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GEFAHR/121: Chlorgasunfälle in Schwimmbädern (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 962 vom 19. Dez. 2010 - 30. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Chlorgasunfälle in Schwimmbädern


Schon öfters ist im RUNDBR. über die vermeintliche oder tatsächliche Gefährdung von Gästen in Hallenbädern durch Desinfektionsnebenprodukte in Folge der Chlorung des Schwimmbadwassers berichtet worden (s. RUNDBR. 519/4). Auf Grund mangelnder Hygiene der Badegäste reagiert das desinfizierende Chlor mit organischen Stoffen - wie Hautschuppen, Urin, Schweiß - zu Trihalogenmethanen (THM) und anderen organischen Chlorverbindungen (beispielsweise Trichloramin), die dann in die Atemluft über dem Schwimmbadwasser ausgasen. Einige der Desinfektionsnebenprodukte (DNP) stehen im Verdacht, langfristig u.a. eine Krebs auslösende Wirkung zu haben (s. RUNDBR. 895/3). Ganz akut sind Badegäste und Schwimmbadpersonal nicht nur in schlecht belüfteten Hallenbädern, sondern auch in Freibädern von Chlorgasunfällen bedroht. So jüngst bei einem Unfall mit Chlorgas, der sich am 5.11.10 in einem Hotel in Baiersbronn im Nordschwarzwald ereignet hat. Dabei wurden 31 Menschen verletzt - acht davon schwer. Das giftige Gas war bei Arbeiten im Technikraum des Hotelschwimmbades ausgetreten. Weil sich das übel riechende Gas im ganzen Hotelkomplex verbreitete, mussten sich Gäste und Hotelangestellte auf die Dachterrasse flüchten. Dort wurden sie von der Feuerwehr gerettet (St.Z., 06.11.10). Wie dem BBU-Wasser-Archiv zu entnehmen war, handelt es sich bei dem Vorfall in Baiersbronn keineswegs um einen Einzelfall (siehe Kästen auf den Seite 2, 3 und 4).


Basel verabschiedet sich vom Chlorgas

Auch aus eidgenössischen Badeanstalten haben wir zahlreiche Unglücksfälle dokumentiert, die auf Chlorgasfreisetzungen zurückzuführen waren. Interessant ist aber, dass man in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland bemüht ist, auf ungefährlichere Desinfektionsmittel umzusteigen. Wegen der latenten Gefahr von möglicherweise verheerenden Chlorgasaustritten in Schwimmbädern hatte das Sicherheitsinspektorat des Kantons Basel-Land schon 1996 eine Liste aller Bäder aufgestellt, deren Anlagen zur Chlordesinfektion bis 1997 saniert werden mussten. Zehn Bäder unterlagen der Störfallverordnung, weil sie mehr als 200 Kilogramm des Chlorgases gelagert hatten. Wenn davon nur zehn Kilogramm austreten würden, könnte eine Wolke entstehen, die noch im Umkreis von 70 Metern todbringend wirken würde. Um die Gefahr zu minimieren, wurden die Betreiber der Bäder auf gefordert, binnen eines halben Jahres eine bauliche und technische Sanierung ihrer Anlagen vorzunehmen. Einige der Bäder nahmen dies zum Anlass von Flüssigchlor komplett auf das Natriumhypochlorit-Verfahren umzusteigen. Natriumhypochlorit ist deutlich weniger giftig als Chlor. Deshalb unterliegen Bäder, die dieses Desinfektionsverfahren praktizieren, auch nicht der eidgenössischen Störfallverordnung (Bas.Ztg. 14.09.96). Aber auch das Natriumhypochlorit-Verfahren ist nicht völlig sicher. Bei dem Verfahren muss Salzsäure eingesetzt werden. Und wenn beide Stoffe irrtümlich gemischt werden, kann ebenfalls Chlorgas freigesetzt werden. Dies war im Dez. 2003 der Fall, als ein Mitarbeiter des Bieler Spitalzentrums Natriumhypochlorit und Salzsäure versehentlich zusammengegossen hatte. Der Mitarbeiter wurde leicht verletzt. Rund 30 Patienten und 40 Mitarbeiter mussten aus dem betroffenen Gebäudetrakt evakuiert werden (Bas.Ztg. 9.12.03).


Aargau: Schwimmbäder gefährlicher als Chemiefabriken!

