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STELLUNGNAHME/396: "Der Export von Brennelementen läßt sich verbieten" (Strahlentelex)


Strahlentelex mit ElektrosmogReport
Unabhängiger Informationsdienst zu Radioaktivität, Strahlung und Gesundheit
Nr. 732-733 / 31. Jahrgang, 6. Juli 2017 - ISSN 0931-4288

Atomwirtschaft

"Der Export von Brennelementen läßt sich verbieten"


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat für 2016 und 2017 Ausfuhrgenehmigungen für 288 unbestrahlte Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen für die Atomreaktorblöcke Tihange 2 und Doel 1-3 in Belgien erteilt. Diese Genehmigungen umfassen Brennelemente mit insgesamt 107.986 Kilogramm Uran mit maximal fünf Prozent Uran-235. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom 12. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12710) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Die Bundesregierung erklärt in der Antwort, daß es keine rechtlich belastbare Grundlage gebe, "um die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen von der Sicherheit eines genehmigten Betriebs von Atomkraftwerken in einem Nachbarland abhängig zu machen". Die belgischen Reaktoren sind umstritten, da immer wieder Zweifel an deren Sicherheit aufkommen. Kritiker fordern, ein Exportverbot für Brennelemente zu verhängen und bereits erteilte Genehmigungen aufzuheben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) kann und muss die Exporte von Brennelementen aus dem emsländischen Lingen für belgische und französische Pannenreaktoren verbieten, meinen dagegen die Ärzteorganisation IPPNW und Anti-Atomkraft-Initiativen. Dazu stellten sie am 27. April 2017 in Berlin auf einer Pressekonferenz eine Stellungnahme der Juristin Dr. Cornelia Ziehm vor.

Die grenznahen Atomkraftwerke Tihange, Doel, Fessenheim und Cattenom haben nachgewiesene hohe Sicherheitsmängel. Deshalb hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks - auf Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission - die belgische Regierung zur Schließung von Tihange 2 und Doel 3 aufgefordert. Auch die Stilllegung von Fessenheim wurde gefordert.

Die logische Konsequenz aus diesen Forderungen wäre, die Beihilfe zum Weiterbetrieb dieser Reaktoren sofort zu beenden, einen BrennelementeExportstopp zu verhängen und bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen zu widerrufen. Das fordern nicht nur die IPPNW und ein breites Bündnis von Anti-Atom-Initiativen, sondern auch die Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie alle Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW).

Dr. Cornelia Ziehm führt in ihrer Stellungnahme aus, weshalb die vom Bundesumweltministerium (BMUB) vertretene Auffassung nicht überzeugt. Es "lässt die reale Situation in entscheidenden Punkten außer Betracht." Den vom BMUB angeführten unionsrechtlichen Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den EU-Mitgliedstaaten habe das Ministerium selbst "in Wahrnehmung seiner Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung in Deutschland" bereits durchbrochen. Für die Erteilung oder Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen zu den genannten Hochrisikoreaktoren könne und müsse der gleiche Bewertungsmaßstab gelten wie für die Reaktoren selbst.


Die Stellungnahme von Dr. Cornelia Ziehm im Auftrag der IPPNW ist zu finden unter
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Ziehm_Stgn_Ausfuhr_BE_IPPNW_2017.pdf


Der Artikel ist auf der Website des Strahlentelex zu finden unter
http://www.strahlentelex.de/Stx_17_732-733_S07.pdf

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Quelle:
Strahlentelex mit ElektrosmogReport, Juli 2017, Seite 7
Herausgeber und Verlag:
Thomas Dersee, Strahlentelex
Waldstr. 49, 15566 Schöneiche bei Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2017

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