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WALD/109: Hambacher Forst - und jetzt erst Recht ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 2. März 2015

BUND mit neuer Klage gegen Braunkohlentagebau Hambach

"Rahmenbetriebsplanzulassung ist klar rechtswidrig"


Düsseldorf, 02.03.2015 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unternimmt einen neuen Anlauf zum juristischen Stopp des Braunkohlentagebaus Hambach bei Köln. Der Umweltverband legte heute beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Zulassung des dritten Rahmenbetriebsplanes zur Fortführung des Tagebaus von 2020 bis 2030 ein.

"Der Tagebau zerstört ein einzigartiges Waldgebiet von europäischem Rang", sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. "Ein größerer Eingriff in die Natur ist nicht vorstellbar. Und dabei haben es die Behörden erneut unterlassen, zumindest eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen."

Die jetzt vom BUND angefochtene bergrechtliche Zulassung der Bezirksregierung Arnsberg umfasst eine Abbaufläche von 924 Hektar. Davon sind 226 Hektar wertvoller Wald, der 142 Vogelarten eine Heimat bietet. Allein zwölf streng geschützte Fledermausarten wie zum Beispiel die höchst seltene Bechstein-Fledermaus und die streng geschützte Haselmaus haben dort ihr Refugium. Um weitere 450 Millionen Tonnen Braunkohle fördern zu können, will RWE den 12.000 Jahre alten Hambacher Wald bis auf wenige Reste zerstören. Zwar soll versucht werden, eine Art Ersatznatur für die geschützten Tierarten zu schaffen. Der BUND hält dies jedoch für einen untauglichen Versuch, die Rechtwidrigkeit des Eingriffs zu kaschieren.

Nach BUND-Auffassung ist die Rahmenbetriebsplanzulassung aus zwei Gründen "klar rechtswidrig". Zum einen führt die Weiterführung des Tagebaus unstreitig zur vollständigen Zerstörung der Waldbereiche mitsamt ihrer Lebensraumtypen und des spezifischen Arteninventars. Diese Flächen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen eines potenziellen FFH- und auch faktischen Vogelschutzgebiets. "Deren Zerstörung ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig", konstatierte BUND-Anwalt Dirk Teßmer von der Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer. Zum anderen haben die Behörden bewusst auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und den Rahmenbetriebsplan nicht als Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dies sei ein gravierender Verfahrensfehler.

Mit der Klage gegen die Rahmenbetriebsplanzulassung hat der BUND gleichzeitig eine Klage auf vorbeugende Feststellung der Rechtswidrigkeit einer künftigen Enteignung seines BUND-Eigentums in der Tagebaufläche eingereicht. "Wir sind seit 1997 Eigentümer eines Grundstücks im Tagebaufeld Hambach", sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. "Dieses wollen wir nicht kampflos an RWE abtreten, zumal es ein geschütztes römisches Bodendenkmal umfasst."

Mit dem erneuten juristischen Vorstoß geht der langjährige juristische Widerstand des BUND gegen den Tagebau Hambach in eine neue Runde. Eine erste Klage hatte der Umweltverband 1996 eingereicht. Seitdem habe sich die Rechtsprechung in entscheidenden Punkten fortentwickelt. Insofern sieht der BUND dem neuerlichen Rechtsstreit optimistisch entgegen.

Mehr Infos:
www.bund-nrw.de/hambach

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Quelle:
Presseinformation, 02.03.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2015

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