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MASSNAHMEN/177: Schnelle Untersuchung von Ballastwasser vorgestellt (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - 8. März 2013

BSH: Schnelle Untersuchung von Ballastwasser vorgestellt



Hamburg, 08.03.2013 Auf einem internationalen Workshop informierte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gestern vor einem internationalen Fachpublikum über neue Lösungen für eine Probeentnahme und Analyse von Ballastwasser auf Schiffen. Die Technologien sind das Ergebnis des Wettbewerbs "Effektive Technologien zur Hafenstaatkontrolle im Rahmen des Ballastwasserübereinkommens", den das BSH 2011 ausgeschrieben hat. Die vorgestellten praxisreifen Technologien ermöglichen einfache und schnelle Verfahren zur Probeentnahme und Analyse von behandeltem Ballastwasser. Der Workshop fand im Rahmen des Projektes "North Sea Ballast Water Opportunity" des Europäischen Förderprogramms INTERREG in Hamburg statt.

Es hat sich gezeigt, dass eine Ratifikation des Ballastwasser-Übereinkommens nicht zu erwarten ist, solange keine belastbare Beprobungsmethode verfügbar ist. Der vom BSH initiierte und geförderte Wettbewerb diente dazu, vorhandene Überlegungen zu Beprobungsmethoden weiterzuentwickeln und in belastbare, schnell und einfach anzuwendende Technologie und Verfahren zur Entnahme, Beprobung und Analyse von Ballastwasser zu entwickeln. Im Rahmen des BSH-Workshops stellten die Sieger des Wettbewerbs ihre Technologien vor. Die Prüfgeräte sind einfach zu bedienen. Die Analyseergebnisse des Ballastwassers stehen innerhalb von Minuten bereit. Diese Faktoren sind für die maritime Wirtschaft, die mit engen und effizienten Zeitplänen arbeitet, von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Deutschland wird die Ergebnisse der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO, einer Organisation der Vereinten Nationen, mit dem Ziel vorstellen, die Technologie zur Entnahme und Überprüfung von Ballastwasser als Standard international zu vereinheitlichen. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die jeweiligen Hafenstaaten die Einhaltung des Ballastwassers-Standards weltweit einheitlich kontrollieren können. Zwischenergebnisse des Projektes zur repräsentativen Probeentnahme und Analyse wurden der IMO bereits Anfang Februar 2013 vorgestellt.

Ohne Ballastwasser ist die moderne Schifffahrt nicht denkbar. Nach Schätzungen der IMO führen Schiffe weltweit jährlich über zehn Millionen Tonnen Ballastwasser zur Stabilisierung während Leerfahrten mit sich. Sie erhalten damit ihre Seetauglichkeit. Das Ballastwasser-Übereinkommen von 2004 legt bestimmte Grenzwerte für die Dichte fremder Organismen im Ballastwasser fest. In einem Kubikmeter Ballastwasser dürfen nicht mehr als zehn lebende Organismen sein, die größer als 0,05 mm sind. In einem Milliliter dürfen nur neun Organismen in der Größe zwischen 0,01 und 0,05 mm sein. Der Durchmesser eines feinen menschlichen Haares liegt zwischen 0,02 und 0,04 mm. Das Übereinkommen gibt u.a. die Ausrüstung der Schiffe mit Anlagen vor, die den Reinheitsgrad des Ballastwassers sicherstellen. Auch kann der Hafenstaat den richtigen Betrieb und das Funktionieren der Anlagen durch Beprobung prüfen.

Schiffe nehmen in der Regel in dem Hafen, in dem sie ihre Ladung löschen, Meerwasser als sogenanntes Ballastwasser in speziellen Tanks auf. Das Wasser enthält Tiere und andere Organismen wie zum Beispiel Parasiten und Krankheitserreger. Im Zielhafen des Schiffes wird Ladung aufgenommen. Das Ballastwasser fließt in den Hafen. Die fremden Lebewesen siedeln sich bei günstigen Bedingungen in dem Ökosystem an. Der Klimawandel kann die Ansiedlung begünstigen. Durch Verdrängung einheimischer Arten oder die Zerstörung der bestehenden Nahrungsnetze können die eingeschleppten Arten das Ökosystem nachhaltig zerstören und wirtschaftliche Schäden verursachen. Im Schwarzen Meer zerstörte die amerikanische Rippenqualle das Ökosystem und führte zum Zusammenbruch der Fischerei. Im deutschen marinen Bereich verursachte der Schiffsbohrwurm Schäden von rund 50 Mio. Euro.

36 Staaten haben bereits das Ballastwasser-Übereinkommen unterschrieben. Sie haben einen Anteil von 29,07 Prozent an der Welttonnage. Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 30 Staaten, die 35 Prozent der Gesamttonnage der Welthandelsflotte repräsentieren, die Konvention ratifiziert haben. Deutschland wird ebenfalls in Kürze ratifizieren. Obwohl das Ballastwasser-Übereinkommen noch nicht in Kraft ist, werden bereits heute Schiffsneubauten mit entsprechenden Anlagen ausgerüstet. Ende 2012 gab es weltweit 26 zugelassene Anlagen, davon 6 durch das BSH. Das BSH hat die weltweit erste Anlage mit chemischer Reinigung zugelassen und betreut zurzeit 14 Anlagen.


Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt.

Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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Quelle:
Pressemitteilung, 08.03.2013
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Tel.: 040/31 90-10 10, Fax: 040/31 90-50 00
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2013