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STELLUNGNAHME/274: Schleswig-Holsteiner Klimaschutzgesetz zu unkonkret und auf Technik fixiert (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 4. Februar 2016

Klimaschutzgesetz zu unkonkret und auf Technik fixiert


Zum Entwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz hat heute der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein Stellung bezogen. Der BUND begrüßt das Gesetz prinzipiell, fordert aber mehr konkrete Maßnahmen sowie mehr Schutz für klimafreundliche Ökosysteme.

"Ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu verabschieden ist überfällig und ausdrücklich zu begrüßen. Denn nur mit dem Ausbau der Windkraft ist es nicht getan: Für echte Erfolge im Klimaschutz müssen wir klimafreundliche Mobilität fördern, die Energieeffizienz voranbringen und natürliche Kohlenstoffsenken stärker einbeziehen", äußert sich Carl-Heinz Christiansen, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Schleswig-Holstein. "Der Gesetzesentwurf ist in Teilen ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Die Treibhausgase müssen zügig und nachhaltig reduziert werden - dafür brauchen wir Verlässlichkeit. Das wäre gut fürs Klima, bietet aber auch Chancen für nachhaltiges Wirtschaften und Arbeitsplätze. Eines ist klar: Wer heute nicht in den Klimaschutz investiert, zahlt morgen kräftig drauf", so Christiansen weiter.

Aus Sicht des BUND müsse die öffentliche Hand als Vorbild beim Klimaschutz auftreten. Dies bedeute, dass etwa der Fuhrpark der Landesregierung auf Elektrofahrzeuge umgestellt und im Beschaffungswesen Klimafreundlichkeit verankert werde. Dies könne beispielsweise bedeuten, dass regionale Bio-Lebensmittel für die Kantinen des Landes bevorzugt werden. Auch sei es dringend geboten, dass alle Kommunen mit Hilfe des Landes verpflichtende Kälte- und Wärmepläne aufstellen. Aber auch im Bereich natürliche Kohlenstoffspeicher verschenke die Landesregierung Chancen.

"Bisher konzentriert sich das Gesetz zu sehr auf Technik. Aber gerade Ökosysteme, die Kohlenstoff lange speichern können, sind enorm wichtig für den Klimaschutz", erläutert Tobias Langguth, Referent für Naturschutz beim BUND Schleswig-Holstein. "Im Vergleich zu teuren, großtechnischen Lösungen ist der Schutz von natürlichen Kohlenstoffsenken eine kostengünstige und effektive Möglichkeit, im Klimaschutz etwas zu erreichen. Das Einsparen einer Tonne CO2 durch Wärmedämmung kann bis zu 750 Euro pro Tonne CO2 kosten. Will man denselben Effekt durch Wiedervernässung eines Niedermoors erreichen, muss man aber lediglich 1 bis 2 Euro pro Tonne CO2 investieren. Hier erwarten wir mehr vom Land - etwa großflächige Schutzgebiete und Wiederherstellungen von Mooren und Auen", schließt Langguth ab.

Raute


Stellungnahme zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein



Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Herrn Philipp Rüther
Postfach 71 51
24171 Kiel
per Mail an philipp.ruether[at]melur.landsh.de



Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland
Landesverband Schleswig-Holstein eV
Lorentzendamm 16, 24103 Kiel
Landesgeschäftsstelle
Fon 0431-66060-0
Fax 0431-66060-33

Absender des Schreibens:
Carl-Heinz Christiansen
Stellv. Landesvorsitzender
Peter-Schmidts-Weg 5
25920 Risum-Lindholm
carl-heinz.christiansen[at]bund-sh.de

Unser Zeichen: SH-2015-518 LGST

Datum: 3. Februar 2016


Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG), 8.12.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) nimmt zum Entwurf des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schles-wig-Holstein wie folgt Stellung:

