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KONTROLLE/011: Trinkwasser aus Hausbrunnen wird kreisweit überprüft (Kreis Borken)


Kreis Borken - Pressemitteilung von Donnerstag, 22. April 2010

Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken überprüft kreisweit Trinkwasser aus Hausbrunnen

Aktion startet im Mai und wird ortsweise durchgeführt


Kreis Borken. Für das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel gelten aus Gründen des Gesundheitsschutzes ganz besondere Qualitätsanforderungen. So hat derjenige, der sein Trinkwasser aus einem eigenen Brunnen fördert, es in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. Eine solche kreisweite Untersuchungsaktion startet jetzt wieder. Das teilt Dr. Gerhard Ettlinger, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Kreisverwaltung Borken, mit. Ab Mai wird dabei ortsweise vorgegangen. Insgesamt 7.405 Brunnen sind dann zu kontrollieren.

"Bei den Untersuchungen wird geprüft, ob das geförderte Trinkwasser durch Bakterien verunreinigt wird, der Nitratgehalt zu hoch oder das Wasser zu sauer (pH-Wert) ist", erläutert Dr. Ettlinger. Es ist Pflicht jedes Brunnenbesitzers, diese Untersuchungen bei einem anerkannten Institut in Auftrag zu geben. Auch muss er die Kosten selbst tragen. Ein Eigentümerwechsel ist dem Gesundheitsamt nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung frühzeitig anzuzeigen.

Der Kreisamtsarzt weist darauf hin, dass der Kreis Borken für die rund 6.000 Brunnenbetreiber, die dem Gesundheitsamt einen Dauerauftrag für die Trinkwasseruntersuchung erteilt haben, das ACB Umweltlabor in Münster mit der Untersuchung beauftragt hat. Dieses Institut wird mit den Probeentnahmen in der 1. Maiwoche in den Orten Gronau und Reken und in der 2. Maiwoche in Raesfeld beginnen. Der jeweilige örtliche Untersuchungsbeginn wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Da nicht alle Hausbrunnen im Kreisgebiet gleichzeitig untersucht werden können, wird laut Dr. Ettlinger das Institut in Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit die kreisangehörigen Kommunen einzeln "abarbeiten".

Nach Auskunft von Dr. Ettlinger weigerten sich bei vorangegangenen Untersuchungsaktionen einige Brunnenbetreiber, ihr Trinkwasser untersuchen zu lassen. In solchen Fällen sei der Fachbereich Gesundheit verpflichtet, im Rahmen eines gebührenpflichtigen Ortstermins die Trinkwasserprobe durch eigene Mitarbeiter zu entnehmen, macht er in diesem Zusammenhang deutlich.

Eigentümer von Hausbrunnen, die bisher dem Gesundheitsamt keinen Dauerauftrag erteilten, haben die Möglichkeit, das aus ihrem Brunnen geförderte Wasser im Rahmen des zurzeit stattfindenden Untersuchungsdurchganges durch das Umweltlabor ACB kostengünstig untersuchen zu lassen. Ein hierfür erforderlicher Dauerauftrag ist beim Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken erhältlich. Betreiber einer Wasserversorgungsanlage können für die Untersuchungen jedoch auch ein anderes anerkanntes Institut mit der Entnahme der Trinkwasserprobe beauftragen. Das Ergebnis der Untersuchung ist dem Gesundheitsamt in jedem Fall vorzulegen. Andernfalls ist der Fachbereich Gesundheit laut Gesetz verpflichtet, eine Wasserprobe im Rahmen einer gebührenpflichtigen Kontrolle zu entnehmen.

Fragen zur Trinkwasseruntersuchung beantwortet der Fachbereich Gesundheit unter folgenden Telefonnummern:

- Kreishaus Borken: 02861/82 1155 oder 82 1153
- Nebenstelle Ahaus: 02561/912 132 od. 912 133
- Nebenstelle Bocholt: 02871/270 114

Zum Hintergrund:

Verunreinigungen des Trinkwassers mit Nitrat sind - für sich betrachtet - gesundheitlich nicht bedenklich. Durch bestimmte Darmbakterien wird Nitrat jedoch in Nitrit umgewandelt. Bei Säuglingen bis etwa zum sechsten Lebensmonat kann Nitrit den Sauerstofftransport in den roten Blutkörperchen behindern. Dies führt zu einem bedrohlichen Sauerstoffmangel (die so genannte Blausucht) mit der Gefahr bleibender gesundheitlicher Schäden. Darüber hinaus können sich aus Nitrit in Verbindung mit Eiweiß-Abbauprodukten Nitrosamine bilden, die im Verdacht stehen, Krebs zu verursachen. Aus Vorsorgegründen ist daher der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser auf 50 mg/l festgesetzt worden. Trinkwasser, dessen Nitratgehalt den Grenzwert der Trinkwasserverordnung überschreitet, darf insbesondere nicht zum Herstellen von Säuglingsnahrung verwendet werden. Durch Abkochen wird Nitrat nicht aus dem Trinkwasser entfernt.

Verunreinigungen des Trinkwassers mit Krankheitserregern (Bakterien) können Infektionskrankheiten, insbesondere Durchfallerkrankungen, verursachen. Da das Trinkwasser nicht auf alle krankmachenden Keime untersucht werden kann, konzentriert man sich bei einer Untersuchung auf Kolibakterien, die erfahrungsgemäß die Gefahr einer Infektionsübertragung durch das Trinkwasser anzeigen. Besonders gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder, aber auch abwehrgeschwächte Erwachsene und ältere Menschen, bei denen an sich harmlose Durchfallerkrankungen lebensbedrohliche Ausmaße annehmen können. Werden Wunden mit verunreinigtem Wasser gewaschen, können sich schwere Wundinfektionen einstellen. Aus diesem Grunde schreibt das Infektionsschutzgesetz vor, dass auch Wasser aus Brauchwasseranlagen Trinkwasserqualität haben muss.

Seit einigen Jahren weiß man, dass ein zu saures (pH-Wert) Trinkwasser metallische Leitungssysteme angreift. Auf die damit verbundenen Gesundheitsgefahren wurde die Fachwelt durch mehrere Todesfälle bei Säuglingen und Kleinkindern in Süddeutschland aufmerksam. Untersuchungen ergaben, dass die Kinder an einer Leberschädigung, verursacht durch einen zu hohen Kupfergehalt des sauren Trinkwassers, verstarben.


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Quelle:
Pressemitteilung von Donnerstag, 22. April 2010
Kreis Borken, Büro des Landrats
Pressestelle
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Telefon: (0 28 61) 82 21 - 07 / 09
Fax: (0 28 61) 82 - 13 41
E-Mail: pressestelle@kreis-borken.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2010