Europäische Kommission - Brüssel, den 27. Januar 2011
Umwelt: Kommission fordert drei Mitgliedstaaten auf, die EU-Vorschriften zur Wasserqualität einzuhalten
Die Kommission hat Belgien, die Tschechische Republik und Estland aufgefordert, die EU-Vorschriften zur Umweltqualität von Oberflächengewässern einzuhalten. Diese Mitgliedstaaten haben es versäumt, die Kommission über die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften in nationales Recht zu informieren. Die Kommission hat auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potocnik beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an diese Mitgliedstaaten zu richten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um sich zur Stellungnahme der Kommission zu äußern.
Die Richtlinie über prioritäre Stoffe schützt Umwelt und menschliche Gesundheit durch die Festsetzung von Grenzwerten für bestimmte Stoffe und Stoffgruppen, von denen bekannt ist, dass sie eine erhebliche Gefahr für die aquatische Umwelt darstellen.
Die Mitgliedstaaten mussten bis 13. Juli 2010 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind, um der Richtlinie über prioritäre Stoffe nachzukommen, und dies der Kommission mitteilen. Da Belgien, die Tschechische Republik und Estland die Kommission nicht fristgerecht über alle Umsetzungsmaßnahmen informiert hatten, wurde ihnen am 20. September 2010 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Da die betreffenden Rechtsvorschriften aber immer noch nicht erlassen sind, erhalten sie jetzt eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Treffen diese Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Monaten keine geeigneten Maßnahmen, kann die Kommission in dieser Sache den Gerichtshof anrufen.
Hintergrund
Die Richtlinie über prioritäre Stoffe ist ein Ergebnis der Wasserrahmenrichtlinie, der wichtigsten Rechtsvorschrift zum Schutz der europäischen Gewässer. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, innerhalb bestimmter Fristen in verschiedenen Gebieten einen guten Umweltzustand zu erreichen (so müssen Oberflächengewässer bis 2015 in einem guten chemischen Zustand sein); mit der Richtlinie über prioritäre Stoffe werden diese Anforderungen durch weitere spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung und durch Umweltqualitätsnormen verfeinert.
Die Wasserrahmenrichtlinie enthält eine Liste mit 33 prioritären Stoffen und 8 weiteren Schadstoffen, die sich als sehr bedenklich für die europäischen Gewässer erwiesen haben. Um die aquatische Umwelt und die menschliche Gesundheit angemessen zu schützen, sind die Qualitätsnormen in Form von maximal zulässigen Konzentrationen und jährlichen Durchschnittswerten angegeben, um sowohl akute als auch chronische Auswirkungen infolge kurz- bzw. langfristiger Exposition widerzuspiegeln. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass diese Normen eingehalten werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die Richtlinie:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-dangersub/pri_substances.htm#dir_prior
Weitere Informationen zur Wasserpolitik:
http://ec.europa.eu/environment/water/index_en.htm
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm
MEMO/11/45
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/45&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr
Richtlinie über prioritäre Stoffe
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:348:0084:0097:de:PDF
Wasserrahmenrichtlinie
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000L0060:de:NOT
© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011
*
Quelle:
Pressemitteilung IP/11/94, 27.01.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/
veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2011