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STELLUNGNAHME/491: Selbsterklärter Umwelt-Weltmeister vom EUGH wegen Nitrat verurteilt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. Juni 2018

Selbsterklärter Umwelt-Weltmeister vom EUGH wegen Nitrat verurteilt - ver.di fordert Bundesregierung zum Handeln auf


Berlin - Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verstoßen. So hat heute der EUGH geurteilt.

"Anstatt die Agrarpolitik zu modernisieren und Umweltsystem-Dienstleistungen der Landwirtschaft zu belohnen, wird das ungesunde Modell der Agrarindustrie in Watte gepackt. Andere sollen auf eigene Kosten den Schaden beseitigen. Wir fordern, das Urteil zum Anlass für eine sofortige echte Verbesserung des Düngerechts zu nehmen", betont Andreas Scheidt, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

ver.di hatte gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen die Petition "Stoppt die Gülleverschmutzung - Schützt unser Trinkwasser" ins Leben gerufen und der früheren Bundesumweltministerin überreicht, um auf diese Situation aufmerksam zu machen und Änderungen herbeizuführen.

"Nitrat gehört nicht ins Grundwasser. Es schädigt die Umwelt und muss in den Wasserwerken aufwändig entfernt werden, damit das Trinkwasser jederzeit sicher ist. Dafür muss die Bundesregierung sorgen. Stattdessen hat sie die Dünge-Verordnung nur halbherzig überarbeitet", so Scheidt.

Die kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode erfolgte Novellierung der Dünge-Verordnung sei absolut nicht ausreichend, um den Eintrag von Nitrat in Grundwasser und Gewässer deutlich zu verringern. Das liege vor allem an der Missachtung aller agrar- und umweltwissenschaftlichen Fachempfehlungen.

https://www.guelleverschmutzung-stoppen.de/

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Quelle:
Presseinformation vom 21.06.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2018

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