Der BUND SH begrüßt ausdrücklich die Initiative der Landesregierung, ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu verabschieden. Der vorliegende Entwurf für ein Klimaschutzgesetz des Landes Landes Schleswig-Holstein ist aus unserer Sicht ein notwendiger, in Teilen durchaus anspruchsvoller und richtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Im Hinblick auf die Brisanz des Klimawandels und der zu befürchtenden ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgewirkungen reichen die gemachten Vorschläge aber nicht aus. Der Gesetzentwurf nutzt die technischen Innovations- und Entwicklungspotentiale, die ökonomischen Anreize für Arbeit und Beschäftigung sowie die gesellschaftlichen Chancen für Lebensqualität und Gesundheit hinsichtlich einer zügigeren, effektiveren und langfristigen Reduktion von Treibhausgasen nur bedingt. Klimaschutz braucht Verbindlichkeit: Der Gesetzentwurf ist durchdrungen von unverbindlichen Formulierungen. Klimaschutz braucht aber Verbindlichkeit, wenn die im § 3 Abs. 1 genannten Ziele erreicht werden sollen.

Der BUND SH fordert, die zahlreichen "Soll"-Formulierungen im Gesetzestext durch "Muss"-Formulierungen zu ersetzen!

Klimaschutz braucht Vorbilder:

Im vorliegenden Gesetzentwurf formuliert die Landesregierung Klimaschutzziele für die Landes-verwaltung und spricht ihr eine Vorbildfunktion zu (§4 Abs. 1). Dies ist zu begrüßen, aber nicht ausreichend. Die öffentliche Hand allgemein und die kommunalen Unternehmen können eine erhebliche Vorbildwirkung aufweisen. Diese Vorbildwirkung muss genutzt werden. Deshalb muss das Land stärker darauf hinwirken, dass Klimaschutzmaßnahmen auch in deren Wirkbereich umgesetzt werden. Unter Beachtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung müssen auch Kommunen und Landkreise im Rahmen des Gesetzes stärker in die Pflicht genommen werden. Der BUND SH fordert, die Vorbildfunktion auch für die Kommunen und Landkreise zu formulieren!

Klimaschutz braucht konkrete Maßnahmen:

Die Landesregierung, die Kommunen und Landkreise sind aufzufordern, mit den Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern Klimaschutzkonzepte zu erstellen und konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die den Erfolg des Klimaschutzes mittel- und langfristig voranbringen. Der BUND SH fordert, einen entsprechenden Paragrafen zu formulieren! Zu den Einzelheiten des Gesetzes: zu § 2 Abs. 11: Als Treibhausgasemissionen sind hier nur die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O) aufgeführt. Der BUND SH fordert, diese Auflistung um die Treibhausgase Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW/HFC), perfluorierten Kohlenwasserstoffen (FKW/PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) zu erweitern!

Das Umweltbundesamt schreibt: "Das Kyoto-Protokoll nennt sechs Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), und Lachgas (N2O) sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase): wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW), und Schwefelhexafluorid (SF6). Ab 2015 muss Stickstofftrifluorid (NF3) zusätzlich einbezogen werden. Diese können durch Anwendung der sogenannten GWP-Werte (aktuell die des Vierten Sachstandsberichtes der IPCC im 100-Jahrehorizont) miteinander normiert werden. In Deutschland entfallen 87,9% Prozent der Freisetzung von Treibhausgasen auf Kohlendioxid, 6,2 Prozent auf Methan, 4,3 Prozent auf Lachgas und 1,6 Prozent auf die F-Gase (im Jahr 2014)".[1] Auch wenn die F-Gase nur in einem geringen Prozentsatz vorkommen, so sind sie im Vergleich zu Methan und Lachgas extrem treibhauswirksam. Außerdem ist ihre Verweildauer in der Atmosphäre extrem lang. Da sie im Kyoto-Protokoll aufgeführt sind, sollten sie auch in einem Klimaschutzgesetz für Schleswig-Holstein aufgeführt sein, auch wenn deren schleswig-holsteinischer Anteil zurzeit nicht bekannt ist.

