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WALD/242: Hambacher Forst - Atempause für das Leben ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 14. Dezember 2017

BUND erzielt Erfolg für Hambacher Wald


Düsseldorf, 14. Dezember 2017 | Im Eilbeschwerdeverfahren um den vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Wald hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen wichtigen Etappensieg errungen. RWE erklärte heute verbindlich einen Rodungsverzicht auf Basis der aktuellen Genehmigung und sicherte die Kostenübernahme für das Verfahren zu.

"Offensichtlich hat RWE aus Sorge vor einem Gerichtsentscheid zugunsten des Hambacher Waldes nachgegeben", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. "Unser Eilantrag und auch der Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts haben sich damit erledigt. Wir haben uns mit dem Ziel des Eilantrags durchgesetzt." Sollte die Bergbehörde jedoch wiederum neue Genehmigungen inklusive Rodungserlaubnis erteilen, könnte der BUND erneut Rechtsmittel einlegen. Der BUND ist grundsätzlich gespannt, wie das Land NRW nun mit der Frage der FFH-Gebietsausweisung und der Klimaverträglichkeit des Braunkohletagebaus weiter umgehen wird. Der BUND fordert die Landesregierung von NRW auf, die gewonnene Zeit nun für eine politische Lösung des Konflikts zu nutzen.

Trotz dieses wichtigen Zwischenerfolges für den Hambacher Wald ist der Streit daher noch nicht beendet. "Jeder Tag ohne Rodung ist ein guter Tag für den Wald und die dort lebenden Tiere", so Jansen. "Die seltene Bechsteinfledermaus und die Haselmaus sind weiter bedroht."

Aktenzeichen: 11 B 1362/17 (I. Instanz: VG Köln 14 L 3477/17)

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Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts zum Hambacher Wald

BUND signalisiert Einigungsbereitschaft


13. Dezember 2017 | Im Eilbeschwerdeverfahren um den vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Wald hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, dem vom Oberverwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen. Kern des Vergleichs ist ein Rodungsstopp und die Beauftragung eines Gutachters zur Klärung der zentralen Frage der Eignung des Hambacher Waldes als FFH-Gebiet.

Der BUND hat dem Land NRW heute schriftlich vorgeschlagen, den zu beauftragenden Gutachter direkt miteinander abzustimmen. Die Auswahl eines kompetenten und unparteiischen Gutachters ist für die endgültige Akzeptanz des Vergleichs für den BUND entscheidend. Das schließe bereits für eine der Parteien in dieser Sache tätige Gutachter aus.

Am 1. Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen den Verfahrensbeteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und eine Rückmeldefrist bis zum 15. Dezember bestimmt. Der Vergleich sieht vor, dass die RWE Power AG bis zum 31. Dezember 2017 keine weiteren Abholzungs- und Rodungsmaßnahmen im Hambacher Wald durchführt und das Land ein Sachverständigengutachten dazu einholt, ob der Wald mit Blick auf die Bechsteinfledermaus die Kriterien für ein FFH-Gebiet erfüllt. Würde die FFH-Eignung durch das Gutachten widerlegt, sollte der BUND seine Klage gegen den Hauptbetriebsplan zurücknehmen.

Zur Begründung für den Vergleichsvorschlag führte das Gericht unter anderem aus, dass gewichtige fachliche Anhaltspunkte vorliegen dürften, die die Existenz eines FFH-Gebiets im Hambacher Wald nicht von vornherein ausschlössen. Auch sei eine Einstufung als FFH-Gebiet nicht deshalb ausgeschlossen, weil die gegenüber der EU-Kommission erforderliche Meldung der Gebiete abgeschlossen sei. Ein potenzielles FFH-Gebiet liege vor, wenn sich eine Meldung aus fachlichen Gründen hätte aufdrängen müssen.

Aktenzeichen: 11 B 1362/17 (I. Instanz: VG Köln 14 L 3477/17)

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Quelle:
Presseinformation, 13. und 14. Dezember 2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2017

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