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MELDUNG/041: Protest gegen Abwärmeeinleitungen in die Enz (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1011, vom 25. März 2013, 32. Jahrgang

Abwärmeeinleitungen in die Enz - Protest der Naturschutzverbände



Die Naturschutzverbände BUND und Landesnaturschutzverband haben den Antrag der Heizkraftwerk Pforzheim GmbH auf eine "gehobene wasserrechtliche Erlaubnis" zur Wasserentnahme und Kühlwassereinleitung in die Enz - einem Nebenfluss des Neckars - entschieden abgelehnt. Bis Ende 2012 hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe eine Wasserentnahme von 3.500 m3/d genehmigt, mit der Maßgabe, dass die Einleittemperatur des Kühlwassers in die Enz 30°C und die Mischwassertemperatur in der Enz nach Einleitung 25°C nicht überschreiten durfte. Bereits dieser Bescheid sei gewässerökologisch nicht zu vertreten, stellten die Naturschutzverbände BUND und LNV in ihrer Stellungnahme fest. Der betroffene Enzabschnitt der Enz liegt nämlich im Grenzbereich zwischen Salmoniden- und Cyprinidenregion; verschiedene kaltwasserliebende (kaltstenotherme) Fischarten wie Groppe, Äsche und vor allem der sehr seltene Strömer - eine Art der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - kommen hier vor. Der Oberflächengewässerverordnung entsprechend sollte die Wassertemperatur der Enz nach der Einleitung daher maximal 21,5°C betragen - und nicht wie vom Heizkraftwerk beantragt in den Sommermonaten 25°C. Für die neue Erlaubnis werden vom Heizkraftwerk die Entnahme und Wiedereinleitung von 4.000 m3 von Mai bis Februar beantragt - für BUND und LNV nicht akzeptabel.

Aufgrund der Vorkommen von Strömer und Groppe in der Enz hat das Heizkraftwerk Pforzheim eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellen lassen, die zum Ergebnis kommt, dass die zusätzlich Kühlwassereinleitung keine erheblichen Beeinträchtigungen dieser Arten mit sich bringen werde. Für spekulativ halten die Verbände diese Aussage - ganz besonders beim Strömer, über dessen Temperaturpräferenzen noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen und über dessen Verbreitung in der Enz bislang wenig bekannt ist. Sie befürchten, dass bereits durchgeführte und noch geplante kostspielige Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Enz womöglich ad absurdum geführt werden könnten.

In den letzten Jahren lagen die Gewässertemperaturen der Enz bei sommerlicher Niedrigwasserführung häufig über 22°C und auch vom Heizkraftwerk wurde verschiedentlich Wasser mit Temperaturen über 30°C eingeleitet. Nach Ansicht der Verbände sollten keine zusätzlichen Wärmeeinleitungen, die den ohnehin eng gewordenen Lebensraum kaltstenothermer Arten noch mehr begrenzen, mehr genehmigt werden - und schon gar nicht für einen Zeitraum von 25 Jahren! BUND und LNV vertreten die Auffassung, dass eine neue wasserrechtliche Erlaubnis die zu erwartenden Folgen des Klimawandels für den Mittellauf der Enz berücksichtigen müsste. Neue Erlaubnisse sollten höchstens noch für überschaubare Zeiträume (max. 10 Jahre) erteilt werden und begleitet werden von einem Monitoring der gefährdeten kaltstenothermen Arten. Das behauptet "öffentliche Interesse" an der Erteilung des neuen Wasserrechts wird von den Verbänden hinterfragt - auch wenn die Heizkraftwerke Fernwärme ins Netz einspeisen. Die Versorgungssicherheit sei durch die doch eher marginale Einschränkung der Stromproduktion bei Einhaltung strengerer Grenzwerte in den Sommermonaten wohl kaum gefährdet - so die Verbände. Ferner sei die "netzstabilisierende Wirkung im Stromnetz zwischen Karlsruhe und Stuttgart" durch den Antragsteller keinesfalls belegt worden.

Weitere Auskunft zum
Abwärmedisput an der Enz:
Frau Regine Einfeld
Geschäftsführerin
BUND-Regionalverband Nordschwarzwald
Tel.: 07231-927192
E-Mail: bund.nordschwarzwald[at]bund.net

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1011
Herausgeber:
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2013