zu § 3 Abs. 2:
Der BUND SH fordert, das Wort "mindestens" zu streichen und durch "möglichst" zu ersetzen! Die Annahme, dass Schleswig-Holstein im Jahre 2025 mindestens 300% oder mehr seines Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien erzeugen kann, beruht auf der Potenzialuntersuchung der Pöyry Deutschland GmbH im Jahre 2014. Es ist jedoch nicht abzusehen, wie viel Landesfläche (für Windparks, Solaranlagen, Energiepflanzenanbau) für diese Erzeugungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen werden muss und welche Auswirkungen dies auf Artenschutz, Menschen und Landschaft haben wird. Zurzeit sollen 1,7 bis 2 Prozent der Landesfläche als Vorrangfläche für die Windkraft ausgewiesen werden, hinzu kommen noch die Flächen für die Freiflächen-Solaranlagen und die Flächen für den Substratanbau für die Biogasanlagen. Es ist erst zu ermitteln, wie viel Landesfläche für die Erzeugung erneuerbarer Energie unter Wahrung des Arten-, Boden-, Landschafts- und Menschenschutzes tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. Unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen (u.a. EEG-Gesetzgebung), des technischen Fortschritts und der Verwendbarkeit des erzeugten Stroms resultiert daraus dann die Erzeugungsleistung, die Schleswig-Holstein tatsächlich im Jahre 2025 bereit stellen kann. Eine gesetzliche Festschreibung auf "mindestens 300 Prozent" betont in unnötiger Weise, dass diese Leistung unter allen Umständen, ohne Rücksicht auf Arten-, Boden-, Landschafts- und Menschenschutz, erreicht werden soll.

zu § 3 Abs. 4:
Der BUND SH fordert, diesen Absatz um den Punkt Wiederherstellung geschädigter natürlicher Ressourcen zu erweitern! Neben dem Schutz der Ressourcen muss auch die besondere Bedeutung der Wiederherstellung von natürlichen geschädigten Ressourcen aufgeführt werden. Gerade die Wiederherstellung von Mooren, Auen, Naturwäldern und gesunden Böden kann einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Treibhausgase beitragen. Die Wiederherstellung geschädigter natürlicher Ressourcen ist eine kostengünstige Möglichkeit, klimaschädliche Gase zu speichern. Besonders die Torfböden der Moore können hervorragend Kohlenstoff speichern und haben aus diesem Grund eine besonders große Bedeutung für das Erreichen der Klimaziele. Durch intensive landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden werden dagegen große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Torferhaltung und -neubildung spielt deshalb für den Klimaschutz eine herausragende Rolle.

zu § 4
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, setzt die Landesregierung schwerpunktmäßig auf die energetische Optimierung der Landesliegenschaften bei Neubau und Sanierung. Da kann die Landesregierung weitere Möglichkeiten nutzen. Der BUND SH fordert, als weitere Maßnahmen die Umstellung der Fuhrparke der Landesregierung und -behörden auf Elektrofahrzeuge und die Materialbeschaffung, z.B. Papier, unter Gesichtspunkten des Klimaschutzes zu tätigen.

zu § 5 Abs. 1, 2 und 3:
Besonders in diesem Paragrafen fallen die vielen unverbindlichen "Soll"-Formulierungen auf. Die Landesregierung soll Berichte vorlegen (Abs. 1 und Abs. 2) - muss aber nicht. Wenn die energie- und klimapolitischen Ziele verfehlt werden, soll die Landesregierung tätig werden (Abs. 3) - muss aber nicht. Der BUND SH fordert, "soll" durch "muss" zu ersetzen!

