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WALD/217: Hambacher Forst - soweit die Rechte reichen ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 5. September 2017

BUND-Klagen gegen Braunkohlentagebau: Vorerst keine Rodungen im Hambacher Wald


Düsseldorf, 05.09.2017 | Die RWE Power AG wird nicht wie geplant am 1. Oktober mit den Rodungsarbeiten im Hambacher Wald fortfahren. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Braunkohlekonzern jetzt einem Aufschub der Baumfällungen zugestimmt. Gegenüber dem Gericht hat der Bergbautreibende verbindlich erklärt, mit den Rodungsarbeiten zur Freimachung des weiteren Vorfeldes des Tagebaus Hambach nicht vor dem 25. Oktober beginnen zu wollen. Hintergrund ist der Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln vom 22. August 2017, mit dem der BUND die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klagen gegen die bergrechtlichen Zulassungen zur Fortführung des Braunkohlenagebaus Hambach beantragt hat. Zur mündlichen Verhandlung der Klagen hat das VG Köln für den 17. Oktober geladen (VG Köln, Saal 160, 10:30 Uhr).

Von dem vor der bergbaulichen Inanspruchnahme noch mehr als 4.100 Hektar großen Wald sind trotz der Zerstörung durch die Braunkohlenbagger noch immer große Bestände vorhanden. Die Restbestände der Eichen-Hainbuchenwälder gehören noch immer zu den flächenhaft und qualitativ hochwertigsten Vorkommen dieses Lebensraumtyps in der ganzen atlantischen Region Deutschlands. Dazu ist der Wald Lebensraums streng geschützter Tierarten wie zum Beispiel der Bechsteinfledermaus. Die zwei im Hambacher Wald existierenden Bechsteinfledermaus-Kolonien gehören zu den bedeutendsten Europas. In den zwei so genannten Wochenstuben kommen die trächtigen Fledermausweibchen zusammen, um ihren Nachwuchs zur Welt zu bringen und aufzuziehen. Der Bestand pro Kolonie liegt bei 30 bis 35 Weibchen. Diese Wochenstuben-Kolonien befinden sich in genau jenen Waldflächen, die nunmehr bis Ende des Jahres im Geltungsbereich des zugelassenen Hauptbetriebsplans gerodet werden sollen.

Mit seinen im Jahr 2015 eingelegten Klagen hat der BUND die Aufhebung der Zulassungen für den derzeit geltenden Hauptbetriebsplan sowie für den 3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus von 2020 bis 2030 beantragt. Der BUND begründet seine Klagen im Wesentlichen mit der Europarechtswidrigkeit der Genehmigungen aufgrund der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Missachtung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Setzt sich der BUND vor Gericht durch, darf die RWE Power AG in 2017 keine Rodungen mehr durchführen.

Aktenzeichen: 14 L 3777/17 (Eilverfahren), 2017/Bg51 (Hauptsacheverfahren)

Ein Hintergrundpapier zum "Hambacher Wald" sowie weitere Informationen finden Sie unter:
www.bund-nrw.de/hambach

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Quelle:
Presseinformation, 05.09.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2017

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