Als auch der Kanton Aargau im Jahr 1999 einen "Lagebericht Chemiesicherheit" erstellte, zeigte sich, dass einige der dortigen Freibäder "wegen der Lagerung von Chlor größere Störfall-Risiken als Chemieunternehmen im Kanton Aargau" bargen. Es sei "bemerkenswert, dass die großen Risiken nicht unbedingt dort liegen, wo man sie erwartet", wurde damals der Chef der Sektion Chemiesicherheit des Kantonslabors in der Bas.Ztg. vom 22.06.99 zitiert. Während die meisten Chemieanlagen im Kanton weit außerhalb der Agglomerationen angesiedelt wären, würden sich die chlorgasträchtigsten Schwimmbäder mitten in der Stadt befinden. Als Konsequenz aus dem Sicherheitsbericht verlangte das Gesundheitsdepartment von den Freibädern mit den höchsten Risiken eine kostspielige Umstellung der Desinfektion mit Hilfe von druckverflüssigtem Chlor auf weniger gefährliche Verfahren.


Auch in Zürich wird "Flüssigchlorgas" verdrängt

Wegen der hohen Risiken beim Handling von druckverflüssigtem Chlor drängen auch im Kanton Zürich sowie in der Stadt Zürich die Umwelt- und Sicherheitsbehörden schon seit längerem die Schwimmbadbetreiber dazu, sich vom Einsatz von "Flüssigchlorgas" zu verabschieden. Bei Neubauten von Schwimmbädern ist der Einsatz von "Flüssigchlorgas" nicht mehr zulässig. Auch die älteren Anlagen müssen sukzessive umstellen. Bevorzugt wird bei einer Umstellung der alternative Einsatz von Calziumhypochlorit (CHC, Chlorkalk). Den Schwimmbadbetreibern würde die Umstellung allerdings schwer fallen, weil "Flüssigchlorgas" konkurrenzlos billig sei. Alle zur Verfügung stehenden Alternativverfahren seien deutlich teurer. Gleichwohl wären in Stadt und Kanton die meisten Schwimmbäder bereits umgestellt worden, berichtete die NZZ am 25.01.08. Mit der behördlich vorangetriebenen Umstellung weg vom "Flüssigchlorgas" sei die Schweiz in der Badewasser-Desinfektion allerdings "eine Insel" in Europa: "Im umliegenden Ausland werden auch neue Bäder nach wir vor serienmäßig mit Flüssiggas-Anlagen ausgestattet."


Die Vorteile der Chlordesinfektion

Lt. DIN 19643 erfüllt nur Chlor alle Hygieneanforderungen für die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser. Die Vorteile der Chlordesinfektion seien:

- rasche Keimtötung schon bei niedrigen Konzentrationen,

- großer Sicherheitsabstand der zur Keimtötung erforderlichen Konzentration einerseits und der Konzentration, die zu Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit führen kann.

- hohe Oxidationskraft,

- ausreichende Depotwirkung im Beckenwasser zwischen dem Zu- und Ablauf des Beckens,

- einfache analytische Bestimmung vor Ort bei der betriebseigenen und gesundheitsbehördlichen Kontrolle,


Eine Übersicht über "Chemikalien für die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser nach DIN 19643" war in der gwf-WASSER/ABWASSER 7/1999, S. 523 - 524, nebst zahlreichen Lit.-Hinweisen veröffentlich worden.

Im Nov. 1996 hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD erklärt, dass keine Alternativen zu Chlor oder Chlorverbindungen für die wirksame Desinfektion von Schwimm und Badebeckenwasser zur Verfügung stehen würden: "Nur die Chlordesinfektion bietet die Gewähr, Krankheitserreger, die durch Badende an das Wasser abgegeben werden, praktisch augenblicklich abzutöten. Andere Desinfektionsmittel sind entweder toxischer als Chlor oder erreichen nicht die Sicherheit von Chlor" (zitiert nach Rathaus&Umwelt 6/96, S. 93).

An dieser Position hat sich für öffentliche Schwimmbäder bislang nichts geändert.


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Fortlaufende Chronologie der Chlorgasunglücke in deutschen Schwimmbädern

1.500 Gäste eines Freibades in Kirchheim unter Teck mussten am 21. Juli 2009 ihren Badespaß vorzeitig beenden, weil die Feuerwehr das Bad evakuierte. Im Heizungsbereich war Gasgeruch festgestellt worden. Anwohner und Badegäste wurden via Radio vorsorglich dazu aufgefordert, bei Atembeschwerden einen Arzt aufzusuchen (BZ, 22.07.09).

"Vermutlich" durch einen Chlorgasunfall sind am 7. Dez. 2008 in einer Hildesheimer Schwimmhalle 15 Kinder verletzt worden. Die Kinder mussten sich mit geröteten Augen und mit Atembeschwerden in der Kinderklinik behandeln lassen (taz, 09.12.08).

