab, die sich aus der Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 511/2014 und aus der Ratifizierung des Nagoya-Protokolls für die biowissenschaftliche Grundlagenerforschung ergeben. Die Leibniz-Gemeinschaft sieht dadurch die öffentlich finanzierte Grundlagenforschung besonderen Härten ausgesetzt.

Für die lebenswissenschaftlichen Leibniz-Einrichtungen, insbesondere in der Biodiversitätsforschung, ergeben sich aus der praktischen Umsetzung der Dokumentations- und Berichterstattungspflichten erhebliche personelle und finanzielle Aufwendungen. Allein die im Gesetzesentwurf angegebenen Personalkosten berücksichtigen lediglich die unmittelbaren Kernaufgaben der zuständigen Behörde. Daher schlägt die Leibniz-Gemeinschaft die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle vor. Diese soll insbesondere die Beratung sowie Workshops und Training für die jeweiligen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anbieten. Darüber hinaus soll die Koordinierungsstelle als Forum und Schnittstelle zwischen Wissenschaft, den beteiligten Behörden und internationalen Akteuren zum Thema ABS fungieren.

Die Leibniz-Gemeinschaft

Die Leibniz-Gemeinschaft verbindet 89 selbständige Forschungseinrichtungen. Ihre Ausrichtung reicht von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, Raum- und Sozialwissenschaften bis zu den Geisteswissenschaften. Leibniz-Institute widmen sich gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch relevanten Fragen. Sie betreiben erkenntnis- und anwendungsorientierte Grundlagenforschung, unterhalten wissenschaftliche Infrastrukturen und bieten forschungsbasierte Dienstleistungen an. Die Leibniz-Gemeinschaft setzt Schwerpunkte im Wissenstransfer. Sie berät und informiert Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Leibniz-Institute pflegen enge Kooperationen mit den Hochschulen - u.a. in Form der Leibniz-WissenschaftsCampi, mit der Industrie und anderen Partnern im In- und Ausland. Sie unterliegen einem transparenten und unabhängigen Begutachtungsverfahren. Aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung fördern Bund und Länder die 89 Institute der Leibniz-Gemeinschaft gemeinsam. Die Leibniz-Institute beschäftigen rund 18.100 Personen, darunter 9.200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Gesamtetat der Institute liegt bei 1,64 Milliarden Euro.


Der volle Wortlaut der Kurz-Stellungnahme ist im Internet verfügbar unter:
www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/downloads/Presse/Dokumente/Leibniz-Stellungnahme_Nagoya-Protokoll_Gesetzgebung_national.pdf

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Quelle:
Leibniz-Gemeinschaft
Postfach 12 01 69, 53043 Bonn
Telefon: 0228/30 81 52-10, Fax: 0228/30 81 52-55
Internet: www.leibniz-gemeinschaft.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2015

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