zu § 6 Abs. 1 und Abs. 2:
Der BUND SH begrüßt, dass der Beirat für Energiewende und Klimaschutz (Energiewendebeirat) fortgeführt werden soll. In Abs. 2 heißt es "... Der Energiewendebeirat ist unabhängig ...". In Abs. 1 heißt es "... Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern insbesondere aus Parlament, Wirtschaft, Umwelt, Wissenschaft und Kommunen. Die Berufung von Mitgliedern erfolgt jeweils für eine Legislaturperiode. Über die Berufung entscheidet das für Energie und Klima zuständige Ministerium."
Der BUND SH sieht die Unabhängigkeit des Energiewendebeirats bei diesen Formulierungen als nicht gegeben an, da die Mitglieder, nach dem Gesetzestext, als Person vom zuständigen Ministerium berufen werden. Damit ist ihre Berufung abhängig vom Wohlgefallen des Ministeriums. Außerdem sagt die Formulierung "insbesondere" aus, dass einzelne Bereiche, z.B. Umwelt, nicht vertreten sein müssen.
Der BUND SH fordert, eine klarere Formulierung, z.B. wie folgt: Der Beirat für Energiewende und Klimaschutz (Energiewendebeirat) beim für Energie und Klimaschutz zuständigen Ministerium wird fortgeführt. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus Parlament, Wirtschaft, Umwelt, Wissenschaft, Kommunen und evtl. weiteren Verbänden und Vereinigungen. Die Vertreterinnen und Vertreter werden von den jeweiligen Verbänden und Vereinigungen benannt.

zu § 7 Ab.s 1:
In der Begründung zu diesem Paragrafen heißt es: "Die Landesregierung unterstützt die Aufstellung kommunaler Wärme- und Kältepläne." Dies sollte auch im § 7 Abs. 1 deutlich werden. Das die Gemeinden berechtigt sind, kommunale Wärme- und Kältepläne aufzustellen, ist selbstredend. Um den Klimaschutz voranzubringen, müssen Wärme- und Kältepläne verpflichtend sein. Hierzu ist auch ein Zeitrahmen vorzugeben. Der BUND SH fordert, den Absatz 1 ist wie folgt zu ändern: Städte und Gemeinden sind verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren, kommunale Wärme- und Kältepläne aufzustellen. Die Landesregierung unterstützt sie bei der Aufstellung.

zu § 9:
Wie der Begründung zu diesem Paragrafen zu entnehmen ist, ist die Idee, die hinter ihm steht, zu begrüßen. Seine Formulierung ist jedoch sehr unspezifisch. Außerdem gibt es bereits ein Landes- und ein Bundesbodenschutzgesetz, die jedoch nur unzureichend angewendet werden. Trotz Bodenschutzgesetze werden Böden im großen Stil durch die industrielle Landwirtschaft degradiert und durch Baumaßnahmen irreversibel zerstört. Im Hinblick für den Klimaschutz sind deshalb weitreichende und verbindliche Konzepte vorzusehen. Auch ist dieser Paragraf in Verbindung mit §3 Abs. 4 zu sehen.

Der BUND SH fordert folgende Formulierung:
§ 9: Förderung natürlicher Kohlenstoffspeicher
Die Landesregierung ergreift Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Kohlenstoffspeicher.

In den Energiewende- und Klimaschutzberichten nach § 5 Absatz 2 berichtet die Landesregierung mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Kohlenstoffspeicher.

Fazit:

Der BUND SH fordert ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz,

  • das den Energiebedarf im Gebäudebestand und Gebäudeneubau wirkungsvoll senkt,
  • eine klimafreundliche Mobilität stärkt,
  • den Ressourcenschutz steigert,
  • die natürlichen Ressourcen als Treibhausgassenke nutzt,
  • und die Energieeinsparung, die Energieeffizienz und die Energiewende voranbringt.

Dies sind nicht nur Beiträge zur Rettung des Klimas, sondern auch bedeutende Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der Sicherung der Wirtschaftskraft. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz sollte als Chance begriffen werden, Schleswig-Holstein fit für die Zukunft zu machen, denn investive Maßnahmen in den Klimaschutz bedeuten weniger Folgekosten in der Zukunft.

Wir erwarten, dass unsere Anregungen und Forderungen detailliert geprüft und entsprechend berücksichtigt werden. Wir bitten um eine weitere Beteiligung im Verfahren. Mit freundlichen Grüßen

i.A. Carl-Heinz Christiansen
Stellv. Landesvorsitzender

[1] Umweltbundesamt, die Treibhausgase, 15.01.2016

*

Quelle:
Presseinformation Nr. 08, 04.02.2016
BUND-Stellungnahme zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Schleswig-Holstein, 03.02.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2016

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