In einem Erlebnisbad in Bitburg (Rh.-Pf.) wurden am 15. Okt. 2008 19 Menschen verletzt. Wegen dem Chlorgasaustritt musste das Gebäude evakuiert werden. Einen Tag zuvor hatten "beißende Dämpfe" in einem Schwimmbad in Schwalmtal (NRW) 22 Menschen verletzt, darunter mehrere Kinder. Lt. St.Z. vom 16.10.08 hatte "eine unbekannte Substanz" bei den Betroffenen Atembeschwerden sowie Schleimhaut- und Hautreizungen hervorgerufen.

"Vermutlich" ein Defekt an einer Dosierungsanlage führte am 18. Juli 2008 zu einer "Überchlorung" des Wassers im Freiburger Eugen-Keidel-Thermalbad. Erkennbar soll dies lt. BZ. vom 19.07.08 an einer "Eintrübung" des Schwimmbadwassers gewesen sein. Da das meiste Chlor vom Thermalwasser "gebunden" wurde, wurden nur vier Schwimmbad besucher leicht verletzt. Die betroffene Halle wurde geräumt und von der mit einem Großaufgebot erschienen Feuerwehr entlüftet. Sachverständige der Staatsanwaltschaft untersuchten noch am gleichen Tag die Desinfektionsanlage.

Fünf Menschen wurden leicht verletzt, als am 7. Jan. 2008 im Hotel Römerbad in Badenweiler Chlorgas ausgetreten war. Ursache war eine un dichte Gasflasche im Schwimmbadbereich des Kurthotels. Das Hotel musste geräumt werden. In der im Keller liegenden Küche und im Empfangsbereich des Hotels hatte die Chlorgaskonzentration lebensbedrohliche Konzentrationen erreicht (BZ, 09.01.08).

Der Bademeister und fünf Badegäste wurden leicht verletzt, als sich am 5. Juli 2006 ein Chorgasunfall im Schwimmbad von Tenningen (Südbaden) ereignet hatte (BZ, 07.05.06).

Wegen einem Chlorgasunfall in einem Schwimmbad in Wuppertal mussten am 1. Juli 2006 drei Kinder und eine Frau ins Krankenhaus eingeliefert werden. Obwohl Sachverständige im Auftrag der Staatsanwaltschaft sofort die technischen Anlagen des Schwimmbades inspizierten, war auch drei Tage später noch nicht klar, wie es zu der Freisetzung des Chlorgases gekommen war. Der Verein, der das Schwimmbad betreibt, lehnte Auskünfte wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab. Die Westdt. Ztg. vom 04.07.06 wollte erfahren haben, dass es wohl wegen eines Kurzschlusses zum Ausfall der Umwälzanlage gekommen sei: "Das angeschlossene Chlorsystem allerdings blieb weiter in Betrieb und verletzte die vier Personen, die sich zur Unfallzeit (...) im Wasser aufhielten und durch einen Notarzt versorgt werden mussten."

Am 08. Jan. 2005 wurden insgesamt acht Menschen verletzt, als in einem Schwimmbad in Birkenau (Kreis Bergstraße, Hessen) Chlorgas freigesetzt wurde. Zwei Schwimmbadbenutzer mussten ins Krankenhaus gebracht werden (FR, 10.01.05). Nach einem Chlorgasunfall in einem Essener Freibad im Aug. 2004 mit 69 Verletzten ging die Polizei von einem Bedienungsfehler durch das Badepersonal aus. Wegen Übelkeit und Beschwerden mussten u.a. 40 Kinder in Krankenhäuser gebracht werden. Gegen den verantwortlichen Schwimmmeister wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet (BZ, 07.08.04).

Im Aug. 2003 wurde in einem Gießener Freibad nach einem außerplanmäßigen Filterwechsel zunächst ein unüblicher Geruch wahrgenommen. Später klagten dann 22 Badbesucher über Atem beschwerden. Sie wurden von Notärzten behandelt und danach auf mehrere Kliniken verteilt. In dem Fall soll es sich nicht um Chlorgas, sondern lt. FR vom 04.08.03 um "ein chemisches Reinigungsmittel" gehandelt haben.

Bei einem Betriebsunfall im Bad Tölzer Erlebnisbad "Alpamares" waren Ende Mai 2002 durch ätzendes Chlorgas 60 Gäste verletzt worden. Betroffen waren vor allem Kinder und Jugendliche. 26 Badegäste mussten zur Behandlung in die umliegenden Krankenhäuser eingeliefert werden. Der Unfall hatte sich zu einem Zeitpunkt ereignet, als 400 Besucher in dem Bad waren.

