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MELDUNG/143: Gewässerschutz mangelhaft - Umweltverbände reichen Beschwerde bei EU-Kommission ein (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 11. August 2017

Umweltverbände BUND und NABU reichen Beschwerde bei der EU-Kommission ein: Gewässerschutz in Deutschland mangelhaft


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Dies betrifft auch Gewässer in Schleswig-Holstein. Die Umweltverbände fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichen, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und -Maßnahmenprogramme.

"Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand, das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben. Flüssen und Auen mehr Raum geben, sie naturnah entwickeln und die Wasserqualität verbessern, das alles steht bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier", kritisiert der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission bei der Erreichung der Gewässerschutzziele derzeit lediglich Platz 21 von 26.

Die Beschwerde nimmt auf die teilweise mangelhafte Umsetzungspraxis in verschiedenen Bundesländern Bezug. Für Schleswig-Holstein wird unter anderem hervorgehoben, dass eine Vielzahl kleinerer Seen und anderer Kleingewässer vorschriftswidrig bisher ganz aus der Betrachtung ausgeklammert wird. Von den 250 Seen im nördlichsten Bundesland werden durch die zuständigen Behörden nur knapp ein Drittel, nämlich 78 über 50 Hektar große Seen, nach den Vorgaben der WRRL bewertet. Nur hier werden Maßnahmen angegangen, um einen "guten Zustand" zu erreichen. Von den geprüften Seen sind rund 85 Prozent zurzeit in keinem guten Zustand.

"Auch das Grundwasser zählt zu unseren Gewässern! Wie Flüsse, Bäche und Seen sind auch sie nach Vorgaben der WRRL zu untersuchen, zu bewerten und in ihrer Qualität zu verbessern, bis der "gute Zustand" erreicht ist. Schließlich liefert das Grundwasser unser wichtigstes Lebensmittel: das Trinkwasser", betont Wasserexperte Dr. Volker Sokollek vom BUND-Landesverband Schleswig-Holstein. Aktuell sind die Grundwasserkörper auf der Hälfte der Landesfläche - vor allem auf der Geest - wegen zu hoher Nitratbelastungen in "schlechtem Zustand". Nach Vorgaben der WRRL sollen aber alle Wasserkörper möglichst im Jahr 2021, spätestens jedoch 2027, in "gutem Zustand" sein. Dazu müssen im Grundwasser beispielsweise die Nitratgehalte unter 50 Milligramm pro Liter absinken.

"Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Richtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten", erklärt Rechtsanwältin Franziska Heß, die die Umweltverbände in der Rechtsangelegenheit vertritt. Es bestehen aus Sicht von Fachleuten und Juristen erhebliche Zweifel, ob die vorgesehenen "freiwilligen" Gewässerschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine bedarfsgerechte Düngung, ausreichend wirksam sein werden. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird in den heute belasteten Grundwasserkörpern erst weit nach 2027 ein "guter Zustand" erreicht sein - wenn überhaupt. Grundwasser reagiert nämlich sehr träge und oft erst im Verlauf mehrerer Jahrzehnte auf Veränderungen, wie auf eine verringerte Stickstoffzufuhr", gibt Sokollek zu bedenken. Eine Überschreitung des Zieltermins 2027 für die Erreichung des "guten Zustandes" ist aber nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinie nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.

Weitere Informationen:
www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/

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Quelle:
Presseinformation, 11.08.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. August 2017

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