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INITIATIVE/127: Volksentscheid "Unser Wasser" am 13.02. - 612.000 Ja-Stimmen notwendig (DER RABE RALF)


DER RABE RALF
Nr. 160 - Februar/März 2011
Die Berliner Umweltzeitung

Volksentscheid "Unser Wasser" - 612.000 Ja-Stimmen sind am 13. Februar notwendig


Viele haben in ihren Briefkästen die Wahlunterlagen für den Volksentscheid am 13. Februar gefunden und wissen, dass für einen erfolgreichen Volksentscheid 612.000 Ja-Stimmen notwendig sind.

Nur zur Erinnerung, worum es im Gesetzestext inhaltlich geht:

1. ALLE Verträge, BESCHLÜSSE UND NEBENABREDEN, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind und zukünftig vereinbart werden, müssen veröffentlicht werden, und

2. Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die NICHT veröffentlicht werden, sind UNWIRKSAM. Das sind die wichtigsten Kernforderungen des Gesetzes und dieses Gesetz wollen der Senat und das Abgeordnetenhaus mit aller Gewalt verhindern, indem behauptet wird, dass a) der Gesetzestext angeblich verfassungswidrig ist und b) das Informationsfreiheitsgesetz alles viel besser regelt.

zu a): Wenn unser Gesetzesvorschlag angeblich verfassungswidrig ist, warum haben auch viele Juristen, Anwälte, Richter und sogar ehemalige Verfassungsrichter das Volksbegehren unterschrieben? Auch der ausgewiesene Wirtschaftsjurist und Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Prof Keßler, hat das Volksbegehren nicht nur unterschrieben, er ist sogar Vertrauensperson des Volksentscheids! Senat und Abgeordnetenhaus tun so, als ob sie Vertreter des Gerichts seien. Das sind sie nicht! Wir erinnern uns alle an die Gewaltenteilung: Es gibt die Regierung (Exekutive), es gibt das Parlament (Legislative) und es gibt die Gerichte (Judiktave). Und es ist Aufgabe des Verfassungsgerichts zu entscheiden, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist. Senat und Abgeordnetenhaus haben darüber nicht zu entscheiden!

zu b): Das Informationsfreiheitsgesetz regelt leider nicht alles viel besser. Wenn eine Behörde beispielsweise entscheidet, dass ein Vertrag nicht veröffentlicht wird, dann hat das keine juristischen Folgen. Bei unserem Gesetz sind diese Verträge unwirksam! Entscheiden Sie selbst, was besser und glaubwürdiger ist: Ein Gesetz ohne Rechtsfolgen für den Fall der Nicht-Veröffentlichung oder ein Gesetz, das für den Fall der Geheimniskrämerei die Unwirksamkeit vorsieht?

Unterdessen sind wir dabei, die bisher veröffentlichten Dokumente zu prüfen und bereiten Klageschriften vor den Gerichten sorgfältig vor. Doch wie wir durch Mitarbeiter der Senatsverwaltung selbst informiert wurden, ist noch längst nicht alles offen gelegt. Darum ist der Volksentscheid immer noch wichtig und sinnvoll!

Für den Volksentscheid können auch neue Plakate und Infoblätter bei der GRÜNEN LIGA Berlin in der Prenzlauer Allee 8 zu den Öffnungszeiten (Mo-Do 9-17.30 Uhr und Fr. 9-15 Uhr) abgeholt werden. Entscheidend ist jedoch, dass jeder seine sozialen Kontakte nutzt, mit seinen Nachbarn, Freunden, Kollegen spricht und möglichst viele andere Menschen und Organisationen informiert. Das Volksbegehren ist von über 280.000 stimmberechtigten Berlinern gewonnen worden. Wenn jeder zwei weitere Menschen zum Mitmachen überzeugen kann, dann haben wir den Volksentscheid schon so gut wie gewonnen. Mehr Demokratie, mehr Transparenz, mehr Mitbestimmung - für diese Ziele lohnt es sich, mit JA zu stimmen - entweder am 13. Februar im Wahllokal oder vorher durch Briefwahl.

Thomas Rudek
Sprecher des Volksbegehrens für die
GRÜNE LIGA und den
Berliner Wassertisch

Kontakt:
ThRudek@gmx.de
Tel. 030/ 2613389 (AB)

Weitere Infos:
www.berliner-wassertisch.net
www.grueneliga-berlin.de


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Quelle:
DER RABE RALF - 21. Jahrgang, Nr. 160 - Februar/März 2011
Herausgeber:
GRÜNE LIGA Berlin e.V. - Netzwerk ökologischer Bewegungen
Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg
Redaktion DER RABE RALF:
Tel.: 030/44 33 91-47, Fax: 030/44 33 91-33
E-mail: raberalf@grueneliga.de
Internet: www.raberalf.grueneliga-berlin.de

Erscheinen: zu Beginn gerader Monate
Abonnement: 10 Euro/halbes Jahr


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2011