In einem noch nicht geöffneten Freibad in Wettenberg-Krofdorf bei Gießen war ebenfalls im Mai 2002 aus zunächst unbekannten Gründen Chlorgas ausgetreten. Zwei Jugendliche aus einer benachbarten Reithalle mussten zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht werden. Sie hatten über Übelkeit, Atemnot und Kopfschmerzen geklagt (FR 13.05.02).

Beim Austritt von Chlorgas in einem Hallenbad in Rotenburg an der Fulda (Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen) hatte im Dez. 1999 ein Arbeiter Verätzungen erlitten. Ein Lehrer und sieben Schüler wurden leicht verletzt. Der Arbeiter war in einem Technikraum mit dem Umfüllen von flüssigem Chlor beschäftigt, als es zu dem Austritt des ätzenden Gases kam. Lt. Polizeiangaben hatte der Arbeiter die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet (FR, 16.12.99).

Elf Kinder wurden verletzt, als sich im Juni 1999 im städtischen Hallenbad von Regensburg ein Chlorgasunfall ereignete (FR, 22.06.99).

Im April 1999 gasten beim Auswechseln von Chlorflaschen in einem Hallenbad in Hattingen (NRW) rund 30 Kilogramm Chlor aus. 35 Anwohner mussten sich wegen Reizungen der Atemwege im Krankenhaus behandelt lassen. Die Chorgaswolke soll "vier Stunden über der Stadt" gehangen haben (FR, 20.04.99).

"Eine fehlerhaft arbeitende Dosierpumpe" lt. FR vom 08.10.98 bzw. "ein defekter Strömungswächter" lt. FAZ vom 08.10.98 hatte im Okt. 98 zu einem Chlorgasunfall in einem Schwimmbad in Göttingen geführt, bei dem 93 Menschen verletzt wurden. In das Kinderplantschbecken des damals neuen Schwimmbades waren mehrere Liter unverdünnte Chlorbleichlauge eingelaufen. Die Polizei hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie schwerer Gefährdung durch Freisetzen von Giften eingeleitet.

Gleich 128 Menschen wurden bei einem Chlorgasunfall im November 1997 in einem Schwimmbad in Tübingen verletzt. Unter den Verletzten befanden sich zahlreiche Kinder. Das Gas war durch ein gebrochenes Rohrdruckmessgerät ins Freie geströmt und von der Belüftungsanlage des Bades angesaugt worden. Sechs Notärzte und die Besatzungen von 13 Rettungsfahrzeugen waren mit der Versorgung der Verletzten beschäftigt. Im Rundfunk wurden Besucher des Bades aufgefordert, sich umgehend in ärztliche Behandlung zu begeben, da Vergiftungserscheinungen bei Chlor auch erst nach einigen Stunden auftreten könnten (BZ, 17.11.97).

Im Freibad von Bad Waldsee (schwäbisches Allgäu) sollen im lt. BZ vom 09.07.97 bei Wartungsarbeiten 65 (!) Kilogramm Chlorgas entwichen sein. Der 37 Jahre alte Bademeister wurde dabei verletzt. Die Anwohner des Schwimmbades wurden aufgefordert, in den Häusern zu bleiben und Türen und Fenster geschlossen zu halten.


Ozon statt "Flüssiggaschlor"?

Als Alternative zur Chlordesinfektion wird für den Schwimmbadbereich zunehmend der Einsatz von Ozon diskutiert. Bei Wasserwerken ist das Ozonverfahren bereits weit verbreitet. Bei öffentlichen Bädern ist die Ozonbehandlung nur als Vorstufe zur Chlordesinfektion zulässig. Davon unabhängig kann aber auch die Ozonbehandlung zu Unfällen führen. So beispielsweise im März 2009, als beim Austritt von Ozongas in der Schwimmhalle einer Schule für geistig Behinderte in Ulm mehrere Schüler und Lehrer verletzt wurden. Zehn Schüler, neun Lehrer sowie ein Wartungstechniker hatten nach dem Einatmen des Gases über Übelkeit und Atembeschwerden geklagt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden (St.Z., 10.03.09).


Unsere Materialsammlung über die Bildung von gesundheitsschädlichen Desinfektionsnebenprodukten beim Chloren von Schwimmbadwasser sowie über Chlorgasunfälle kann gegen Voreinsendung von 15 Euro an den Ak Wasser, Rennerstr.10, 79106 Freiburg bestellt werden.


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 962/2010
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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Meinungsbeiträge geben nicht in jedem Fall die Position des BBU wieder!
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2011